Hauskauf Räumungsklage Kosten vom Kaufpreis abziehen
Ich habe ein Haus gekauft, und jetzt musste ich eine Räumungsklage machen. Kann ich die Kosten die mir entstehen vom Kaufpreis abziehen, oder muss man eine separate Klage vornehmen. Der Verkäufer hat aber gar kein Geld
3 Antworten
es kommt darauf an, wie das haus verkauft wurde. wenn es vermietet war, hat der käufer die mietverträge übernommen und was daraus entsteht, auch an kosten, ist dann seine sache. wenn das haus leer verkauft wurde, aber nicht leer war, dann kann man die kosten an den vorbesitzer weitergeben. einfach abziehen ist aber nicht richtig. möglicherweise kann man das aber so verhandeln.
Per Gesetz gehen bestehende Mietverhältnisse auf den Käufer und neuen Eigentümer über, der dann auch für die Kosten eines Räumungsrechtsstreits aufkommen müsste, sollte er diese nicht später vom Mieter erstattet bekommen.
Es könnte allerdings sein, dass im notariellen Kaufvertrag der Verkäufer sich verpflichtet hat, das Haus in geräumtem Zustand frei von Mietverhältnissen zu übergeben. Sollte dies der Fall sein, würde ich mich sofort durch einen Anwalt rechtlich beraten lassen, ob ein Teil der Kaufpreiszahlung irgendwie gesichert oder zurückbehalten werden kann. Den Kaufpreis einfach abziehen geht auf keinen Fall, denn das kann den endgültigen Eigentumserwerb (Eintragung als Eigentümer im Grundbuch) gefährden.
Das musst Du mit Deinem Rechtsanwalt besprechen, nicht bei GF!