Verbrauchsmesser der Heizung kaputt, wer ist Zuständig und kann Schätzung vermieden werden?
Hallo zusammen,
habe da mal folgende Frage: mir ist in meiner Wohnung, in der ich als Mieter lebe, der Verbrauchsmesser (Verdunster) meiner Heizung kaputt gegangen. Unsere Tochter hat den Tisch dagegen geschoben und es ist abgefallen, da die Blombe, welche aus Plastik ist, zerbrochen ist. Da ich gerne eine Schätzung unseres Verbrauchs vermeiden möchte, informierte ich sofort meiner Vermieterin. Die rief Brunata an, welche regelmäßig die Ablesung vornimmt. Diese erklärte die Hausverwaltung zuständig. Die Hausverwaltung wurde mittlerweile zwei mal von mir angeschrieben und reagiert gar nicht. Parallel dazu informierte ich die Rheinenergie, welche unser Lieferant ist. Die schickt mir als Kopie eine Mail, mit der sie Brunata informiert hat, sich mit mir in Verbindung zu setzen und den Verbrauchsmesser zu reparieren. Brunata reagiert aber ebenfalls nicht. Nun meiner Frage: wer ist genau zuständig? Ich denke das ich meiner Pflicht ausreichend nachgekommen bin. Jedoch bewirkt derjenige, der für die Reparatur verantwortlich ist und sich nicht meldet, das ich ich wahrscheinlich geschätzt werde. Kann ich diesen in die Verantwortung nehmen?
Freue mich schon auf eure zahlreichen Anworten!
Viele Grüße,
Sonny
7 Antworten
Wenn Deine Vermieterin ein externes Unternehmen mit den Aufgaben der Hausverwaltung beauftragt hat, so muss die Hausverwaltung auf Anforderung die Firma "Brunata" mit der Reparatur des Erfassungsgerätes beauftragen.
Und da Post ja immer mal "verloren" gehen kann, so rufe doch statt weiterer Briefe mal direkt bei der Hausverwaltung an und schildere Deinen Fall. Die müssten dann dementsprechend reagieren.
Ob Du im Endeffekt aber "geschätzt" wirst, dass lässt sich allgemein nicht sagen. Dazu muss "Brunata" Dir glauben, dass das Erfassungsgerät zum Datum X beschädigt wurde und zudem noch verwertbare / angemessene Messergebnisse liefert.
ist zwar schon älter aber man muss man unbedingt den vermieter kann man da nicht selbst anrufen ? hatte auch so ein ähnliches proplem aber an dem tag als er da war kurz danach...^^ aber halt irgendwie selber kaputtgemacht hatte den noch am selben tag per email geschrieben aber antworten die auch ? oder geht das nur über den vermieter ?
Es kann laut Deiner eingängigen Beschreibung dann nur die Hausverwaltung ( falls die sich nicht zeitnah an "Brunata" wandte ), oder "Brunata" selbst ( falls die nicht zeitnah einen Techniker ab nachweislicher Info / Auftragserteilung durch die HV schickten )
Und den "Einwurftag" Deiner Briefe ( selbst unter Zeugen ) will ich auch nicht an sich anzweifeln. Es geht ja dabei lediglich darum, dass "Post" mitunter nicht in der Bearbeitung als "Notfall" angesehen wird und somit erst einmal auf einem "Stapel abzuarbeiten" landet.
Da ist ein konkreter Telefonanruf an den richtigen Stellen mit Verweis auf "Eile" oftmals zielführender / schneller in der Abhilfe / Wahrnehmung.
Denn laut Anschein Deiner Eingangsbeschreibung scheint Dein Vermieter wohl allgemein einen sehr umfangreichen Wohnungsbestand zu besitzen. ( oder wohnt weit weg von seiner Immobilie und hat "einen dritten vor Ort" mit den Angelegenheiten der ( technischen ) Hausverwaltung beauftragt.
Für die Installation, den Betrieb und den Austausch wie in Deinem Fall ist die Brunata in der Verantwortung! Anschreiben und fragen wie sie es mit der Abrechnung halten wollen? Sie sollen Dir schriftlich mitteilen, wieso sie die Reparatur oder den Austausch nicht durchführen wollen. Das kannst Du ja dem Vermieter mitteilen. Nebenbei würde ich dem Vermieter und Brunata so was auf den Senkel gehen, daß die in der Nacht aus dem Schlaf aufschrecken und von Dir träumen! Denen müssen die Schweißperlen auf der Stirn stehen, wenn sie Deine Nummer auf ihrem Display erkennen!
schreib nochmals deinem vermieter und der hausverwaltung. erkläre dort das du den schaden zeitnah gemeldet hast und eine schätzung des verbrauchs auf keinen fall akzeptieren wirst. ich hoffe, du kannst belegen wen du wann informiert hast.
Alles schon erledigt! Email wurde von Rheinenergie bestätigt; Brief an Verwaltung mit mit Zeugen selbst eingeschmissen, Zeuge hat Brief und Umschlag mitunterschrieben.
Also wenn Deine Tochter den Verbrauchsmesser kaputt gemacht hat, bin ich der Meinung, dass Du für den Schaden aufkommen musst. Dafür gibt es ja eine Haftpflichtversicherung.
Hallo, es geht nicht um den Schaden der Messgrätes, der liegt bei 50€ und wird von mir übernommen. Es geht mir um eine schnelle Reparatur um eine Schätzung zu vermeiden.
die Vermieterin weis bescheid , ich hoffe du hast es schriftlich per einschreiben gemacht,hinterher kommt sie und sagt ich weis von nichts, und die anderen kommen dann auch so.....................
Hallo, danke für deine Antwort. Die Post wurde persönlich mit Zeugen eingeworfen, Zeige hat auch auf Brief und Umschlag mitunterschrieben. Auf den Glauben von Brunata würde es nicht so sehr ankommen, wenn die zeitnh hier erschienen wären, denn an der Heizung befindet sich ein 2. Messgerät. Mir geht es darum, eine Schätzung zu vermeiden und ggf. jemand anders in die Verantwortung zu nehmen.