Wie ist das mit der Nebenkostenabrechnung bei einem Eigentümerwechsel im laufenden Jahr?
Guten Tag,
Und zwar habe ich eine Eigentumswohnung erworben, jetzt ist meine Frage wie das mit der Nebenkostenabrechnung für das laufende Jahr abläuft? Die Hausverwaltung meinte das die nur eine Abrechnung erstellen und wir das dann selber auseinanderrechnen sollen.. Aber sind die nicht für so etwas zuständig? Die Zählerstände haben wir zum Stichtag aufgeschrieben
Mit freundlichen Grüßen
6 Antworten
... da kann aber etwas nicht stimmen, denn solche Kosten und Lasten rechnet ein Vermieter ab mit seinen Mietern nach Ablauf der vereinbarten Periode. Zuständig ist der ET, der am letzten Tag im Grudbuch steht. Alles doch ganz einfach, oder? ...zudem hat eine WEG bei einem Nutzerwechsel getrennte Wärmeabrechnungen zu liefermn, wenn sie denn für Mieter wechsel benötigt werden.
https://de.wikipedia.org/wiki/Eigent%C3%BCmerwechsel_%28Wohnungseigentum%29
Hier kannst du mal mehr lesen. Die Frage ist also, zu welchem Zeitpunkt ist im Vertrag der Übergang von Nutzen und Lasten auf den neuen Eigentümer geregelt. Die Hausverwaltung erstellt nur eine Abrechnung für die Betriebskostenabrechnung pro Jahr. Liegt die Erstellung nach dem Übergangstermin - und ist keine Teilung der Kosten im Kaufvertrag geregelt -, sind die Kosten deine, ein Guthaben aber auch.
Mitglied der Eigentümergemeinschaft wirst du erst, wenn du im Grundbuch eingetragen bist.
Etwas kompliziert, aber so ist wohl die Rechtslage.
Die Zählerstände wurden notiert und der Abrechnungsfirma übermittelt. Du darfst also davon ausgehen, dass zumindest die Heizkostenabrechnung, sowie Wasser/Abwasser, wenn dafür Zähler vorhanden sind, in der Form ausgestellt werden, dass eindeutig zwischen altem und neuem Eigentümer getrennt wird.
Wenn das nicht der Fall ist, könnt ihr das tatsächlich auch selbst auseinander rechnen.
Die Hausverwaltung ist ansonsten nicht zuständig, da das allein Sache des Kaufvertrags zwischen vorherigem und neuem Eigentümer ist.
Glaub mir, das nachträglich auseinander zu rechnen ist überhaupt kein Problem.
Da ist die HV im Recht.
Übrigens nennt sich das was ETW-Eigentümer an die HV zahlen Hausgeld. Das sind mehr als nur die Neben-, besser gesagt Betriebskosten.
Bewohnst Du die Wohnung selbst oder ist sie vermietet?
Die Hausverwaltung rechnet immer für ein Gesamtjahr ab. Wenn ihr noch 9 oder 10 Monate von den Vorgängern haben wollt, müsst ihr das schon selber mit denen klären.