Gibt es eine gesetzliche Regelung bezüglich Hausverbot?
Mein Chef hat meinem Freund mündlich und ohne Angabe von Gründen Hausverbot erteilt, weil meine Angestellte ihm erzählte, dass er sie bedroht habe. Was eine Lüge ist, denn er hat ganz ruhig mit ihr geredet und sie haben zum Schluß miteinander gelacht, als sie das Büro verließen. Ich muss dabei anmerken, dass er mir im Betrieb unter die Arme griff und die Gartenmöbel aufbaute, was meine Angestellte störte und sie mich darauf ansprach. Dies habe ich ihm weitergegeben. Darauf hin hat er mit ihr geredet und gesagt, dass sie ihm sowas gerne persönlich sagen kann und dass er sie nicht beißen würde.
Mein freund hat sich heute morgen ein wenig schlau gemacht und in Erfahrung gebracht, dass wenn man Hausverbot erteilt, muss man dies demjenigen innerhalb von 4 Wochen schriftlich zustellen. Weiß einer von Euch mehr? Gibt es vielleicht Gesetzestexte dazu? Ich wäre für jede Hilfe dankbar. Gruß Vicki
6 Antworten
Zitat aus Wikipedia: Im öffentlich-rechtlichen Bereich ist ein erteiltes Hausverbot ein Verwaltungsakt. Der Begriff Hausverbot ist vage und unbestimmt. Ein Verwaltungsakt muss inhaltlich (insbesondere örtlich, zeitlich und sachlich) hinreichend bestimmt sein (§ 37 Abs. 1 VwVfG). Insbesondere auf umgehendes Verlangen ist ein mündlich ausgesprochener Verwaltungsakt schriftlich zu bestätigen (§ 37 Abs. 2 S. 2 VwVfG).
Öffentliche Einrichtungen werden also wohl rein vorsorglich schriftlich das Hausverbot bestätigen.
Der Chef hat das Hausrecht, daraus ergibt sich, wem er Hausverbot erteilen kann.
Ein Hausverbot ist auch mündlich rechtens. Im übrigen hat dein Chef das sogenannte Hausrecht und kann dieses nach seinem Ermessen ausüben.
da dein chef das hausrecht hat, kann er das veerbot auch aussprechen. übrigens: was hats DU davon, wenn dein Freund sich nicht dran hält??? Ich meine, ausser Streß mit dem chef?
Ich lass mir von Vorgesetzten nicht gern auf der Nase tanzen. Zumal unser Unternehmen sich viel Illegales erlaubt.
stimmt - nicht deine! aber meine antwort steht auch da.ich wollte lediglich zum nachdenken animieren....
Glaube mir, das tu ich schon seit gestern.... Es geht im Großen und Ganzen darum: mein Freund ist in seiner Freizeit in einer öffentlichen Einrichtung tätig. Dort sind sie verpflichtet, wenn sie Hausverbot erteilen, der betreffenden Person dies innerhalb von 4 Wochen nochmals schriftlich mitzuteilen. Dass es auch mündlich rechtens ist, soweit sind wir schon :-) Wir möchten eigentlich nur wissen, ob es in diesem Fall genauso ist, denn was Hausrecht usw. angeht, sind wir auf dem Laufenden, auch dass ein Hausverbot nicht ohne Angabe von Gründen ausgesprochen werden kann, da es sonst schnell zur Willkür wird. Ich, als Filialleitung, könnte dann ja nach Belieben JEDEM Hausverbot erteilen. PS: mein "Chef" ist mein Bezirksleiter und nicht mein eigentlicher Chef, denn über ihm sind noch ein paar mehr "Chefs".
nein, Hausrecht hat der Eigentümer des Grundstückes, Laden oder Wohnung. Mieter haben auch Hausrecht. Du jedoch asl Angestellter nicht. Ist vollkommen rechtens. Schriftlich muss nix kommen, Mündlich reicht vollkommen aus.
stimmt so nicht ganz. Ist ein Besitzer vorhanden, in dem Fall ein Mieter, hat er das alleinige Hausrecht. Der Eigentümer kann dann kein Hausverbot über die vermietete Sache aussprechnen.
doch kann der eigentümer schon unter der orraussetzung das der Eigentümer angst um seine habe haben muss. Ist nur eine Gesetzliche Auslegungssache.
Hat er ja nicht. Er hat die Ware nicht zerstört und niemanden bedroht, und hat es auch nicht vor.
vanbick, ein Hauseigentümer hat nie Einfluß darauf, welche Mitarbeiter ein Unternehmer in seinen Räumen beauftragt.
alles auslegungssache und betrachtungssache. Der Eigentümer brauch nur behauptungen aufstellen schon rollen die Steine.
Kennst du auch den Paragraphen dazu?