eigentümer, nießbraucher wer zahlt was

4 Antworten

Ich denke mal, dass der Vater auch die Tilgung des Darlehens übernehmen muss. Er ist offensichtlich der alte Eigentümer, nicht wahr?

Und zu den vertraglich zu zahlenden Lasten gehört auch die Tilgung. Das hat nicht nur etwas mit Müllabfuhr etc. zu tun.

Wenn jemand ein Mietshaus kauft, dann tut er das auch mit allen Lasten und Pflichten. Genau so ist ein Nießbrauchübergang zu werten.

Zur Not soll Deine Cousine den Notar noch einmal dazu befragen. So teuer kann diese Beratung nicht sein.

111engel 
Beitragsersteller
 11.11.2011, 21:20

meine tante war alleinige eigentümerin. sie hat halt das haus ihrem kind vererbt dem mann aber das lebenslängliche nießbrauchsrecht eingeräumt.so hat sie meiner meinung nach beide seiten geschützt. mein onkel kann das haus nicht verkaufen meiner cousine gehört es aber sie muß meinen onkel drin wohnen lassen. eigentlich eine gute lösung

"Sämtliche, auf dem ..... Lasten zu tragen" heißt nichts anderes als Müllabfuhr, Strßenreinigung, Versicherungen, Wasser & Strom, Grundsteuern ..... usw. Also alle laufenden Kosten, die notwendig sind, um das Haus bewohnen zu können. Wie es allerdings mit Zinsen und Tilgung (Kredit) ist, bin ich mir nicht sicher. Denke aber mal, daß es die Cousine tragen muß.

111engel 
Beitragsersteller
 11.11.2011, 21:10

mein onkel zahlt ja keine miete an meine cousine und die anderen kosten zahlt man anteilsmäßig ja in jedem mietverhältnis. ich verstehe es eigentlich so das wenn es heißt sämtliche auf dem vertragsgegenstand ruhenden privaten lasten das damit auch zinsen und tilgung gemeint sind

Naturlich gehören die Zinsen dazu, die Tilgung ist aber keine "Last", sondern Vermögensbildung.

Terrorpinguin  11.11.2011, 21:13

M.E. ist das eine Last.

Mikkey  11.11.2011, 23:36
@Terrorpinguin

Warum?

Man kann doch mit der Bank vereinbaren, die Tilgung auszusetzen, dann bezahlt die Cousine garnichts und der Vater trägt die Zinsen.

Eine Last ist etwas unvermeidliches und das ist die Tilgung sicherlich nicht.

Na soweit käme es ja noch, dass der Mieter das Haus abbezahlen muss, natürlich nicht !! Alles andere solltest du dir von einem Anwalt erklären lassen. P.S.: Wie kann man denn ein Haus erben, wenn es noch nicht mal bezahlt ist ? Das gehört dann streng genommen noch der Bank.

Einen Anwalt bekommt sie gestellt, wenn die ihn nicht selbst bezahlen kann, sie sollte beim Amtsgericth einen Beratungshilfeschein für einen Anwalt beantragen.

vesparoller  11.11.2011, 20:58

Wieso Anwalt? Wenn, dann ein Notar!

konstanze85  11.11.2011, 21:00
@vesparoller

Weil sie davon sprach, dass sie sich keinen Anwalt leisten kann.

Terrorpinguin  11.11.2011, 21:04
@konstanze85

Quatsch, keinen Notar. Ein Notar beglaubigt.

Ein Anwalt berät. Und das ist hier gefragt.

konstanze85  11.11.2011, 21:07
@Terrorpinguin

Und das erzählst du jetzt MIR, weil....? :-) Ich sprach doch von einem Anwalt.

Terrorpinguin  11.11.2011, 21:12
@konstanze85

Nein, nicht Dir. :-))