Allgemeinstrom zweier Häuser zusammengefasst, darf das?
Zur Wohnsituation: Im Haus der Oderstr. 22 befinden sich 4 Wohneiheiten. Im Haus der Oderstr. 20 ebenfalls. Alle Wohneinheiten sind gleich gross. Die beiden Häuser bilden einen Wohnblock mit je einem seperaten Eingang.
Jedes Haus besitzt je einen Zähler für Allgemeinstrom.
Lt. unserer Betriebskostenabrechnung wird unser Allgemeinstrom wie aber folgt berechnet: Die Kosten für Hausnr. 20 und 22 werden zusammengefasst und dann auf die Wohneinheiten verteilt. Das geht meiner Ansicht nach nicht, denn im Nachbarhaus ist sehr oft in der Nacht das Licht an der Haustür sowie auf dem Dachboden und dem Keller an.
Warum werden beide Häuser zusammen veranlagt, wenn da zwei Zähler vorhanden sind?
Wir haben dieses Jahr wieder erheblich mehr Allgemeinstrom zahlen müssen.
6 Antworten
Das ist auf keinen Fall legal. Jede Wohneinheit MUSS einen eigenen Zaehler haben. Es ist egal ob die Wohnungen gleich gross sind oder nicht. Jeder hat andere Geraete. Der eine hat Trockner und Spuelmaschine der andere keines von beiden. Alleine ein Gefrierschrank der Norm B oder C kostet um die 20 Euro monatlich an Strom. Wieso sollten die anderen das mit bezahlen?
Es mag trotzdem sein, dass in einem Haus Stromverbraucher installiert und abgerechnet werden, die für beide Häuser nutzbar und daher auch anteilig mitbezahlt werden müssen :-)
Du sagst es, "anteilig mitbezahlt". Aber nicht die vollen Allgemeinstromkosten zusammenfassen und dann durch 8 Mietparteien (Haus 20 und 22) teilen. Da stimmt doch was nicht´.
Habt ihr Kinder oder wünscht ihr Kinder zu bekommen?
Dann passt auf das man euch nicht wegen unbändiger Müllerzeugung (Pampersarsch) durch die Verwaltungsbeiräte lyncht.
Auch bei euch könnte sich morgen der Energieverbrauch für die Beleuchtung erheblich ändern. Es müssen nur andere Eigentümer/Mieter kommen.
Nach WEG Recht ist es auf jeden Fall zulässig.
Doch. Du kannst natürlich einen Zwischen-Zwischenzähler mit Anschluss gemeinsamer Verbraucher beantragen, dessen Jahreskosten aber mehr ausmacht als die vermeindlich himmelschreiende Ungerechtigkeit eines Mehrverbraucbhs im Centbereich :-O.
Klar, jeder außer dir verursacht mehr und betrügt dich schamlos. Nur wenn du mehr Müll als andere in die Tonne stopfst, oder deine 10 Partygäste statt dem einen Enkel der alleinstehenden Nachbarin das Treppenhauslicht einschalten, merkst du das natürlich nicht oder zahlst du dann allen reumütig 1 EUR zurück?
er meint den Strom für Treppenlicht, Motorpumpe er Heizung und so... Aufzugmotoren...
Oh sorry falsch verstanden. Ja das wird zusammen bezahlt. Nebenkosten.
Ich schätze, Du hast noch nicht verstanden. Es ist doch Nonsens, wenn jedes Haus einen Zähler für Allgemeinstrom hat, diese völlig unterschiedlich hohen kosten zusammen zu fassen und zu verteilen? Dann bräuchte man von vornherein ja nur einen Zähler.
Es geht um den Allgemeinstrom! Nicht um den Privatverbrauch.
Wenn beide Gebäude als eine WEG laufen wird gemeinsam abgerechnet.
Jedes Haus besitzt je einen Zähler für Allgemeinstrom.
Und dennoch kann Strom für SAT-Verstärker, Kabel-HÜP, Solaranlage, Licht Garagenzugang/Hinterür usw. gemeinsam genutzt wrden.
Da bittet man um Aufklärung, mit der Begründung wäre Umlageschlüssel aber zulässig.
G imager761
Es gibt dann ja wohl auch gemeinsam genutze Stromverbraucher, Heizung, Umwälzpume, Antennenverstärker, und, und und ....
Wegen des Lichts im Nebenhaus sprechen den Verwalter/Eigentümer an. Aber zahlen musst du.
Das könnte man den Verwalter fragen.... ich kann ja mal nach ihm rufen : "..... VVVEEEEEEERRRRWWWWAAAAAAAALLLLLTTEEEEERRRRR....... !!!!!!"
Ich rede vom ALLGEMEINSTROM!!!!! Es exitieren ZWEI seperate ALLGEMEINSTROM-ZÄHLER, doch diese werden nicht seperat in der Betriebskostenabrechnung jedem Haus zugewiesen. Es werden beide seperaten Zählerstände (und Kosten) zusammengefasst und dann aufgeteilt,