Hausverbot bei lidl?

10 Antworten

Ich nehme an, dass die Verkäuferin ihn kurz zuvor bereits abkassiert hatte und er ggf. etwas vergessen hat, was er erst beim Abkassieren gemerkt hat.

Es kommt nicht selten vor, dass die Kassiererin dann aus Kulanz sagt, dass man sich dann nicht nochmal lange anstellen muss, sondern gleich vorkommen kann.

Ist mir auch schon oft passiert, sowohl als diejenige, bei der sich vorgedrängelt wurde, als auch diejenige, die sich vordrängeln durfte, in Absprache mit der Kassiererin.

Einen Gang zum Anwalt fänd ich in diesem Fall recht lächerlich und auch wenig erfolgversprechend.



BalTab  18.02.2016, 00:03

Das hätte die Kassentusse aber auch dann erklären können. Ändert aber nix dran, das da mmer noch vordrängeln ist, und unverschämt. Ich reg mich auch immer über Leute auf, die ihre Zeugs auf das Kassenband werfen und dann nochmal in den Markt laufen, und noch einen Ladung Zeugs holen.

FALLS das s ogew3ewasen sien sollte, wie du vermutest, hätte die Kassierin daruf hinweisen sollen ,das der Kassiervorgang noch nicht abgeschlossen ist. War der abgeschlossen, hat der andre Kudne Pechegehabt und gehröt hinten in die Schlange.

konstanze85  18.02.2016, 00:09
@BalTab

Das bestimmt aber nicht der Kunde. Die Kassiererin hat das Recht das dem Kunden aus Kulanz anzubieten.Darüber muss sie auch niemanden informieren. Sie hat sich ja in Deinem Beispiel dann für den Kunden eingesetzt und ihn vorrangig abkassiert, das reicht doch.

Es ist auch das gute Recht jedes Kunden, der seine Waren schon auf das Band gelegt hat, und dem einfällt, dass ihm doch noch was fehlt, nochmal schnell in den Markt zu gehen, um das noch zu holen und e zu seinen Sachen auf das Band zu legen, wenn er eh noch nicht an der REihe ist. Das hält auch niemanden auf, weder andere Kunden, noch die Arbeit der Kassiererin.

Und wenn Du im Laden auch so abfällig warst, wie hier gerade (Kassentusse), wäre allein damit schon ein Hausverbot gerechtfertigt.

Du regst Dich über nichts auf.

Das mit dem Rechtsanwalt würde ich lassen, bestraf sie doch einfach damit, dass du nicht mehr dort einkaufst...

Wenn es sich so zugetragen hat, wie du beschreibst (und ich will dir damit nichts unterstellen), bist du definitiv im Recht, allerdings eher nicht gesetzlich, der Filialleiter dürfte das denke ich sogar ohne Begründung machen.

LG Florian

Wozu einen Rechtsanwalt? der kostet Geld!

Wenn das so war, wie du beschrieben hast, ist das Hausverbot ungültig. Bei Privaträumen ist ein Hausverbot ohne jegliche Begründung möglich, bei öffentlich zugänglichen Räumen, wie halt auch ein Geschäft, muss das Hausverbot begründet sein!

ZB mit der Störung des Betriebsfriedens

Hinsichtlich des Betretens von Gebäuden ist anerkannt, dass der
Eigentümer grundsätzlich frei ist, zu entscheiden, wem er Zutritt zu
seinem Eigentum gewährt. Anders verhält es sich jedoch, wenn er z.B. ein Geschäft für den allgemeinen Publikumsverkehr eröffnet und damit zum Ausdruck bringt, dass er an jeden Kunden Leistungen erbringen will. Er erteilt in diesen Fällen generell und unter Verzicht auf eine Prüfung im Einzelfall eine Zutrittsbefugnis, solange und soweit der Besucher, insbesondere durch Störungen des Betriebsablaufes, keinen Anlass gibt, ihn von dieser Befugnis wieder auszuschließen (BGH NJW 1994, 188 f.
m.w.N.).



http://www.ferner-alsdorf.de/rechtsanwalt/zivilrecht/verbraucherrecht-zivilrecht/hausverbot-im-supermarkt/3113/

GoldMoralAnwalt  18.02.2016, 00:03

Das gilt für Jobcenter, Finanzämter, Bürgerämter usw., aber nicht für Supermärkte.

BalTab  18.02.2016, 00:07
@GoldMoralAnwalt

SELBSTVERSTÄNDLICH gilt das auch für Supermärkte! Oder hat du dort eine Einlasskontrolle?


ein Geschäft für den allgemeinen Publikumsverkehr


G E S C H Ä F T !!! Kannst du LESEN? Offenbar nicht! Was SONST ist ein Supermarkt, wenn kein Geschäft??????


Lies doch einfach mal den Link, bevor du so eine Müll postest!

DA GEHT ES EXPLIZIT UM HAUSVERBOT IN SUPERMÄRKTEN!



Vor langer Zeit, in den 60ern, war es noch Usus, dass der
Supermarkt-Betreiber machen darf was er möchte beim Thema Hausrecht und in freier Willkür entscheiden durfte: „Du kommst hier net rein“ (OLG Celle in OLGZ 72, 281 und OLG Hamm in BB 1964, 939). Die Zeiten sind heute vorbei, ich zitiere das Landgericht Bonn (10 O 457/99):




GoldMoralAnwalt  18.02.2016, 00:13
@BalTab

Laaangweilig.

BalTab  18.02.2016, 00:15
@GoldMoralAnwalt

Beleidigt, weil du Unrecht hast? Warum hat du eig einen "anwalt" im nick, wenn du keine Ahnung von Recht hast?

Da kann dir auch kein Rechtsanwalt helfen. Der Filialleiter kann dir Hausverbot erteilen wie er will, dafür braucht er noch nicht mal einen Grund.

BalTab  17.02.2016, 23:56

FALSCH!

Nemesis900  17.02.2016, 23:57
@BalTab

Könntest du deine Behauptung auch begründen bzw. auch nur mal sagen was angeblich falsch sein soll?

Lass den Gang zum Anwalt. Ist Geldverschwendung. Ein Hausverbot bei Supermärkten muss nicht begründet werden.

Sofern sonst gegenüber dir keine Straftaten verübt worden sind, musst du es so hin nehmen.

Moralisch verstehe ich dich aber zu 100 % .

BalTab  17.02.2016, 23:57

Doch, MUSS ES!

GoldMoralAnwalt  18.02.2016, 00:01
@BalTab

Nein. Spam woanders.