Hausverwaltung nicht erreichbar

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Dann mußt du es schriftlich machen.

Hausverwaltung ist auch nicht immer gleich Hausverwaltung. Du mußt zunächst unterscheiden, von wem du sprichst. Ein WEG-Verwalter braucht auf Beschwerden im Bezug auf Hausordnung gar nicht reagieren. Denn hier hat jeder Sondereigentümer nachbarschaftsschützende Rechte, die er selbst geltend machen kann.

Ein Wohnungsverwalter (Sondereigentumsverwalter) schuldet dem Mieter ebenfalls keine Rechenschaft, sondern kann Beschwerden schlicht zur Kenntnis nehmen, muss sie dann allerdings bearbeiten, also für Abhilfe Sorge tragen. Ein Feedback bedarf es dabei aber nicht. Daher solltest du deine Beschwerde schriftlich formulieren, damit du einen Nachweis hast, dass und wann du den Verwalter über den Missstand informiert hast.

Bei Schäden gibt es für Bewohner die Möglichkeit der sog. "Notgeschäftsführung", wenn Gefahr im Verzug ist. Reagiert der Verwalter auf eine Meldung nicht, kann der Bewohner oder sonstwer handeln und die Schadenursache soweit abstellen, dass kein größerer bzw. weiterer Schaden unmittelbar entsteht. Etwaige Kosten bekommt er in diesem Fall erstattet.

Und ja, Verwalter sollten zumindest an bestimmten Zeiten erreichbar sein.

Handelt es sich um einen privaten Vermieter oder eine richtige Wohnungsbaugesellschaft? Private Vermieter machen sich gerne rar. Grundsätzlich muss eine Hausverwaltung natürlich erreichbar sein. Meist haben WBG's Öffnungszeiten bzw. Sprechstunden. Wenn niemand reagiert, hast Du nur noch die Möglichkeit, entweder persönlich vorbeizugehen, oder Du schreibst nen Brief. Diesen schickst Du per Einschreiben mit Rückschein. (Rote Karte), nach einigen Tagen bekommst Du die Karte zurück. Der Empfänger muss den erhalt nämlich mit Unterschrift und Datum bestätigen. Dann hättest Du zumindest nen Beweis, das der Vermieter es bekommen hat.

MaSqUeRaDe2012 
Beitragsersteller
 09.08.2013, 13:27

Jain, also der Vermieter kauft Häuser und baut diese als Altersheime um. Aber wir haben mitbekommen, dass er dieses Haus gekauft hat, dann tut er das aufwerten und sanieren und dann verkauft er es wieder. Und gerade bei dieser Telefonnummer, die da angegeben ist (und die auch in der Hausordnung steht) erreicht man niemanden. Hmm, da wird uns nix anderes übrig bleiben als das mit einem normalen Brief mit einschreiben zu erledigen. Mann das nervt...

Hardy0815  09.08.2013, 13:43
@MaSqUeRaDe2012

Alles klar. Eine HEUSCHRECKE also. Mein Beileid. Gut möglich das der "wahre" Eigentümer nicht mal in Deutschland sitzt. Ich glaub kaum, das der sich groß um Eure belange kümmern wird, aber trotzdem GOOD LUCK!!!

MaSqUeRaDe2012 
Beitragsersteller
 09.08.2013, 13:55
@Hardy0815

Autsch, das klingt ja sehr optimistisch. :D Okay, wir versuchen unser Glück, dankeschön.

Ich würde die Beschwerde noch einmal per Post schicken, und um dringende Rückmeldung bitten. Eine Frist würde ich auch setzen. Wenn eine Überschwemmung Schaden am Eigentum der Vermieter verursacht, wird die Hausverwaltung sich wohl etwas schneller bewegen.

Ich hatte den Fall auch mal. Da waren zwei Wohnungen völlig durchnässt. Nach 3 Tagen bequemte sich endlich jemand, der den Wasserschwall gestoppt hat. Die Gebäudeversicherung hat deshalb nicht so viel gezahlt. Nun gibt es eine Notrufnummer, bei der die nette, junge Dame von der Hausverwaltung nach Feierabend auch nicht mehr drangeht.

Bei Feuer gibt es gottseidank die Feuerwehr.

Immofachwirt  09.08.2013, 13:58

Bei Feuer gibt es gottseidank die Feuerwehr.

...und bei Überschwemmungen durch Rohrbruch den Installateur. ;-)

Nachtflug  10.08.2013, 13:26
@Immofachwirt

Sicher, es gibt den Gas-Wasser-Schßssss-Notdienst. Doch als Auftraggeberin wäre die Rechnungs-Adresse meine gewesen. Und meine Auslagen hätte Frau Vermieterin nur mit viel Mühe oder gar nicht erstattet.

MaSqUeRaDe2012 
Beitragsersteller
 09.08.2013, 13:28

Ja genau darum gehts ja. Das kanns doch wohl ned sein, ich finde auch, dass da eine Notfall Nummer her muss. Unglaubliche Sache, ehrlich... ;(

was mit Deiner Hausverwaltung ist, weiss ich natürlich nicht. Für Notfälle sollte allerdings im Haus eine Liste mit Notfallrufnummern aushängen.

MaSqUeRaDe2012 
Beitragsersteller
 09.08.2013, 13:19

Ne absolut nicht, da ist nur die eine Nummer, und die gnädige Frau da zu erreichen ist sinnlos. Wie auch gesagt, per e-Mail kommt keine Reaktion, nix. :( Wir sind da echt am verzweifeln.

Habt Ihr für solche Fälle keinen Hausmeister als Ansprechpartner?

MaSqUeRaDe2012 
Beitragsersteller
 09.08.2013, 13:23

Hausmeister? :D Hehe was ist das? :D Das ging damals alles über die Hausherrin und was sie ned selber machen konnte, da hat se dann ihre Handlanger geholt. Aber seit dem wir den neuen Vermieter haben... :/ Da is sonst garnichts außer diese eine Telefonnummer. Gibt es da denn nicht irgend einen Paragraph, der bestätigt, dass da immer jemand erreichbar sein muss und ich mal, bei Gelegenheit, die Sekretärin drauf festnageln kann? Auch wenn das dann über den Rechtsanwalt geht, is mir Wurst.