Hausverbot bei Netto ohne Grund?

8 Antworten

Auch wenn es vllt. unfair für dich bzw. unglücklich gelaufen ist ------> ich würde da einfach garnicht mehr einkaufen, es gibt sicherlich andere Discounter bei euch. Zumal Netto was Warensortiment und Preis-Leistung angeht sowieso nicht mal die erste Adresse ist.

Ansonsten: Hast du die Mails von Netto-Support noch? Wenn ja drucke sie aus & nehme sie mit, wenn du wieder zu Netto vor Ort gehen solltest und zeige sie vor. Lass' dich nicht abwimmeln.

Ein Hausverbot darf in Geschäften nicht ohne sachlichen Grund ausgesprochen werden. Allerdings denke ich das dein wiederholtes Fehlverhalten einen berechtigten Grund darstellt und auch von der Polizei durchgesetzt würde. Dies würde bedeuten das du dich dem Hausfriedensbruch schuldig machen könntest wenn der Fialleiter dies zur Anzeige brächte. Die Polizei würde vermutlich erstmal nur einen Platzverweis erteilen.


Meiner Meinung nach solltest du da einfach nicht mehr hingehen. Wenn das aber deine einzige Möglichkeit ist einzukaufen dann sag denen, was der netto support dir gesagt hat oder schreib dem support noch eine email in der du die Lage erklärst, denn du hast nichts strafbares gemacht und die in netto haben gar keinen Grund dir Hausverbot zu geben, weshalb es denen nichts nützen würde wenn sie die Polizei rufen. Aber das einfachste ist halt dass du nicht mehr dort hin gehst... Die Mitarbeiter sind allgemein immer schlecht drauf und haben Hass auf alles und jeden und die Produkte sind auch richtig schlecht

Die Polizei interessiert das nicht.

Du hast ja nun schon mit dem Netto Support gesprochen und könntest ja nochmal nachfragen, ob man das Problem Vorort mit dem Bezirksleiter klären kann.

Aber mal so angemerkt: Was gibt es nicht einzusehen, wenn die Verkäuferin dich bittet, woanders zu warten?  Man geht dann einfach woanders hin und das war´s.

holi99 
Beitragsersteller
 30.10.2016, 16:10

War wsl. nicht so schlau von mir mich nicht woanders hinzustellen, im nachhinein seh ich des auch so. Aber an dem Tag war ich schon total mies drauf, weil ich mein Handy verloren hatte.

Das Problem ist, dass der nächste Laden ne halbe Stunde weit weg ist zu fuß und darauf hab ich dann auch keine Lust.

Hallo.

Der Marktleiter hat das Hausrecht und kann ohne Begründung entscheiden, wen er in seinen Markt lässt und wen nicht.

Jemanden des Marktes zu verweisen und ein Hausverbot zu erteilen ist sein gutes Recht.

Von Vorteil ist es aber, das Hausverbot schriftlich festzuhalten denn, verletzt du das Hausverbot, kann dies zur Anzeige wegen Hausfriedensbruch führen und der Marktleiter kann die Erteilung des Hausverbotes nachweisen.

holi99 
Beitragsersteller
 30.10.2016, 16:13

Das darf der Marktleiter eigentlich nicht, weil es sich um Geschäftsräume mit allgemeinem Puplikumsverkehr handelt und somit das allgemeine Persönlichkeitsrecht und der Gleichheitsgrundsatz verletzt wird.

FlyingDog  30.10.2016, 16:23
@holi99

Ok.

Ich kann das jetzt weder bejahen noch beneinen, sehr gut möglich, das du damit Recht hast, ausschließen kann ich das nicht und müsste mich da extern einlesen.

Ich hoffe allerdings, das sich die Situation im gegenseitigen wohlwollen, klären lässt, ggf. lasse dich rechtlich beraten.