Hausverbot Erbengemeinschaft gemeinsame Immobilie?
Hallo liebe User,
ich habe eine Frage und zwar, meine Mutter ist vor einem Jahr gestorben, mein Vater hat inzwischen eine neue Freundin (Wenn man nach dem alter geht dann könnte es meine kleine Schwester sein :-()
Das Einfamilienhaus hat meiner Mutter alleine gehört (Von Ihrem Vater geerbt, mein Vater hat dazu geheiratet) , jetzt gehören laut Grundbuchauszug 50% meinem Vater und je 12,5% mir, meinen 2 Schwestern und meinem Bruder.
Mein Vater hat mir und meiner Schwester jetzt über einen Bekannten mitteilen lassen, dass wir nicht mehr in das Haus dürfen, er möchte sein neues Liebesglück auskosten und will dabei nicht gestört werden (Privatsphäre). Ich habe einen Schlüssel zu dem Haus und meine Mutter hat mal gesagt "die Kinder sind immer willkommen und dürfen jederzeit kommen" Ein Mietvertrag oder Wohnrecht oder so etwas gibt es nicht.
Jetzt die Fragen
- Darf mein Vater Hausverbot erteilen?
- Ich bin an dieser Anschrift nicht gemeldet, bringt es etwas wenn ich mich an diesem Wohnort anmelde (Zweitwohnsitz)
- Haben wir Erben nicht alle das Gleiche Recht an dem Erbe und müssen deshalb Zutritt haben wenn wir das wünschen.
- Mal angenommen mein Vater hätte das Hausrecht, dürften wir Kinder Ihm dann auch die Nutzung untersagen und im auch Hausverbot erteilen?
Danke für eure Unterstützung in diesen schweren Zeiten
Viele liebe Grüße Simone
4 Antworten
Erben mehrere Personen, so bilden sie eine Erbengemeinschaft. In Folge dessen kann kein Miterbe einen Nachlassgegenstand für sich alleine in Anspruch nehmen – weder als Alleinbesitzer noch zur exklusiven Nutzung.
Du warst schneller
Wieso lässt eurer Vater euch etwas über einen Bekannten ausrichten? Das hört sich sehr schräg an. Redet ihr nicht miteinander? Wie vertrauenswürdig ist diese Person, die euch das gesagt hat?
Und was steht im Testament? Hat dein Vater bis zum Lebensende Nutzungsrecht?
natürlich, ihr seid doch auch Eigentümer wie er, da habt ihr euch dann alle gegenseitig Hausverbot erteilt. und wie dann weiter?
das hausverbot könnte unwirksam sein, da die Hälfte der Eigentümer (-versammlung) nicht
zugestimmt hat.
Setzt euch durch.
Bei einer Erbengemeinschaft gibt es keine Eigentümerversammlung.
ja das stimmt! oder wie man es dann nennen will. dann eben ungeteilte erbengemeinschaft.
Kann es sein, dass euer Verhältnis zum Vater bereits vorher gestört war? Wenn dein Vater etwas will, soll er es euch selbst sagen und nicht über die stille Post.
Rein rechtlich kann der Vater dich nicht des Hauses verweisen. Es wäre auch nur fair, wenn er euch bereits jetzt Erinnerungsstücke der Mutter wie zB Schmuck aussuchen lässt.
Rein praktisch: wenn das Haus vorm Tod der Mutter nur er und die Mutter gewohnt haben, dann wird er die Schlösser austauschen, sobald er den Eindruck hat, dass jemand im Haus war. Dann musst du gegen den Vater klagen. Hierbei kann niemand gewinnen.
Ihr könnt für euren gemeinsamen Halbanteil vom Vater Nutzungsentgelt verlangen, hierfür kann er euch mit der Hälfte an den Grundsteuern und Renovierungskosten beteiligen.
Verbieten kann keine Seite der anderen etwas. Auch wenn ich immer noch einen Haustürschlüssel von meinen Eltern habe: Ich klingele, denn es ist nicht mehr mein Heim. Im Gegenzug verlange ich das auch.
Wie ich reagieren würde, ich weiß es ehrlich nicht. Ich tendiere hierzu:
Am Alter der Freundin würde ich mich nicht stören. Wenn ich den Kontakt zu meinem Vater beibehalten möchte, dann gehört die neue Frau nun einmal dazu. Personen, die ich nicht mag, kann ich sehr gut ignorieren.
Hatte ich mit meinem Vater sowieso kein gutes Verhältnis: ich würde den Schlüssel abgeben und der Dinge harren, die da kommen.
Erbstreitigkeiten sind Musterfälle für Mediatoren. Nach dem Tod eines Angehörigen ist die Eskalation quasi vorprogrammiert, wenn Geld ins Spiel kommt und alte innerfamiliäre Beziehungskonflikte darüber aufbrechen. Streitschlichter sind dann gefragt, den Erbstreit mit Mediation zu lösen und den Familienfrieden wieder herzustellen.
Vier Gründe, die für eine Mediation bei Erbstreit sprechen- Geringere Kosten: Gerichtskosten sind vom Streitwert abhängig. Mediation wird hingegen nach Stundensätzen abgerechnet. Bei einem hohen Nachlass können also die Gerichtskosten in die Höhe schnellen. Die Stundensätze beim Mediator sind hingegen fix.
- Beziehung der Parteien: Vor Gericht wird oft viel Porzellan zerschlagen, wenn die Anwälte für ihre Mandanten ins Feld ziehen. Während der Mediation haben Erben hingegen unmittelbar Gelegenheit, sich ihren Frust von der Seele zu reden.
- Der Faktor Zeit: Eine Mediation nimmt in der Regel weniger Zeit in Anspruch als ein Gerichtsverfahren.
- Interdisziplinärer Aspekt: Während einer anwaltlichen Mediation können auch Psychologen einbezogen werden, die den Familienzwist aufarbeiten.
Es gibt doch ein Unterschied zwischen Eigentümer und Besitzer
und ein Unterschied zwischen Eigentümer und Nutzer .... wäre es Hausfriedensbruch wenn ich mit meinem Schlüssel vorbei gehe und unsere Erbschaftsgegenstände durchschaue ? Er hat mir ja quasi die Nutzung untersagt und ich bin an der Adresse nicht gemeldet