Hauskauf- Verkäufer zieht nicht aus, was tun?
Hallo ihr Lieben, mein Lebensgefährte und ich haben ein schickes Häuschen gefunden und Anfang Juni den Kaufvertrag beim Notar unrterschrieben, eigentlich wäre am 15.06.2010 schon der Kaufpreis fällig und Schlüsselübergabe gewesen, dies hat sich verzögert, weil noch bestimmte Vorraussetzungen zu erfüllen waren. Jetzt haben wir den Bescheit und nächste Woche Freitag (16.Juli 2010) ist der Kaufpreis fällig, somit auch die Schlüsselübergabe.
Im Haus leben noch der Bruder des Verkäufers mit Familie (zum Aupassen auf das Haus weil die Verkäufer nach Italien ausgewandert sind), die kurzfristig ausziehen wollten, und schon lange bescheit wissen, dass sie ausziehen müssen (eigentlicher Termin wäre ja der 15.Juni gewesen!!!). Ich habe der Familie bescheit gegeben, dass nächste Woche der Termin ist, und die sagen mir sie hätten noch keine passende Wohnung gefunden!!!!
Achso, und unser Mietvertrag läuft am 31. Juli 2010 aus...
Was jetzt??? Hat jemand einen ähnlichen Fall erlebt und kann mir vielleicht den Ausgang berichten oder hat einfach jemand Ahnung von sowas???
Lieben Gruß und schonmal "Danke" für eure Antworten!!!
12 Antworten
Es kommt darauf an was im Kaufvertrag vereinbart wurde. Wenn ein fester Übergabetermin und Zahlungstermin vereinbart wurde, haben sich beide Parteien daran zu halten.
Wenn der Verkäufer jetzt nicht das Haus so übergeben kann wie im Vertrag vereinbart, verstößt er gegen den Vertrag. Für den Fall der Vertragsverletzung wird im Kaufvertrag meistens auch aufgeführt, was hier die betreffende Vertragspartei an "Schadensersatz" zu leisten hat.
Generell kann man sagen, dass man den Verkäufer bei einer verspäteten Übergabe für die "Mehrkosten" haftbar machen kann. Vorausgesetzt, er ist zahlungsfähig.
Wenn die Übergabe nicht erfolgen kann, würde ich die Kaufpreiszahlung nur auf ein Notaranderkonto leisten. Die "Mehrkosten" dann gegenrechnen und vom Kaufpreis abziehen. Vorausgesetzt es ist entsprechend im Kaufvertrag geregelt.
Klärt mit dem Verkäufer ab, dass ihr nicht zahlt, wenn ihr nicht einziehen könnt. Ihr werdet ja wohl einen Notar haben, der es abwickelt.
Das ihr dann vom Kauf zurück tretet.
Und rede mit Deinem Vermieter und versucht den Mietvertrag zu verlängern.
Sicher steht im Kaufvertrag, welchen Schadenersatz sie zahlen müssen, wenn das Haus nicht rechtzeitig geräumt ist.
schwierig. Wenn die Besitzer die Wohnung an ihre Ffamilienanghörigen vermietet haben, dann kann nur der neue Besitzer (also du) wegen Eigenbedarf kündigen. Aber erst wenn du im Grundbuch eingetragen bist. Und dann haben die Mieter mindestens 6 Monate Kündigungsfrist. Nur zur wissen, daß sie raus müssen ist rechtlich keine Frist. Du mußt schon ordentlich wegen Eigenbedarf kündigen. Stell dich schon mal darauf ein, daß dieses Jahr noch nicht einziehen kannst. Wichtig ist, was im Kaufvertrag stand. Ob da drin stand, daß die Wohnung vermietet ist oder nicht. Wenn sie jetzt vermietet ist, müssen ab sofort die Mieter an dich die Miete zahlen.
1 Euro würde nicht als regulärer Mietvertrag geld sondern als Gefälligkeit unter Verwandten. Unter Verwandten muß ein mindestprozentsatz der ortsüblichen Vergleichsmiete angesetzt werden. Sonst ist es eine mietfreie Überlassung
Mach ihnen klar, dass sie zu Schadensersatz verpflichtet sind, wenn ihr ins Hotel zieht.
Gute Antwort Mismind: "Wenn sie jetzt vermietet ist, müssen ab sofort die Mieter an dich die Miete zahlen."> Aber wenn Bruecki Streit sucht, haben die einen Mietvertrag und die wohnen zu einem Euro da drin. viel Spass ! hahaha