Hausverwaltung meldet sich nicht auf meinen Widerspruch zur Nebenkostenabrechnung?
Hallo,
vor einer Woche haben ich Widerspruch zu meiner Nebenkostenabrechnung für 2019 eingelegt. Dort sind grobe Rechenfehler enthalten.
Ich hatte dort angerufen und die zuständige Sachbearbeiterin ist nicht ran gegangen. Eine Kollegin war am Telefon und hat gemeint, ich sollte eine Mail schreiben. Das habe ich getan und gefragt, wie der Betrag zustande kommt.
Bis jetzt habe ich keine Antwort erhalten. Gestern habe ich die Mail noch einmal geschickt mit der Frage, ob sie die Mail erreicht hat. Immer noch keine Antwort.
Was soll ich tun?
8 Antworten
Wenn in dieser Betriebskosten reine Rechenfehler ( Additionsfehler ) vorliegen, dann korrigiere sie, überweise den korrekten Betrag und teile dies der Verwaltung mit.
Ist die Aufstellung / Forderung sachlich falsch, fordere Belegeinsicht bzw. verweise auf z.B. nicht berechnungsfähige Positionen
- erwarte aber bitte nicht, dass die Verwaltung Dein Anliegen binnen einer Woche erledigt hat - denn Du wirst kaum der/die einzige Mieter/in sein, der/die irgendetwas zu bemängeln hat.
Wenn es nur um offensichtliche Rechenfehler geht, korrigiere die einfach, schicke die korrigierte Rechnung an den Vermieter und bezahle sie. Da braucht man doch nicht lange zu diskutieren.
nicht per Telefon, Mail oder whatsapp
schriftlich (!) mit nachweislichem Zugang ....
https://www.immobilienscout24.de/wissen/mieten/widerspruch-nebenkostenabrechnung.html#anchor4
Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung einlegenIhre Einwände gegen die Nebenkostenabrechnung teilen Sie dem Vermieter schriftlich per Einwurf-Einschreiben mit. Darin müssen die strittigen Punkte einzeln aufgeführt und der Widerspruch begründet werden. Zum Beispiel: „Einmalige Reparaturkosten dürfen nicht umgelegt werden“. Bitten Sie den Vermieter um eine Stellungnahme und Klärung. Zudem sollten Sie ihm mitteilen, dass sie bis dahin Ihren Nachzahlungsbetrag nur unter Vorbehalt einer Rückforderung überweisen, oder alternativ den strittigen Anteil zunächst einbehalten.
Da es sich nach deiner Schilderung um inhaltliche Fehler (das sind Rechenfehler) handelt, bist du berechtigt diese auch selbst zu korrigieren.
Per EES teilst du deinen Einspruch und die korrogierte Berechnung dem Vermieter mit.
Entsprechend erhöht sich dein Guthaben bzw. verringert sich die evtl. geforderte Nachzahlung.
Drucke Dir den Entwurf Deines Widerspruches gegen die NK-Abrechnung incl. konkreter Darlegung des Grundes für Deine Kritik aus , stecke , stecke es in einen Briefumschlag und sende der Hausverwaltung das ganze per Einwurfeinschreiben zu .
Einfache Mails gehen bei großen Unternehmen gerne mal "verloren" .
Normalerweise sollte sich die HV dann schon aus eigenem Interresse reagieren .