WEG Verwalter zahlt überhöhte handwerkerrechnung?

1 Antwort

... das verstehe ich nicht. Der Verwalter hat doch gar keinen Spielraum, schaue einfach in den Beschluss.

Und er wird das Geld gehabt haben, sein eigenes wird er nicht dafür genommen haben.

Und nur weil eine ETin eine Beanstandung glaubt haben zu müssen, geht das doch die anderen ET/innen nichts an.

Bei uns darf jede Eigentümerin sich die Rechnungen anschauen und wenn sie nicht die Potenz für eine Kontrolle hat, auch eine Fachfrau/einen Fachmann mitbringen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
schleudermaxe  08.10.2018, 13:19

Nachsatz:

Ich kenne keinen ET, der nicht spätestens im Rahmen der Genehmigung einen Blick zum Kontostand wirft und diesen mit der Abrechnung ders Verwalters abgleicht um zu wissen: Die Kasse stimmt (oder eben nicht).

Dafür wird doch kein Gericht beötigt!

Karla120320 
Beitragsersteller
 08.10.2018, 13:43
@schleudermaxe

Ja, du kennst leider unsere Eigentümer nicht. Sie lehnen einen Verwaltungsbeirat ab, sie interessieren sich nicht für die Rechnungen und eine Rechnungsprüfung empfinden sie wie auch der Verwalter als Vertrauensbruch.

Wenn in der Jahresabrechnung die Summe für die Sanierung zu lesen ist und der Verwalter auf der Versammlung sagt, in dieser Summe sind auch die Kosten für seine Bauaufsicht enthalten, ohne dass diese extra aufgeführt sind, wer horcht da nicht auf!? Aber es gibt offensichtlich sehr viele naive, gutgläubige Eigentümer. Besonders verhalten sich Eigentümer derart uninteressiert, die ihre Wohnungen vermietet haben und vor allem auf die eingenommenen Mieten schauen.

Vielen Dank für Eure Anmerkungen.

schleudermaxe  08.10.2018, 13:53
@Karla120320

.... also, mit einem Blick kann doch aus dem Konto der einzelne Betrag ersehen werden und jeder ET kann ins Konto schauen. Ob das nun dem Verwalter passt oder nicht ist doch egal.

Und sein Honorar muss ja vereinbart worden sein, sonst darf er nicht in die Kasse greifen und wenn doch, wäre das ein Fall für die Staatsanwaltschaft. Die dort arbeiten super!

Karla120320 
Beitragsersteller
 17.10.2018, 11:47
@schleudermaxe

vielen Dank für den Kommentar. Selbstverständlich macht sich der Verwalter strafbar, wenn er in die WEG-Kasse greift. Das muss man ihm aber erst einmal nachweisen. Eine Prüfung sämtlicher Belege ist da die eine Möglichkeit, eine 2. ist, die Bank zu beauftragen, Duplikate der Kontoauszüge unmittelbar an einen Eigentümer (da kein Beirat besteht und auch nicht erwünscht ist!) zu senden. Nun weiß ich nicht, ob ich dafür einen Mehrheitsbeschluss herbeiführen muss oder ob ich als Miteigentümerin bei der Bank nachfragen bzw. das eigenständig beauftragen kann. Muss ich noch erkunden.

Nochmal eine Zusammenfassung wie`s in unserer WEG so läuft: Seit 20 Jahren werden wir von einem Verwalter "betreut". In diesen Jahren wurde nie eine Prüfung vorgenommen. Dann gelang es endlich einen Beirat zu wählen. Wir waren zu zweit tätig. Das wurde auch nicht angefochten.

Die Beleg-/Rechnungsprüfung erlaubte er nicht, in seinem Büro durchzuführen. In einem Nebenraum eines Cafes wurden dann endlich nach vielem hin & her um einen Termin die Unterlagen herausgerückt. Nur dass der Verwalter diese nicht aus der Hand geben wollte. Er nahm ein einzelne Rechnung heraus und hielt sie uns vor die Nase. Auf der im Oktober! ! stattfindenden Versammlung drohte er mit Rücktritt: Der Beirat würde ihm nicht vertrauen und belästige ihn mit Mails: 10 Stück pro Tag! Was natürlich nicht der Wahrheit entsprach. Die Eigentümer baten ihn inständig doch zu bleiben und gegebenenfalls mehr Geld zu nehmen für seine Tätigkeit. Damit war es wieder vorbei mit der Kontrolle.

Wie gesagt, ich scheitere nicht an der Verwaltung sondern an den Miteigentümern. Ich kenne mich einigermaßen aus mit den WEG-Gesetzen und mache mir viel Mühe, mir weitere Kenntnisse anzueignen. Aber das wird weder honoriert noch interessiert das die Eigentümer.

Fallls jemand diesen Text kommentieren möchte und eventuell weiß, wie man sich hier verhalten sollte: Bitte gern.

Vielen Dank schon mal. Lieben Gruß

schleudermaxe  17.10.2018, 18:03
@Karla120320

.. also, kein Verwalter muss selbsternannte Beiratsmitglieder betütteln. Aufgrund der gesetzgeberischen Vorgaben besteht ein Beirat aus drei Eigentümern, vor denen einer der Vorsitzende ist.

Hier gibt es also weder einen Vorsitzenden noch einen Beirat. Eine Beleg-/Rechnungsprüfung kann somit auch nicht erfolgen, wie denn auch?

Ein ET hat bei den Geldinstituten nichts verloren, denn ihm gehören weder die Konten noch die Auszüge.

Kein Verwalter darf Originalunterlagen der WEG aus den Händen geben. Zeigen ist also völlig in Ordnung.

Aus der Jahresabrechnung kann ein ET ganz leicht die Kassenstände ersehen und erkennen, ob alles seine Richtigkeit hat.

Man muss nur schauen, natürlich, und die Zahlen verstehen.