Hausübertragung vor 12 Jahren.Pflichtteil an Geschwister zu zahlen?
Guten Tag, Mein Name ist Thomas und ich habe noch zwei Schwestern.
Vor 12 Jahren habe ich das Haus meiner Eltern (bzw. meines Vaters. Meine Mutter starb vor 15 Jahren) von meinem Vater überschrieben bekommen. Dieser hat sich ein lebenslanges Nießbrauchsrecht einräumen lassen und bewohnt das Objekt seit 6 Jahren allein, da ich mit meiner Familie in einer anderen Stadt lebe.
Meine Schwestern haben mit der damaligen Überschreibung des Hauses an mich, von meinem Vater eine Diverse Summe ausgezahlt bekommen. Um wieviel Geld es damals ging, weiss ich nicht und ich habe auch keinen Kontakt mehr zu den beiden. Mein Vater will mir nicht sagen, um wieviel Geld es sich damals handelte. Ich glaube, das ist auch zunächst für mich unwichtig und ich möchte ihn mit solchen Erbfragereien nicht belasten. Der Tot unserer Mutter hat ihm damals sehr zugesetzt und ich möchte das Thema bei ihm eigentlich vermeiden.
Im Grundbuch stehe ich seit der Übertragung vor 12 Jahren, als alleiniger Eigentümer sowohl am Haus, als auch am Grundtstück.
Vor einigen Monaten bekam ich einen bösen Brief von einer meiner Schwestern, in welchem sie mir mitteilte, daß sie (zusammen mit meiner anderen Schwester) nach dem Tode meines Vaters um ihren Pflichtteil des Hauses kämpfen wird. (ich hoffe sehr, daß mein Vater noch viele Jahre glücklich und zufrieden in meinem Haus leben kann!)
Nun bin ich etwas verunsichert. Steht meinen Schwestern denn tatsächlich ein Pflichtteil vom Haus nach dem Tode meines Vaters zu (vielleicht wegen dem Nießbrauch?). Ich bin davon ausgegangen daß, da ich bereits seit über 12 Jahren der alleinige Eigentümer des Objektes bin, mir das ganze auch gehört. Meinem Vater gehört das Haus ja seit 12 Jahren ja nicht mehr (auch wenn er sich den Nießbrauch eintragen lassen hat. Alleiniger Eigentümer bin ich.)
Das weiteres Vermögen meines Vaters (Sparguthaben, Mobiliar, Kunstwertstände, etc) müsste nach dem Ableben meines Vaters unter uns Kindern aufgeteilt werden. Da stehen (sofern es Testamentarisch nicht anders geregelt ist) uns Geschwistern ja Pflichtteilsansprüche zu. Das ist mir klar.
Aber wie verhält es sich um mein Haus? Wichtig wäre mir noch zu erfragen, Ob eine Übertragung des Hauses auf mich als alleiniger Eigentümer etwas anderes ist, als eine Schenkung.
Im Vertrag steht soviel wie:" ...das Haus wird von Vater, an Sohn übertragen. Der Sohn gilt als alleiniger Eigentümer und ist als dieser ins Grundbuch einzutragen..." Dieses haben wir damals auch so gemacht.
Ich wäre dankbar, wenn mir jemand etwas zu den Pflichtteilsansprüchen meiner Schwestern am Objekt sagen könnte, und ob sich eine Übertragung anders verhält als eine Schenkung, oder ob es gar das selbe ist.
Vielen Dank für´s lesen.
Sandmann 2015
9 Antworten
Wenn seit einer Schenkung (um eine solche handelt es sich IMHO) eine gewisse Zeit vergangen ist, zählt im Todesfall eines Vaters das Geschenkte nicht mehr zum Erbe.
Wenn ich richtig liege, sind das 20 Jahre.
Aber: Wende dich lieber an einen Fachanwalt, denn der weiß sowas genau.
Es sind 10 Jahre. 1 Jahr nach der Schenkung werden 90% der Schenkung ins Erbe mit eingerechnet und dann jedes Jahr 10 % weniger. Wenn alles so ist wie er es beschrieben hat und es auch eine Schenkung war. Haben seine Schwestern keine Chance mehr.
... noch sind das 10 Jahre, aber auch nur gegenüber den Behörden. Was mein Vater mir vor 8 Jahren zu Weihnachten überwiesen hat, hat mit einem heutigen Erbe nichts aber auch nichts am Hut!
Hallo,
schau mal in den notariellen Schenkungs- oder Übertragungsvertrag. Dort können auch Regelungen zur Anrechnung auf Pflichtteile stehen.
.... aber warum denn Pflichtteil? Gibt es ein Testament und wurden die Geschwister darin "enterbt"? Es gilt doch wohl die gesetzliche Erfolge, vom hinterlassenen Vermögen, und dazu gehört das Haus eben nicht. Alles für mich ganz einfach.
Es wäre wichtig das dein Vater es schriftlich festhält, dass deine Schwestern für das Haus eine Abfindung bekommen haben. Wenn du das nicht nachweisen kannst, werden sie bei einer Forderung des Pflichtteiles wahrscheinlich Recht bekommen.
... aber wieso denn nur ein Pflichtteil? Es gilt doch wohl die gesetzliche Erbfolge, oder?
ich denke dass das überwiesen wurde und da is der Nachweis da
Ich empfehle dir auf jeden Fall einen Anwalt!
Ich denke deine Schwestern haben Anspruch auf ihren Pflichtteil!
Schau mal auf der Seite: http://www.pflichtteilrechner.de/051_spielen_schenkungen_zu_lebzeiten_des_erblassers_bei_der_pflichtteilsberechnung_eine_rolle.html
Schenkung hin oder her - dein Vater hat das Nießbrauchsrecht und daher hat die 10-jahres Frist noch gar nicht begonnen!
Gute und richtige Antwort!