Kann der Vermieter Schadensersatzanspruch für 40 Jahre alte Haustüre erheben?
kurzer Sachverhalts- Beschreibung:
Beim Übergabeprotoll stellte der Vermieter Schäden am Türrahmen samt Zarge an der Haustür fest. Der Schaden wurde damals von mir verursacht. Die Haftpflicht stwllt sich quer, weil ich lt. Aussage den Schaden in Kauf genommen hätte und deshalb kein Versicherungsschutz besteht.
Die Haustüre samt Rahmen ist 40 Jahre alt, unlackiert und hat sehr viele Gebrauchsspuren. Ein neuer (weiß lackierter) Rahmen soll inkl. Einbau knapp 1200€ kosten.
Frage: muss ich wirklich den gesamten Betrag zahlen und gilt hier nicht der Abzug „neu für alt“ ? Hat eine 40 Jahre alte Haustür überhaupt noch einen Zeitwert?
ich freue und bedanke mich im Vorraus für eure Antworten
8 Antworten
Es ist ein Abzug alt für neu vorzunehmen.
allerdings sind alte Türen nicht so wertlos wie andere alte Gegenstände, da das Gebäude mit Tür nunmal mehr wert ist als ohne, egal ob die Tür alt ist. Außerdem scheint deine Versicherung ja von Vorsatz auszugehen.
Der Vermieter wird können, wenn denn der Schadenbetrag von ihm gerichtsfest belegt werden kann. Beachte die Verjährungsfrist von 6 Monaten ab Schlüsselrückgabe.
Viel Glück.
Klar kann er das anmelden, aber bestimmt nicht in vollem Umfang.
Auch wenn du natürlich korrekterweise ansprichst, dass die Tür einen Wertverlust erlitten hat, ist das sicherlich nicht vergleichbar beispielsweise mit einem in der Wohnung verbauten Elektrogerät wie Herd oder Spülmaschine, die nach 10 oder 15 Jahren einen Wert von Null besitzen.
Eine anteilige Beteiligung musst du sicherlich hinnehmen. An der Stelle wäre mal zu recherchieren, ob es eine mittlere Lebenszeit gibt, die für Haustüren so als Kalkulationsbasis angesetzt werden kann. Anhand derer könnte man dann überschlägig ermitteln, welcher Kostenanteil dir wohl auferlegt werden kann. In diesem Zusammenhang ist es sicherlich auch entscheidend, ob es eine billige, ramschige Tür aus dem Baumarkt war oder eine teure Marken-Haustür.
Naja, das weiß ich nicht recht. Wenn eine hochwertige Tür verbaut ist, kann die Lebenszeit deutlich länger sein. In unserem aktuellen Haus wurde si vor wenigen Jahren nach 60 Jahren getauscht, bei meinen Eltern ist eine wertige ca. 40jähruge verbaut, die keinen Anlass gibt sie mittelfristig zu tauschen und in einem unserer Mehrfamilienhäuser ist eine bestimmt 50jährige verbaut, die auch voll ihren Zweck erfüllt...
Vermutlich wirst Du recht haben. Dann nehmen wir mal 50 Jahre. Kosten samt Einbau damals 4000 DM. Passt das? Also heute 2000 Taler. Restwert nach 40 Jahren, wären dann? Ungefähr nix. Es ist ja immer ärgerlich wenn etwas zerstört wird, das eigentlich noch wunderbar funktioniert. Aber trotzdem kann man da (leider) keine erfunden Kosten aufrufen.
Hast du ein Haus gemietet oder geht es tatsählich hier eigentlich um deine Wohnungseingangstür? Kann die Tür nicht repariert werden? Was hast du mit der Tür gemacht?
Mach mal ein Foto und stell es hier ein.
Danach mehr.
Das wird dann vor Gericht ausgeurteilt.
In aller Regel wird Ihnen nur ein Teil des Schadens und der Verfahrenskosten auferlegt.
Bei 40 Jahren sollte der anzusetzende Restwert bei 0,- Euro liegen.