Gartenzaun Eigentumswohnung - rechtliche Lage?
Hallo, folgendes: meine Mutter hat eine Eigentumswohnung im Erdgeschoss einer Neubauanlage gekauft, diese hat einen kleinen Garten welchen Sie gerne umzäunen würde. Der Garten leigt etwas erhöht, um zwei Seiten geht es an der höchsten Stelle etwa 75cm runter auf einen gepflasterten Durchgangsweg.
Die Baufirma sagt nun, dass sie keinen Zaun ziehen darf - höchstens eine Hecke. Der Eigentümer der Wohnung auf der anderen Hausseite bekommt jedoch aus Sicherheitsgrünen einen Zaun bezahlt weil der Garten auch erhöht ist.
Meine Mutter hat zwei kleine Hunde welche unter der Hecke durchkönnten, ebenso will ich meine Kleinkindert dort nicht spielen lassen. Davon abgesehen dass auch ein Erwachsener durch eine Hecke stürtzen kann..
Kennt sich hier jemand rechtlich aus? Ich würde gerne ein Schreiben aufsetzten und darin so viel wie möglich anführen.
Herzlichen Dank schon mal :-)
9 Antworten
Das wird vermutlich schwierig. Ich denke, dass das Grundstück auf alle Bewohner aufgeteilt ist. Einfach dort was einzäunen geht nicht.
OK, wenn das zugeteilt ist, wird es möglich sein. Dennoch würde ich die anderen Bewohner fragen.
Die Baufirma sagt nun, dass sie keinen Zaun ziehen darf - höchstens eine Hecke.
Das muss die Baufirma ja in irgendeiner Form begründet haben. Was steht denn in dem entsprechenden Schreiben? Denkbar ist das z.B., wenn über das Gartengrundstück ein Notzugang aufrechterhalten werden muss. Ansonsten würde mich die Begründung schon interessieren. Oder geht es hier darum, ob ein Anspruch besteht, dass der Bauträger den Zaun kostenlos stellen soll?
Der Eigentümer der Wohnung auf der anderen Hausseite bekommt jedoch aus Sicherheitsgrünen einen Zaun bezahlt weil der Garten auch erhöht ist.
Das könnte dann allerdijgs bedeuten, dass hier baurechtlich ein Zaun unzulässig wäre.
Bisher gibt es kein Schreiben sondern nur ein mündliches Verbot.
Meiner Mutter geht es weniger um das Geld sondern um die Sicherheit. Ein Notzugang ist ausgeschlossen, da ja um die Gärten herum ein Weg führt.
Ein Notzugang ist ausgeschlossen, da ja um die Gärten herum ein Weg führt.
Das würde etwa ein Wegerecht nicht ausschließen. Wenn unter dem Gartenanteil z.B. Versorgungsleitungen liegen, ist das durchaus möglich. Gleiches gilt, wenn der Terrassenausgang als Fluchtweg vorgesehen und brandschutzrechtlich verpflichtend ist.
Schon mal geguckt, was der ganze mit der ETW verbundene Schriftkram aussagt? - Vielleicht ergibt es sich daraus.
Bitte Unterschiede Sondereigentum/Gemeinschaftseigentum beachten!
Sondernutzungsrecht am Garten wird sich aus folgenden ableiten lassen:
- gesonderte Vereinbarung
-Gemeinschaftsordnung
-Teilungserklärung
Wenn andere ETW-Eigentümer auch Gartenanteile haben und dies erlaubt worden ist, kann man ja Bezug darauf nehmen.
Ich möchte bezweifeln, daß die Baufirma hier tatsächlich zuständig ist und verweise deshalb auf die Hausverwaltung.
Eigentümer des Gartens bleibt weiterhin die Wohnungseigentümergemeinschaft, das alleinige Sondernutzungsrecht an diesem Garten hat aber wohl Deine Mutter. Das heißt nicht, daß Deine Mutter im Garten machen kann was sie will. So müssen z.B. geplante bauliche Veränderungen wie etwa ein Zaun zu errichten durch die Wohnungseigentümergemeinschaft genehmigt werden. Fehlt diese Genehmigung kann die Eigentümergemeinschaft den Rückbau der baulichen Veränderung verlangen.
Schau mal in der Teilungserklärung nach, was für einen rechtlichen Status der Garten hat (Sondernutzungsrecht oder Sondereigentum). Ansonsten in der Eigentümerversammlung nachfragen, ob Einwände gegen die Einzäunung bestehen.
Im Kaufvertrag ist der Garten mit m2 Angaben aufgeführt. Die anderen Bewohner haben auch ihre zugeteilten Gartenstücke..