Benachrichtigung - Nebenkostenabrechnung

so sieht  die Nebenkostenabrechnung meines Vermieters aus.  - (Mietrecht, Nebenkostenabrechnung)

8 Antworten

solange der Vermieter den rechtzeitigen Zugang, also bis 31. Dezember des Jahres 16:00 Uhr, beweisen kann, ist das ausreichend.

@didendat: Kann es sein, dass Sie die falsche Nebenkostenabrechnung hier mit Bild angezeigt haben? Laut Text "Wir werden in 2010 die Balkonsanierung angehen..." lässt deuten, dass Sie diese Abrechnung Ende 2009 bekommen haben.

didendat 
Beitragsersteller
 28.12.2011, 12:46

Das ist korrekt. Das war nur eine Beispielabrechnung.

Padri  28.12.2011, 14:09
@didendat

Damit sind natürlich die, die hier geantwortet haben, irritiert worden. Es ist dann also ganz klar nicht so, dass die Abrechnung ignoriert werden kann! Die Abrechnung ist gültig. Auf Wunsch kann man dem Vermieter natürlich mitteilen, dass man sie gerne per Post haben möchte. Das wäre auch für den Vermieter ein mehr sicherer Weg. Eine Nachzahlung muss demnach gezahlt werden nach 4wöchiger Prüfungsfrist.

Ich lese da für 2008 - die ist absolut hinfällig, die Nebenkostenabrechnung muss spätestens am 31. 12. des Folgejahres vorliegen, sonst brauchst Du nicht nachzuzahlen, hast aber Anspruch auf Rückzahlungen.

Sollte das nur ein Beispiel gewesen sein und Du eine aktuelle für 2010 vorliegen haben:

Es fehlt die Aufschlüsselung der einzelnen Positionen, kann aber sein, dass diese auf dem Anhang ist.

Grundsätzlich gelten bei Gericht emails nicht als rechtswirksam zugestellt, wenn also vor dem 01. 01. kein richtiger Brief mehr kommt - kein Anspruch auf Nachzahlung.

XtraDry  27.12.2011, 22:15

Das ist eine sehr praktische Sichtweise und stellt allein auf die Beweisbarkeit des Zugangs ab. Theoretisch gilt eine EMail genauso wie eine Brief etc., bei rechtzeitigem Zugang besteht somit auch eine Nachzahlungspflicht...

Auf Deutsch: Man braucht nicht zahlen, muss dafür aber lügen und betrügen. Wer das will, bitte....

Würde noch einmal persönlich nachfragen. Eigentlich werden solche Schreiben auf dem Postweg verschickt und nicht über das Internet. W+ürde bei einem Rechtsstreit vor Gericht nicht rechtskräftig sein. Außerden ist keine explizite Auflistung der Positionen ersichtlich. Ein persönlicher Telefonanruf beim Vermieter würde schon Klarheit verschaffen. Wenn diese Forderungen nicht nachvollziehbar sind kann auch ein Wiederspruch eingelegt werden. Dieses Schreiben würde ich aber immer über den Postweg als Einschreiben mit Rückschein versenden.

Eine Nebenkostenabrechnung muss nur in Textform erfolgen, sie wäre also sogar theoretisch per SMS rechtens und bindend, also auch per EMail. Allein das Problem der Beweisbarkeit des Zugangs bleibt...

Allerdings hätte diese Abrechnung spätestens am 31.12.09 eintreffen müssen...

didendat 
Beitragsersteller
 27.12.2011, 22:05

Soweit, so gut. Angenommen, ich öffne die Nachricht erst am 01.01. quasi 5 nach 00:00 Uhr, dann habe ich sie also nicht rechtzeitig (für den Vermieter) geöffnet und er geht leer aus?!

Einzelfahrer  27.12.2011, 22:09
@didendat

Mal angenommen, eine mail reicht wirklich - dann ist es egal, wann Du sie öffnest, entscheident ist, wann Du sie erhalten hast. Beim Brief reicht es auch, dass er angekommen ist, wenn Du ihn zu lässt und nicht liest, kann der Vermieter nichts dafür.

XtraDry  27.12.2011, 22:12
@didendat

Es geht um den ZUGANG (in den eigenen Machtbereich), wann Du sie öffnest ist dafür völlig unerheblich...