Diebstahl aus Keller?
Ich wohne in einem Mehrparteienhaus wo jeder (hauptsächlich Studenten) im einem Einzelapartment wohnt. Das Haus gehört ca. 80% einem Eigentümer. Da wir nicht ausreichend Platz in unserem Apartment haben, steht uns ein großer Keller zum Waschen und Trocknen die Wäsche zur Verfügung. Daneben ist ebenfalls ein Abstellraum für die Fahrräder. Das Haus hat eine Schließanlage und die Kellertür ist somit durch Wohnungsschlüssel ausschließlich für die Hausbewohner zugänglich.
Seit einiger Zeit werden ständig im Keller Sachen verschwunden; von teuren Klamotten bis Wäscheständer und Fahrradzubehöre. Letzte Woche wurde mein Fahrrad im Wert von 400 gestohlen obwohl das angeschlossen war. Der Dieb ist bestimmt einer von den Hausbewohnern. Der Vermieter wurde mehrfach darauf angesprochen. Der unternimmt aber gar nichts dagegen. Die Polizei kann auch nichts Vieles machen, denn der Diebstahl geschieht innerhalb des Gebäudes.
Meine Frage wäre nun: steht uns mietrechtlich dem Vermieter gegenüber was zu? Ist er eigentlich nicht verpflichtet die Gegenstände der Mieter, die sich im gemeinsame Räume wie im Keller befinden müssen, vor Diebstahl zu schützen? Hätte er bespielerweise eine Überwachungskamera im Keller installiert, hätte man alles vermeiden können.
6 Antworten
Nein. Du kannst deine Sachen in deine Wohnung stellen und diese so sichern, wie du es für richtig hälst.
Hast du eine Hausratversicherung und ist das Fahrrad dort mit drin? Wenn ja, kannst du den Schaden der Versicherung melden, immerhin befand sich das Fahrrad angeschlossen im Keller.
Ist er eigentlich nicht verpflichtet die Gegenstände der Mieter, die sich im gemeinsame Räume wie im Keller befinden müssen, vor Diebstahl zu schützen?
Nein, das ist allein deine Aufgabe. Die Zugänglichkeit des Kellers durch andere Hausbewohner mit Schlüssel war dir von Anfang an bekannt. Maßnahmen gegen Diebstahl deiner Sachen musst allein du treffen. Was soll der Vermieter denn machen? Einen Sicherheitsdienst beauftragen?
Hätte er bespielerweise eine Überwachungskamera im Keller installiert, hätte man alles vermeiden können.
Eine Überwachungskamera vermeidet Diebstähle nicht, wie kommst´n darauf? Wer klauen will, lässt sich auch von so einem Ding nicht abhalten.
Ist er eigentlich nicht verpflichtet die Gegenstände der Mieter, die sich im gemeinsame Räume wie im Keller befinden müssen, vor Diebstahl zu schützen?
Nein - wie du schon selbst schreibst es ist ein Raum, den jeder Mieter nutzen kann, aber nicht muss.
Du bist für deine Sachen selbst verantwortlich.
Bei Fahrrädern, wäre es auf jeden Fall sinnvoll in der Hausratversicherung den Baustein Fahrrad einzuschließen mit der erweiterten Absicherung (24 Stundenschutz). Alternativ das Fahrrad im eigenen verschlossenen Kellerraum, Garage, oder Wohnung abzustellen.
Weitere Informationen bekommst du von deinem Versicherungsvermittler.
Außerdem, könnten doch auch die Mieter eine Überwachungskamera aufstellen.
Der Vermieter von Wohnraum haftet mietrechtlich nur für Schäden am Hausrat eines Mieters, wenn solche Schäden durch einen Mangel am Gebäude verursacht wurden.
Du schreibst selbst, dass der Keller hinreichend gesichert und nur für Hausbewohner zugänglich ist. Eine Haftung des Vermieters kann daher wohl ausgeschlossen werden.
Der Vermieter hat alles getan um fremden Zutritt zu verhindern, es kommen lediglich Haus interne Personen rein. Er ist nicht verpflichtet, auf das Eigentum seiner Mieter zu achten. Auf dein Eigentum musst du schon selber aufpassen. Selbstverständlich kannst du aber auf eigene Kosten eine Überwachung anbringen, die wird aber nicht lange hängen, bis sie ebenfalls Beine bekommt.