Kann jeder Eigentümer in einer Eigentümergemeinschaft Handwerkerrechnungen steuerlich absetzen?

3 Antworten

Logik sagt nach meiner Meinung aus; jeder kann in den Fall laut natürlich Nachweis . jeweils ca 3000,- in dem Fall in Anrechnung bringen. In dem Fall Casch auch ca. 1500 ,- zurück bekommen. Wenn mann auch dann jeweils , "direkte Lohnsteuern gezahlt hat bzw. +Soli und unter Umständen auch Kirchensteuern.Solltet ihr natürlich einen (auch wäre, möglich Zusammenveranlagung machen natürlich das doppelte 6000,- Möglich). MfGRudi

Jeder Stundenlohn aber nur einmal !

steviej 
Beitragsersteller
 26.05.2015, 16:10

Das ist klar - aber keine Antwort auf die Frage, ob der Höchstbetrag pro Jahr bei 1 mal 6000,- oder 2 mal 6000,- liegt.