Hausrecht in einer Erbengemeinschaft?

1 Antwort

Hier ist jetzt unbekannt, wie genau das (vermutlich) gemeinschaftlich geerbte Haus aufgeteilt wurde. An die Vereinbarungen muss sich natürlich jede halten.

Wenn die Schwestern in 2 getrennten Wohnungen leben, kann jede Schwester in ihrer Wohnung tun und lassen was sie möchte (im Rahmen geltender Gesetze blabla) genau wie bei Fremden, die 2 Wohnungen im selben Haus bewohnen.

Wenn es Gemeinschaftsräume gibt, müssen die natürlich auch gemeinschaftlich zugänglich sein.

Wenn mir jmd die Wasserzufuhr für den Garten entzieht, würde ich sagen "oh, du übernimmst das Garten gießen? Supi 👍🏻" und mich mit einem Buch in den Garten setzen.

Wenn es einvernehmlich gar nicht klappt, müssen sie notfalls Garten und Kellerräume aufteilen und nen 2ten Wassserhahn installieren lassen.

Humanmedi 
Beitragsersteller
 09.09.2018, 13:56

Das Haus wurde 19balabla gekauft. Im oberen Bereich hat die Schwester mit Mann und Kinder gewohnt ist aber offen zugänglich. Sprich es gibt keine Wohnungstür oben . Unten hat meine Nachbarin mit Mutter gewohnt; auch keine extra Wohnungstür - man schließt die Haustüre auf und wenn man die Treppen hochgeht lebt die Schwester eigene Küche, Bad, Toilette Balkon ...Unten die Schwester auch alles eigene Räume. Gemeinschaftsräume gibt es keine .

KirstenSe  09.09.2018, 14:16
@Humanmedi

Es klang als würde Garten und Kellerräume gemeinschaftlich genutzt.

Wenn die Etagen fest aufgeteilt sind, kann jede dort machen und empfangen und alleine lassen, wen sie möchte. Wenn eine ein Problem damit hat, muss die ihre Wohnung halt dicht machen (ich persönlich würde auch nicht so leben wollen, dass jeder Gast eines andern Hausbewohners in meine Wohnung könnte ) Natürlich darf der Freund von Schwester unten nicht ungebeten in die Räume von Schwester oben, auch wenn keine Tür da ist - aber das versteht sich wohl von selbst.