Kann jeder Eigentümer in einer Eigentümergemeinschaft Handwerkerrechnungen steuerlich absetzen?
Meine Lebensgefährtin und ich besitzen unser selbstbewohntes Reihenhaus jeweils zu 50% lt. Grundbuch. Wir wohnen nun schon über 10 Jahre hier und wollen in diesem Sommer einiges renovieren lassen: Fenster, Eingangstür, Eingangsbereich, u.s.w. Wir kommen dabei ggf. auf Handwerker-Dienstleistungen von über 6000,- (max. Absetzbarkeit pro Jahr).
Wir werden uns die Kosten der Renovierungsarbeiten auch teilen: Wenn jeder von uns eigene Rechnungen der Handwerker erhält und selber von seinem Konto bezahlt, können wir dann jeder jeweils max. 6000,- von der Steuer absetzen? Oder gelten die max. 6000,- pro Jahr (Steuerentlastung max. 1200,-) steuerrechtlich pro Wohneinheit?
3 Antworten
Logik sagt nach meiner Meinung aus; jeder kann in den Fall laut natürlich Nachweis . jeweils ca 3000,- in dem Fall in Anrechnung bringen. In dem Fall Casch auch ca. 1500 ,- zurück bekommen. Wenn mann auch dann jeweils , "direkte Lohnsteuern gezahlt hat bzw. +Soli und unter Umständen auch Kirchensteuern.Solltet ihr natürlich einen (auch wäre, möglich Zusammenveranlagung machen natürlich das doppelte 6000,- Möglich). MfGRudi
Jeder Stundenlohn aber nur einmal !
Das ist klar - aber keine Antwort auf die Frage, ob der Höchstbetrag pro Jahr bei 1 mal 6000,- oder 2 mal 6000,- liegt.