Haustüren in Mehrfamilienhäusern dürfen lt. Urteil des LG Frankfurt nicht abgeschlossen werden?
Guten Tag, Haustüren in Mehrfamilienhäusern dürfen lt. Urteil des LG Frankfurt (Az: 2-13 S 127/12) nicht abgeschlossen werden. Brandschutz geht vor Einbruchschutz. Der Fluchtweg muss ohne Schlüssel zu öffnen sein. Dies heisst im Klartext: Einbau von Panikschlössern ist eine mögliche Alternative - andere Alternativen habe ich nicht gefunden.
Hierzu möchte ich folgende Fragen stellen:
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Ist dieser Beschluss rechtlich für alle Eigentümergemeinschaften von Mehrfamilienhäusern bindend ?
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Wenn anderweitige Beschlüsse gefasst sind z.B: Abschließen der Haustür nach 22 Uhr und immer einen Schlüssel bei sich führen - müssen diese Beschlüsse geändert werden?
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Ist der Einbau von Panikschlössern nach dem o.g. Urteil zwingend? Sind die Hausgemeinschaften also verpflichtet Panikschlösser einbauen zu lassen?
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Was ist, wenn der Fluchtweg gleichzeitig auch der Rettungsweg ist und niemand von außen im Notfall (Notarzt o.ä, eben auch die Feuerwehr.) in das Haus gelangen kann.
Im konkreten Fall handelt es sich um 2 zusammengehörende 3-geschossige Mehrfamilienhäuser - eines mit 10 und eines mit 11 Wohneinheiten. 3 Einheiten sind von Eigentümern bzw. Mietern dauernd bewohnt. Der Rest sind Ferienwohnungen, die nicht fremdvermietet sind, sondern von den inzwischen meist älteren Eigentümern (Ü65!!!) sporadisch genutzt werden. Es handelt sich um eine Wohneinheit in einer Ferienregion einer kleinen Schwarzwaldgemeinde. Eines der Häuser hat eine Tiefgarage mit direktem Zugang zu den Wohnungen. Es gibt pro Haus eine Ausgangstür, in dem Haus mit Tiefgarage ein Garagentor mit separat verschließbarer Seitentür, eine Stahltür als Zugang zum Treppenhaus und eine weitere Zwischentür zwischen Keller, Vorratsräumen, Waschküche Hobbyraum und den eigentlichen Wohnungen.
Für eine fundierte Antwort wäre ich sehr dankbar. lareina53
3 Antworten
1. ein Urteil vom LG ist nur für den Verklagten bindend, es hat keone Allgemeingültigkeit. Wenn du dasselbe für dein Haus durchsetzen möchtest, musst du theoretisch auch klagen und hoffen, das dein Richter zum gleichen Schluss kommt (muss er aber nicht). Eine klare gesetzliche Regelung gibt es hier nämlich noch nicht.
2. der Einbau von Paniktüren wird mit dem Urteil nicht vorgeschrieben. Es wird nur gesagt, das die Türen im Notfall ohne Schlüssel geöffnet werden können. Es besteht also auch die Möglichkeit, ein Verbot zum Zuschließen zu erlassen.
3. zur Frage, was im Schadensfall passiert: dann kann geklagt werden und jemand wird wohl für fahrlässige Tötung haftbar gemacht, was den Opfern dann auch nicht hilft.
Die Frage ist allein durch den gesunden Verstand zu lösen!
Eine abgeschlossene Hauseingangstüre ist eine Menschenfalle, wenn es darauf ankommt schnellstmöglich das Haus zu verlassen. Nicht jeder hat in der Eile oder auch in Panik einen passenden Schlüssel dabei oder verliert ihn bei ausgefallener Beleuchtung vor der Hausausgangstüre ect. -----
Was dann? ------------
Ein Paniktürschloss für das man von innen keines Schlüssels bedarf, ist eine universelle Lösung, noch dazu zu einem geringen Preis!
Brand- oder Brandrauchtote im versperrten Treppenhaus sind auch für Geizhälse nicht hinnehmbar.
Also: Unbedingt notwendig und daher überaus lebenswichtig: Laßt in alle Hauszugangstüren, besser noch: auch in alle Wohnungseingangstüren Schlösser mit einer Panikfunktion oder einem innenliegendem feststehenden Knebel einbauen, so daß man zum Öffnen der Türe von innen keinen Schlüssel bedarf.
Für eine gut ausgerüstete Feuerwehr, die sich im Notfall von außen Zutritt mit speziellem Gerät Zugang verschafft, ist eine versperrte Türe kein Problem. Es wird nicht länger als max. 40 sec. dauern und die Türe ist offen.
Die Kosten sind gegenüber der damit erbrachten Sicherheit minimal.
Ein Panikverschluß lag bei ca. 167 DM, in EUR also bei der Hälfte.
Einem Rauchtoten genügten 2 - 3 Atemzüge und dann ist für ihn alles aus.
Noch Fragen?
Gegen diese Brandschutzverordnung hast Du auch rechtlich "kaum" eine Chance! In unserer Wohnanlage mit ca. 85 WE und 50 Garagenstellplätzen herrscht ist jeder Tag, Tag der offenen Tür!