Hausverbot bei Netto ohne Grund?
Ich war vor einem Monat beim Netto einkaufen und habe mich rechts neben eine unbenutzte Kassenbox gestellt, weil ich noch auf meine Freunde warten musste. Daraufhin hat die Verkäuferin an der Kasse gesagt, dass ich mich woanders hinsetzen bzw. stellen sollte. Da ich nicht einsehen konnte, dass ich im Unrecht war, weil sie anscheinend allein von meiner Anwesenheit schon gestört war (Hintergrundgeschichte: Ich wurde schon einmal verwarnt von Ihr, da ich mit dem Skateboard im Laden gefahren bin. Ich habe dies aber nach der Verwarnung nie wieder gemacht und mich anständig benommen. Seitdem mag mich die Verkauferin, aber nicht mehr.). Am nächsten Tag ging ich dann wieder nichts ahnend zum Netto, wurde aber gleich vom Filialleiter rausgeschmissen, weil die Verkäuferin zu ihm gesagt hat, dass ich IN der Kassenbox saß, was so nicht stimmt. Dies habe ich auch versucht dem Filialleiter zu erklären, dieser war jedoch nicht einsichtlich und hat gemeint, dass er mir auch ohne Grund Hausvervot erteilen kann. Daraufhin habe ich mich beim Netto Support beschwert, da ich gelesen habe, dass man in Geschäftsräumen mit Publikumsverkehr nicht einfachso Hausverbot erteilen kann. Der Support meinte daruafhin, dass ich natürlich weiterhin im Laden einkaufen könnte. Dies ging in der nachsten Zeit dann auch ohne Probleme, bis zur letzten Woche, wo mich der Filialleiter wsl. zum ersten Mal nach dem Hausverbot wieder gesehen hat, die male davor war der irgendwie nie da. Auf jedenfall habe ich erstmal wieder mächtig Anschiss bekommen, weil ich laut ihm den Laden nicht betreten darf für ein Jahr, obwohl er selber nicht genau weiß, ab wann ich Hausverbot habe. Ich bin daraufhin gegangen, weil ich es lieber nicht riskieren wollte die Polizei mit dazuzunehmen.
Nun meine Frage: Darf er mir das Hausverbot erteilen und darf ich jetzt in den Laden gehen oder nicht, weil was schriftliches habe ich nie bekommen und eigentlich habe ich ja nichts getan was zu einem Hausverbot führen könnte.
Und was würde passieren wenn er die Polizei ruft, kann die was tun? Da es eigentlich Aussage gegen Aussage ist und falls ja, was wären die Folgen einer Anzeige.( Ps. Ich bin noch 17 und will nicht unbedingt einen Eintrag ins Führungszeugnis oder Geldstrafe oder ähnliches.)
8 Antworten
Auch wenn es vllt. unfair für dich bzw. unglücklich gelaufen ist ------> ich würde da einfach garnicht mehr einkaufen, es gibt sicherlich andere Discounter bei euch. Zumal Netto was Warensortiment und Preis-Leistung angeht sowieso nicht mal die erste Adresse ist.
Ansonsten: Hast du die Mails von Netto-Support noch? Wenn ja drucke sie aus & nehme sie mit, wenn du wieder zu Netto vor Ort gehen solltest und zeige sie vor. Lass' dich nicht abwimmeln.
Ein Hausverbot darf in Geschäften nicht ohne sachlichen Grund ausgesprochen werden. Allerdings denke ich das dein wiederholtes Fehlverhalten einen berechtigten Grund darstellt und auch von der Polizei durchgesetzt würde. Dies würde bedeuten das du dich dem Hausfriedensbruch schuldig machen könntest wenn der Fialleiter dies zur Anzeige brächte. Die Polizei würde vermutlich erstmal nur einen Platzverweis erteilen.
Meiner Meinung nach solltest du da einfach nicht mehr hingehen. Wenn das aber deine einzige Möglichkeit ist einzukaufen dann sag denen, was der netto support dir gesagt hat oder schreib dem support noch eine email in der du die Lage erklärst, denn du hast nichts strafbares gemacht und die in netto haben gar keinen Grund dir Hausverbot zu geben, weshalb es denen nichts nützen würde wenn sie die Polizei rufen. Aber das einfachste ist halt dass du nicht mehr dort hin gehst... Die Mitarbeiter sind allgemein immer schlecht drauf und haben Hass auf alles und jeden und die Produkte sind auch richtig schlecht
Die Polizei interessiert das nicht.
Du hast ja nun schon mit dem Netto Support gesprochen und könntest ja nochmal nachfragen, ob man das Problem Vorort mit dem Bezirksleiter klären kann.
Aber mal so angemerkt: Was gibt es nicht einzusehen, wenn die Verkäuferin dich bittet, woanders zu warten? Man geht dann einfach woanders hin und das war´s.
War wsl. nicht so schlau von mir mich nicht woanders hinzustellen, im nachhinein seh ich des auch so. Aber an dem Tag war ich schon total mies drauf, weil ich mein Handy verloren hatte.
Das Problem ist, dass der nächste Laden ne halbe Stunde weit weg ist zu fuß und darauf hab ich dann auch keine Lust.
Hallo.
Der Marktleiter hat das Hausrecht und kann ohne Begründung entscheiden, wen er in seinen Markt lässt und wen nicht.
Jemanden des Marktes zu verweisen und ein Hausverbot zu erteilen ist sein gutes Recht.
Von Vorteil ist es aber, das Hausverbot schriftlich festzuhalten denn, verletzt du das Hausverbot, kann dies zur Anzeige wegen Hausfriedensbruch führen und der Marktleiter kann die Erteilung des Hausverbotes nachweisen.
Ok.
Ich kann das jetzt weder bejahen noch beneinen, sehr gut möglich, das du damit Recht hast, ausschließen kann ich das nicht und müsste mich da extern einlesen.
Ich hoffe allerdings, das sich die Situation im gegenseitigen wohlwollen, klären lässt, ggf. lasse dich rechtlich beraten.
Das darf der Marktleiter eigentlich nicht, weil es sich um Geschäftsräume mit allgemeinem Puplikumsverkehr handelt und somit das allgemeine Persönlichkeitsrecht und der Gleichheitsgrundsatz verletzt wird.