Darf eine Rechnung abgebucht werden gegen die Widerspruch eingelegt wurde?
Ich habe eine viel zu hohe Handyrechnung erhalten, als mehrere Diskussionen mit dem Anbieter zu nicht geführt haben, habe ich per E-Mail Widerspruch gegen die Rechnung eingelegt. Ich habe geschrieben die genutzten Datenverbindungen sowie die monatliche Grundgebühr zu bezahlen, die falsch aufgeführten Datenverbindungen jedoch nicht. Da mir der Erhalt des Widerspruchs per E-Mail bestätigt wurde dachte ich dass nun der Sachverhalt erneut geprüft wird. Keine 2 Tage später wurde die Rechnung von meinem Konto abgebucht. Ist das rechtlich korrekt oder darf der Anbieter keine Rechnung abbuchen gegen die Widerspruch eingelegt wurde? Sämtliche Versuche das telefonisch noch zu klären führten zu nichts, da der Kundendienst erst aufgelegt hat und und sich beim 2. Anruf geweigert hat mit mir zu sprechen.
5 Antworten
Eine strittige Forderung kann der Vertragspartner unbeachtet eines Widerspruchs sehr wohl einziehen, da der Widerspruch zivilrechtlich der Forderung nicht entgegensteht. Hier müsste daher die Lastschrift zurückgebucht werden, was allerdings insofern nachteilig sein kann, als die zusätzlichen Kosten dem Vertragspartner zu ersetzen sind. Ich würde hier eher die Zahlung unter Vorbehalt vornehmen, und zur Vorsicht die SEPA Lastschriftsermächtigung widerrufen bis zur Klärung.
NB.: Die Anfechtung respektive Sachverhaltsklärung bei strittigen Verbindungen ist durch den Verbraucher fast nie erfolgreich zu führen. Alleine der Aufwand für die technische Überprüfung der Endgeräte (Suche von kostenpflichtiger Adware etc.) übersteigt in der Regel die Schadenshöhe.
Es sei denn der TK Anbieter kann einen höheren Schaden belegen was sämtliche TK Anbieter auch tun...
Ist alle in Ordnung so.
Zum einen läuft da ein Automatismus ab, den man nciht auf die Schnelle unterbrechen kann. Zum anderen ist es vor allem bei Telefonrechnungen immer ratsam erstmal die Rechnung zu bezahlen. Da aber dann unter Vorbehalt.
Zahlt man nämlich nicht, kann es schnell mal passieren, dass da der Anschluss gesperrt wird.
Sowas sollte man dann auch immer schriftlich regeln. So wie es aussieht musst du jetzt erst mal nachweisen, dass du die Kosten für die Datennutzung nicht verursacht hast.
In der Regel ist es aber so, dass solche Rechnungen fast immer stimmen. Was da abgerechnet wird, wurde auch tatsächlich verursacht. Ob du das gewollt verursacht hast, ist wieder eine andere Frage.
Genau so ist es. Es kommt äusserst selten vor, dass Abrechnungen nicht stimmen. Ob der Datenverbrauch von dir verursacht wurde oder nicht interessiert in erster Linie deinen Anbieter nicht. Die berechnen nur das WAS verbraucht wurde.
Der Anschluss darf erst ab einem Rückstand von 75.- € gesperrt werden. Es muss Verzug vorliegen und die Sperre muss zwei Wochen vorher angekündigt werden. Wobei widersprochen und schlüssig begründete Forderungen nicht zu einer Sperre führen (§ 45k TKG).
Dann lies deinen Paragraphen mal weiter... Da findest Du einen weitern Sperrgrund...
Es ist nachzuweisen dass ich die Verbindungen nicht genutzt habe, da selbst angeblich noch Verbindungen zustande kamen, als ich längst die SMS bekommen hatte dass wegen des Überschreiten des monatlichen Limits von 60 Euro nun keine Datenverbindungen mehr möglich sind
Wenn das so sein sollte, dann ist ja alles gut. Du bekommst dann bei erfolgreicher Reklamation die Kosten wieder erstattet. Also kein Grund sich aufzuregen.
Ein Widerruf eines SEPA-Mandats geht eben nicht mal so innerhalb zwei tagen nach dem Schreiben einer E-Mail.
Wenn es um Roaming geht ist es nicht unüblich das Datenvolumen auch erst später gesammelt gebucht werden. Dafür kann dein Netzbetreiber aber nichts, Schuld ist hier der Roaming Partner der die Daten ja erst mal weiterleiten muss.
Wenn Du über die 60 Euro kamst dann ist es ja Fakt, dass Du diese auch verbraucht hast.
Vorsicht. Viele Smartphones generieren Datenverbindungen im Hintergrund, die erst später überhaupt vom Anbieter gezählt werden; bei Datenroaming insbesondere im Ausland ist das eine üble Kostenfalle. Da hilft auch das Limit nichts, weil die Abrechnung dieser (teilweise Service-) Pakete erst weitaus später erfolgt als die Limitmeldung.
Du kannst die Lastschrift bei Deiner Bank zurückbuchen lassen und solltest dann einerseits sofort den Betrag überweisen, der Deinem Anbieter zu steht und anderseits Deinen Anbieter außerdem über diesen Schritt textlich informieren und dabei auf Deinen Widerspruch verweisen.
So wie der Fragant hier den Vorgang schildert ist es durchaus naheliegend dass die erhöhten Kosten auch durch ihn verursacht wurden. Die Forderung wird nicht strittig weil der Fragent der Meinung ist das er nicht so viel Geld für Internetdienste mit Roaming verursacht hat obwohl dies technisch durchaus ohne Probleme möglich ist.
Wenn ich in der Ländergruppe 3 mit LTE mal ne Datei runterlade die 5 Mbyte hat dann ist man je nach Tarif nunmal schnell bei Kosten in Höhe von 150-200 Euro. Die Kosten sind jederzeit auf der Website des TK Anbieters verfügbar, man muss sich halt vorher darüber informieren.
In meinen Augen handelt es sich hier, vor allem nach der Erläuterung des Fraganten, um eine vollkommen berechtigte Forderung an deren Rechtmässigkeit nichts auszusetzen ist.
Ob die Forderung zu Recht besteht kann und will ich nicht beurteilen.
Strittig wird eine Forderung dadurch in dem eine Seite dieser Forderung widerspricht und die Zahlung aufgrund dessen verweigert.
Letztlich muss immer die positive Behauptung - also das die Forderung zu Recht besteht - nachgewiesen werden, wobei laut TKG der Widerspruch auch begründet und schlüssig sein muss.
Ja das ist rechtlich zulässig.
Der Telefonanbieter bucht die aus seinen Augen richtige Summe ab.
Nur weil Du ihnen schreibst das Du der Meinung bist, dass die Rechnung falsch ist, heisst das ja nicht automatisch das dies auch tatsächlich so ist.
Wenn der Anbieter es per Lastschrift eingezogen hat kannst Du es innerhalb von 6 Wochen zurückbuchen lassen.
Ich würde das tun, den unstrittigen Teil überweisen und dann schnellstmöglich versuchen die Sache zu klären. Der Telefonanbieter wird dann voraussichtlich nämlich erst mal den Anschluss sperren.
Der Telefonanbieter wird dann voraussichtlich nämlich erst mal den Anschluss sperren.
Verstoß gegen § 45k TKG.
Damit wäre der Fragesteller zu einer fristlosen Kündigung berechtigt.
Dann lies deinen § mal weiter...
(4) Der Anbieter darf eine Sperre durchführen, wenn wegen einer im
Vergleich zu den vorangegangenen sechs Abrechnungszeiträumen besonderen
Steigerung des Verbindungsaufkommens auch die Höhe der Entgeltforderung
des Anbieters in besonderem Maße ansteigt und Tatsachen die Annahme
rechtfertigen, dass der Teilnehmer diese Entgeltforderung beanstanden
wird.
Und selbst Absatz 2 käme zum Tragen. Es geht hier wohl um mehr als 75 Euro, der Mobilfunkbetreiber würde in dem Fall, dass der Fragant die Rechnung rückbuchen lässt die Info rausgeben das nach 2 Wochen ohne Zahlung gesperrt wird und somit wäre auch auf dieser Grundlage (unabhängig von der o.g. Grundlage) eine Sperrung möglich ohne das dem Fraganten ein fristloses Kündigungsrecht zustehen würde.
Die Rechnung muss schlüssig bestritten werden was einem Kunden in aller Regel nicht gelingt, zumindest hier habe ich keine schlüssige Rechtfertigung gehört. Der Rechnungsbetrag kann ohne Probleme auch innerhalb einer Minute im Ausland Bsp. in der Ländergruppe 3 innerhalb von einer Minute auf mehrere hundert Euro anwachsen.
Offensichtlich hat der Fragant diese Dienstleistung auch genutzt, insofern wäre auch die Berechnung der Dienstleistung rechtlich nicht zu beanstanden.
Im TKG hat man als Kunde eben nicht nur Rechte sondern auch Pflichten.
Was hast Du denn als Begründung in den Widerspruch geschrieben?
Dass die aufgeführten Datenverbindungen von mir nicht genutzt wurden konnten, da Klarmobil ja längst meine Datenverbindung gesperrt hatte
Wenn Du im EU Ausland wars ist es nichts ungewöhnliches das die Roamingpartner die Daten auch mal zeitverzögert an deinen Provider weiterleiten, so kann es immer wieder mal passieren das man über die 60 Euro Grenze kommt.
Das Datenvolumen hast Du dann vor der Sperre verbraucht es wurde nur zu einem späteren Zeitpunkt abgerechnet.
Im Endeffekt hast Du also das Datenvolumen genutzt was dein Provider erstattet haben möchte.
Wichtig wäre hier auch in welchem Land Du gesurft hast, ob Du bei deinen Vertragsdaten eine anderes Limit gewählt hast oder ob dein Provider ein anderes Limit festgelegt hat, das kann er nämlich.
ja aber diese Grenze wurde weniger als 1 Minute nach Einschalten des Roamings erreicht, das ist technisch unmöglich
Nö, das ist sogar sehr gut möglich. Kommt drauf an welchen Tarif Du hast und in welchem Land Du warst. In der Ländergruppe 3 zahlst Du 34,64 € / Mbyte, mit LTE wären theoretisch sogar rund 650 € / Minute möglich (Bei 150 mbit/s LTE Geschwindikeit und damit verbundenen 18,75 Mbyte/Minute in der Ländergruppe 3).
Es ist also ohne Probleme möglich hier mehr als 60 Euro aufgelaufen sind.
wenn du der einzugsermächtigung nicht speziell widersprichst bzw zurück ziehst kann er das machen
Der Einzugsermächtigung habe ich widersprochen, ich habe geschrieben dass ich der Rechnung widerspreche und keine Erlaubnis gebe diese von meinem Konto einzuziehen
du hast wort wörtlich geschrieben...hiermit entziehe ich ihnen ab sofort die einzugsermächtigung vom konto-------. dann kannst du mit dem brief und der bestätigung zur bank gehen und dir das geld wiederholen
Das sind zweierlei Dinge....
Der Einzugsermächtigung musst du seperat widersprechen.
Die Rechnung darfst du anzeifeln, musst deine Zweifel natürlich auch begründen.
Das hättest Du am besten schriftlich oder per Fax getan.
Unabhängig davon kannst Du ja das Geld eh von deiner Bank zurückbuchen lassen.
Dazu braucht er nicht mal den Brief in dem er das geschrieben hat. Er kann auch ohne Brief zur Bank gehen und die Abbuchung zurückbuchen lassen. Die Bank fragt hier nicht nach Gründen.
Anmerkung:
Die Kosten einer Rücklastschrift belaufen sich in der Regel auf 3.- €.
Ob der Fragesteller diese als Schaden ersetzen muss, hängt davon ab, ob er zu einer Rückbuchung berechtigt war.