Fluchtweg zugestellt was kann ich dagegen machen?
Bei uns im Haus gibt es eine Autowerkstatt, Kunden stellen immer wieder den einzigen Zugang zum Haus zu, bzw. so ab das man nicht ohne Umwege aus dem Haus kommt. Meine Frage hierzu ist, da die Haustüre der einzige Weg ins Freie ist gilt dies doch als Fluchtweg und es muss gegen das Abstellen von Fahrzeugen gesichert sein, oder liege ich da falsch? Freundliches darauf hinweisen beim Vermieter brachte keine Lösung. Des Weiteren ist es auch so das man teilweise wenn man mit dem Fahrrad unterwegs war dies nicht ins Haus bekommt, was wäre da im Falle eines Diebstahls wenn man das Fahrrad über NAcht draußen gesichert unterbringen müßte? Ich muss dazu sagen das die Wagen vor der Tür bereits auf Privatgrundstück befinden.
7 Antworten
Richtig. Der Zugang zum Haus muss ungehindert möglich sein.
Fahrrad darf man immer draussen abstellen. Ist es gesichert und verschwindet es dennoch, ist es wohl einer der vielen Tausend Fahrraddiebstähle, die jedes Jahr in Deutschland passieren. Der Vermieter wäre dafür keinesfalls verantwortlich.
Lösungsvorschlag vom Expert: Das Recht durchsetzen. Reicht das?
Etwas genauer:
Brief an Vermieter mit Hinweis und vielleicht sogar Bilder vom zugestellten Hauseingang. Unbedingt dazu schreiben, wann und wie oft so etwas vor kommt. Damit er wirklich was machen kann, am besten drei Ereignisse dieser Art in kurzer Zeit protokollieren und das Protokoll dazu legen.
Ruhig auch auf die Problematik mit dem Fluchtweg hinweisen.
Sollte er daran nichts ändern. Erneut Brief und Mietminderung ankündigen, sowie, dass die Feuerwehr oder für solche Fragen zuständige Ordnungsbehörde informiert wird.
Das sollte wirken.
Das sehe ich anders wenn ich durch meinen Vermieter der auch Besitzer der Werkstatt ist nicht mit Fahrrad durch die Haustüre komme obwohl ich ihn darauf hingewiesen habe, ist er zumindestens mit daran schuldig.
ist er zumindestens mit daran schuldig.
Selbst wenn Du den Diebstahl bei der Polizei anzeigen würdest, könntest Du damit nicht erreichen, dass Dir der Vermieter ein neues Vorderrad kauft (Anteil seiner Schuld).
Wieviele Menschen gibt es, die Nacht für Nacht ihr Fahrrad gesichert, aber vor der Haustür an der Straße abstellen, weil es am nächsten Tag viel bequemer ist, es gleich vor der Tür zu haben, als es erst durch die Tür heraus zu tragen.
Niemals ist ein Vermieter schuld, bzw. muss den Diebstahlsschaden ersetzen, nur weil vielleicht nicht ausreichend oder nicht ausreichend bequem zu erreichende Fahrradabstellplätze hinter der Haustür bereit gestellt wurden.
Wie sieht es eigentlich im Mietvertrag aus: Hast Du da drin stehen, dass Du Dein Fahrrad im Haus abstellen darfst und ggf. auch an welcher Stelle? Bezahlst Du vielleicht sogar für einen Fahrradabstellplatz?
Ist eine Mitnahme des Fahrrades ins Haus überhaupt gestattet (Hausordnung)?
Du schreibst, dass der Vermieter auch Besitzer der Autowerkstatt ist. Bitte ihn doch mal schriftlich darum, dafür Sorge zu tragen, dass ein ungehindertes Betreten des Hauses gewährleistet wird. Vielleicht nützt ja schon ein Schild mit: "Parken vor dem Hauseingang verboten". Du kannst ihm auch den Hinweis geben, dass du als Mieter bei einer ständig zugestellten Eingangstüre eine Mietminderung von 5 % vornehmen kannst.
Sprich mit dem Werkstattbesitzer und bitte ihn (in Absprache mit dem Vermieter) ein Schild neben der Haustür anzubringen [Bitte nicht VOR der Haustür parken]. Das ist allemal besser, als gleich auf Kriegspfad zu gehen und die Behörden einzuschalten !
Du kannst z.B. eine weiß linierte Sperrfläche vor dem Haus beantragen, dann hat es das Ordnungsamt leichter, Strafzettel zu verteilen. Und wenn sich das mit den Strafzetteln rumspricht, wird da auch nicht mehr so oft jemand stehen.
Leider nicht richtig: Auf einem Privatgrundstück malt keine Behörde Markierungen. Und deshalb ist auch nicht das Ordnungsamt oder Straßenverkehrsamt, sondern allenfalls das Gewerbeaufsichtsamt zuständig (bez. Ausweisung von Kundenparkplätzen).
Hab ich was übersehen? Wo stand was von Privatgrundstück? --- Edit: Ah, letzter Satz, ich seh's. Ja, dann hast Du recht.
Das ist ein Fall für die Feuerwehr. Falls Ihr keine Berufsfeuerwehr habt: Ordnungsamt.
Die Rechtslage ist das Eine, aber die Frage lautete doch: "...was kann ich dagegen machen?" Mich würde deshalb ein Lösungsvorschlag vom Experten interessieren.