Nebenkostenabrechnung - Widerspruch so korrekt?

Abrechnung - (Nebenkostenabrechnung, Abrechnung, Widerspruch) Widerspruch - (Nebenkostenabrechnung, Abrechnung, Widerspruch)

5 Antworten

Du mußt zwischen Abrechnungs- und Nutzungszeitraum unterscheiden.

Abrechnungszeitraum ist hier der 1.1. - 31.12.2015. Die Betriebs-Kosten dieses Zeitraumes sind die Grundlage für die Abrechnung.

Die dann anteilig für den Nutzungszeitraum des Mieters (hier der 1.2. - 31.12.2015) umgelegt werden.

Dein Widerspruch ist recht gut formuliert.

Das was Dir da vorliegt (Bild 1) ist lediglich die Auflistung der Kosten, aber keine korrekte Abrechnung.

Zudem müßte die Einzelabrechnung für Heiz- und Warmwasserkosten bei liegen.

Mir sieht das eher nach der Hausgeldabrechnung des Vermieters aus.

Kann das sein und die Abrechnung gar nicht an Dich, sondern an den Vermieter gerichtet?

Erstmal würde ich die komplette NK Abrechnung zurückweisen, da du eben erst im Feb 2015 eingezogen bist und dir Kosten (und Vorauszahlungen) ab Jan 2015 berechnet wurde. Schreibe also das und verlange eine neue Abrechnung mit korrekten Daten.

Dann bitte dem Vermieter, dass er dir im einzelne auslisten soll, was für Kosten überhaupt gemeint sind. Gerade die Ista Kosten sind dermaßen diffus, dass ich diese sofort zurückweisen würde. Auch da zumindest Einsicht in die Belege verlangen.

Was nun die Verbrauchskosten wie Wasser und Strom angeht, so sind diese dermaßen diffus und nicht nachvollziehbar. Auch ihre eine Abrechnung verlangen, die den Verbrauch und auch den Preis pro Einheit (kw/h - m³) auflistet.

Dein Schreiben ist zu allgemein gehalten und daher nicht nehmen.

anitari  09.10.2016, 12:10

Dein Schreiben ist zu allgemein gehalten und daher nicht nehmen.

Soll der Mieter dem Vermieter etwa Nachhilfeunterricht in Sachen Betriebskostenabrechnung geben?

In dem Widerspruch ist dargelegt das die Abrechnung nicht nachvollziehbar ist weil z. B. der Umlagemaßstab fehlt. Das reicht völlig aus.

Jewi14  09.10.2016, 12:13
@anitari

Was du schreibst, ist unsachlich! Natürlich muss es keine Nachhilfe geben. Es hilft aber ungemein, wenn man auflistet, was man nicht versteht bzw. reklamiert.

Nimm doch deine Methode, nur ich wette das Antwortschreiben des Vermieters wird lauten, was denn genau bemängelt wird. Wenn du gerne Briefe schreibst, von mir aus. Ich bevorzuge klare und präzise Schreiben und bringe es sofort auf dem Punkt.

anitari  09.10.2016, 12:16
@Jewi14

Unter Punkt 1 im Widerspruchsschreiben hat Fragesteller sehr präzise genannt was sie/er an der Abrechnung nicht versteht bzw. was falsch daran ist.

KattaLoewe  09.10.2016, 11:51

Manchmal wird Wasser, etc nach Personenzahl abgerechnet.

Jewi14  09.10.2016, 12:07
@KattaLoewe

Mag sein, ist aber nicht erkennbar und daher würde ich entweder nachschauen ob es im Mietvertrag das drinsteht und wenn nicht, dann reklamieren. Außerdem wenn es nach Personen abgerechnet wird, stehen dort aber nicht noch extra 5 Posten dies sich sich mit der Wasserver/entsorgung befassen.

anitari  09.10.2016, 12:13
@Jewi14

aber nicht noch extra 5 Posten dies sich sich mit der Wasserver/entsorgung befassen.

Es sind 5 verschiedene Betriebskostenarten. Ergo müssen auch alle 5 in der Abrechnung auftauchen. Gut Frisch- und Abwasser hätte man zu einem Punkt zusammenfassen können.

Also, ich geb jetzt mal folgenden Tipp, den mir auch jemand hätte geben sollen vor Jahren:
Mach dir eine gute Rechtsschutzversicherung.
Am besten eine mit telefonischer Beratung, du wirst es früher oder später brauchen.
In deinem Fall offenbar eher früher.
Ich weiß zwar nicht, ob das so richtig ist mit der Abrechnung, aber ich sag mal, theoretisch müsste der Vermieter mit dem Vormieter ja dessen kompletten Zeitraum abgerechnet haben und daher sollte er definitiv nicht einen Zeitraum mit dir abrechnen, den du die Wohnung noch nicht hattest.

Sprich morgen mal mit dem Mieterschutzbund, die können dir kompetente Beratung bieten.
LG

anitari  09.10.2016, 11:48

und daher sollte er definitiv nicht einen Zeitraum mit dir abrechnen, den du die Wohnung noch nicht hattest.

Er muß aber in der Abrechnung die Gesamtkosten des Abrechnungszeitraumes (hier 1.1. - 31.12.2015) angeben.

KattaLoewe  09.10.2016, 11:46

Alles Gute

KattaLoewe  09.10.2016, 11:42

Ich glaube von Gericht bist du noch sehr weit weg. Du solltest dich von einem Anwalt beraten lassen, denn nur der kann dir sagen, wie du am besten vorgehst, von irgendwelchen aus'm Internet zusammen gewürfelten Texten würde ich echt Abstand nehmen. Am Ende wird dir das noch zum Nachteil.

404kai 
Beitragsersteller
 09.10.2016, 11:44
@KattaLoewe

Dann bin ich mal auf weitere Antworten gespannt. Morgen werde ich meinen Versicherungsvertreter anrufen. Besten Dank!

404kai 
Beitragsersteller
 09.10.2016, 11:40

Ich habe bereits eine Rechtsschutzversicherung. Auch für Mietrecht usw. Dennoch würde ich das ganze nicht so weit kommen lassen das es vor Gericht geht. 

Diese Abrechnung in dieser Form ist aus formellen Gründen unwirksam. Du musst da gar nichts machen, nicht mal Einspruch einlegen. Natürlich auch nichts zahlen. Nach Ablauf der Abrechnungsfrist (12 Monate nach Ende der Abrechnungsperiode) dann die Abrechnung einfordern. Da die Abrechnung dann verfristet wäre, bräuchtest du keine Nachzahlung mehr leisten.

Es wäre ein Fehler, bereits jetzt den Vermieter von seinem Ungeschick in Kenntnis zu setzen. Du hättest dann vermutlich flugs die korrekte Abrechnung in der Post.

... auch ich halte die AR für nicht ordnungsgemäß und somit ist die Nachforderung m.E. auch nicht fällig.

Warte ggf. mit dem Widerspruch bis Ende 2016.

Das Problem ist ggf, die Forderung ist grundsätzlich mit der Erstellung fällig. Wird  verloren, sind Zinsen möglich.

Vielleicht hat er ja auch nur ein weiteres Blatt vergessen/übersehen.