Diebstahl einer Breze

6 Antworten

Die, die hier meinen, dass das kein Diebstahl wäre, haben unser Rechtssystem nicht verstanden. Es kommt nicht auf den Wert des "Diebesguts" an, sondern auf den Tatbestand. Aber Diebstahl setzt Vorsatz voraus. Und bei dir kann ich keinen Vorsatz erkennen. Auch ein lebenslängliches Hausverbot ist ganz und gar unüblich und unangemessen. Das Ermittlungsverfahren wegen des Diebstahls wird sicher eingestellt aus den vorliegenden Gründen. Die 50 Euro bist du erst einmal los. Das ist eine Art Vertragsstrafe. Das Hausverbot wird, wenn nicht sogar in Gänze zurückgenommen, so doch auf das übliche Jahr reduziert. Dafür genügt ein Schreiben an die Zentrale von Aldi-Süd.

Es gibt auch die Möglichkeit, dieses lebenslange Hausverbot auf der Facebook-Seite von Aldi publik zu machen. Das würde ihnen weh tun.

Beim Bezahlen der Waren haben wir beide leider die Breze vergessen zu bezahlen

Wenn du irgendwie mitbekommen hast oder mitbekommen haben müsstest, dass deine Tochter die Brezel genommen und gegessen hat, bist du selbstverständlich als Erziehungsbeauftragte verpflichtet, zu zahlen! Falls nicht: Begünstigung eines Diebstahls!

Du kannst vermutlich nicht nachweisen, dass du es "nur vergessen" hast... Oder?

burnyhase 
Beitragsersteller
 06.10.2012, 19:09

Da bin ich mir grad nicht so sicher, ob ich als Erziehungsberechtigte hafte. Wenn ich z.B. mit meinem Kind die Straße entlang geh und dieses ein Auto zerkratzt hafte ich auch nicht, da ich die Aufsichtspflicht nicht verletzt habe (zumindest bis sie ein gewisses Alter haben). Am meisten ärgert mich nur das "lebenslange" Hausverbot. Es handelt sich um Ware von ca. 29 Cent!!!

Birne56  06.10.2012, 19:14
@burnyhase

Aber nicht deine Tochter hat nicht bezahlt, sondern du hast nicht bezahlt. Anders wäre es, wenn deine Tochter versehentlich ein Glas fallen lässt und deine Tochter z.B. 6 Jahre alt ist. Dann haftest du in der Tat nicht. Aber davon kann hier nicht die Rede sein. In diesem Fall hast du den Diebstahl begangen. Und der Waren wert spielt dabei gar keine Rolle. Diebstahl ist Diebstahl. Wäre es anders, würde vermutlich keiner mehr Waren im Wert <50 Cent bezahlen.

wiki01  24.11.2013, 21:51
@burnyhase

Selbstverständlich haftest du für diesen angenommenen Schaden, weil dein Kind noch nicht strafmündig ist. Deshalb ist ja eine Privathaftpflichtversicherung so wichtig. Du wirst voll für Schäden, die deine unmündigen Kinder produzieren, in Regress genommen.

charles0308  24.11.2013, 23:40
@wiki01

was um Himmels Willen hat dieser Sachverhalt mit einer Privathaftpflichtversicherung zu tun?

Naja, das finde ich schon ein bisschedn überzogen vom Detektiv. Ich würde nochmals ein Gespräch suchen und das den Filialeleiter den Sachverhalt erklären. Natürlich ist es nicht in Ordnung, das gekaufte vor dem Bezahlen aufzuessen. ABer Kinder sind nun mal so. Entschuldige dich für den Vorfall und versuche diese Angelegenheit im Guten zu klären. Ich drücke dir die Daumen. Liebe Grüße von bienemaus63

Das finde ich aber sehr, sehr heftig!! Wirft im Moment bei mir ein ganz schlechtes Licht auf Aldi! Man weiß doch, auch wenn man keine Kinder hat, wie sie manchmal quengeln - was viel Supermärkte an der Kasse ausnutzen, indem sie genau dort "Quengelware" plazieren. Gleichzeitig muss die Mutter den Einkauf über die Bühne bringen, vielleicht hat sie den nächsten Termin schon im Kopf... und da will das Kind schnell eine Brezel - das ist nichts Außergewöhnliches.

Aber gut, Gesetz ist gesetz. Oder doch nicht?

Ich meine, so etwas ist Mundraub, und wird sehr viel milder bestraft. Ob es immer noch so ist, müsste ich googeln. Aber, wie dem auch sei: das Hausverbot kann er aussprechen.

Auf Lebenszeit! Meine Güte! Nee, damit könnte ich mich nicht abfinden.

Da würde ich einen Brief an Aldi schreiben, dass du dir in deinem Leben so etwas nicht zuschulden kommen lassen hast und ob man deinen Fall noch einmal überdenken könnte.

Schreib, du würdest dort immer gerne einkaufen, das Preisleistungsverhältnis stimme und die Kassiereinnen seien auch recht freundlich. Ivch würde wenigstens versuchen, dass der Vorgesetzte des Detektives von dir hört, wie der Detektiv dich bestraft hat: 50 Euro Strafe und lebenslanges (!) Hausverbot...

Guck mal hier rein (habe leider keine Zeit, hätte es sonst gern für dich getan; weil es mich interssiert): http://de.wikipedia.org/wiki/Mundraub

Alles Gute! Man, man, man...kann nicht angehen...

Was ich gerade sehe: ich habe genauso geschrieben, wie bienemaus - habe ihre Antwort aber noch gar nicht gelesen! Da sind wir beide grundsätzlich einer Meinung! Da kann unser Tip, zu versuchen, alles im Guten zu regeln, nicht so verkehrt sein ,-)

charles0308  24.11.2013, 21:46

Mundraub gibt es nicht mehr

pontios94  19.02.2015, 09:40
@charles0308

trotzdem ist das etwas zu hart durchgegriffen

ich habe auch schon als Laden Detektiv im rahmen meiner Ausbildung gearbeitet und das in großen Einkaufszentren (unteranderem für Galeria, Kaufland, Intersport usw) wenn so etwas passiert haben wir die Person höfflich gebeten die Sache zu zahlen und beim nächsten mal darauf zu achten

also ich finde es übertrieben

Du hast es wissentlich zugelassen dass Deine Tochter eine Breze entnahm und diese während des Einkaufes verspeißte. Eine Unkenntnis der Entnahme und des Essens ist eine Schutzbehauptung.

Hiewr liegt mE zweifelsfrei ein Diebstahl zugrunde, der auch Dir anzulasten ist und nicht Deiner minderjährigen Tochter.

Die Ladendiebstahlpauschale in Höhe von 50 € ist gerechtfertigt.

Ein lebenslanges Hausverbot halte auch ich für überzogen und würde mich daher an die Geschäftsleitung wenden.