Wasserzähler in Eigentumswohnungen
ich wohne als Eigentümer in einem 13 Familienhaus. 6 Wohneinheiten sind Eigentum,
7 Wohnungen gehören einer Wohnungsbaugesellschaft. Der Wasservebrauch wird über einen Zähler abgerechnet. Die Eigentümer würden gerne eigene, wohnungsbezogene Wasserzähler einbauen. Bei den Eigentümerversammlungen wird der Vorschlag regelmäßig abgeschmettert, weil die Wohnungsbaugesellschaft leider die Stimmenmehrheit besitzt. Die wollen nicht mehr investieren, sondern nur die Miete kassieren. Die Wasserumlage geben die sowieso an Ihre Mieter weiter.
Habe jetzt gehört, daß ab einer gewissen Anzahl von Wohneinheiten auf jeden Fall
für jede Wohnung Wasserzähler eingebaut werden müssen.
Frage: Gibt es da eine gesetzliche Grundlage?
1 Antwort
dein Gesetz ist die Teilungeerklärung und die Beschlüsse. Ein Muss für die Ausstattung von Wasserzählern gibt es nicht. In der Teilungserklärung könnte das Stimmrecht so bestimmt sein, daß wenn ein Eigentümer mehrere Wohnungen hat, dieser trotzdem nur 1 Stimme hat, wenn nach Köpfen abgewstimmt wird.
nein - es ist ein allstimmiger Beschluss und von allen Unterschrift beim Notar nötig. Aber es geht.
erst mal Danke für die schnelle Antwort ! Kann man denn dieTeilungserklärung so einfach ändern?