Hausfriedensbruch? Bevollmächtigter meiner verstorbenene Stiefmutter betritt, ohne mich zu fragen, das Haus, was jetzt mir gehört?
Ich habe das Haus meines Vaters geerbt. Zuletzt hat darin meine Stiefmutter, die zweite Frau meines Vater, gewohnt. Zuletzt hatte sie in allen Angelegenheiten ihren Bruder als Bevöllmächtigten eingesetzt. Jetzt ist meine Stiefmutter verstorben, ich als Erbe bin jetzt Eigentümer des Hauses. Ist es Hausfriedensbruch, wenn der Bruder meiner Stiefmutter, ohne mich zu fragen, im zurzeit unbewohnten Haus ein und aus geht? Dazu ergänzende Frage: Wie lange hat der Bruder meiner Stiefmutter Zeit, die Gegenstände, die seine Schwester in die Ehe mit meinem Vater eingebracht hat, aus dem Haus zu räumen?
5 Antworten
Wenn der Mann eine sogen. post- oder transmortale Vollmacht deiner Stiefmutter hat (d.h. eine über deren Tod hinaus wqirksame Vollmacht), kann er sich so lange auf diese berufen, so langedu sie ihm gegenüber nicht ausdrücklioch widerrufst. Dazu wärest du grundsätzlich berechtigt. Hast Du das Haus erst beim Tod derStiefmutter geerbt oder schon von deinem Vater ? In letzterem Fall konnte sich die Vollmacht des Bruders der Stiefmutter ja nur auf deren Angelegenheiten beziehen, aber nicht auf das haus betreffende Fragen.
setze ihm eine feste Frist, er darf das nur noch dazu in Deinem Beisein machen, nimm ihm den Schlüssel ab ggf
Ohne rechtssicherheit: Du bist der Eigentümer des Hauses.
Der Bruder deiner Stiefmutter hat kein Recht es zu betreten, da deine Stiefmutter nicht mehr lebt und somit auch nicht mehr Eigentümerin oder Besitzerin ist.
Sollte er auf Dinge aus dem Haus einen Rechtsanspruch haben, so musst du sie herausgeben, oder er muss klagen.
Ich würde heute noch das Schloss austauschen und ihn zur Rückgabe aller Entwendeten Gegenstände auffordern auf die er keinen Rechtsanspruch hat.
Ansonsten ist das Hausfriedensbruch und Diebstahl, wenn nciht sogar ein Einbruch.
Tausche schnellstens die Haustürschlösser aus alle so das sie nicht mehr reinkommen
Tausch die Schlösser aus und gut is!