Hauskauf - was muss der Verkäufer alles leer räumen?
In 2 Wochen bekommen wir endlich den Schlüssel unseres Hauses. Heute waren wir noch einmal gucken, was der Verkäufer alle getan hat. Ein Schrank steht noch drin und in vielen Räumen liegen so von den losen Teppichfliesen. Im Kaufvertrag haben wir nichts konkretes stehen, der Notar schrieb lediglich, dass der Verkäufer das Haus leer räumen muss. Wie schaut es mit den Teppichfliesen aus? Und im Garten selbst liegt auch noch ein alter Wäschehänger, viel Holz und Stein. Muss das weg?
6 Antworten
Im Grunde kannst du fordern das alles verschwindet...
auch die losen Teppichfliesen fest verlegten kann er lassen!
Das hättet ihr schriftlich vereinbaren müssen. Gesetzliche Regeln gibt es nicht.
Wenn nach Übergabe noch bewegliche Sachen im Haus stehen müsst Ihr dem Verkäufer schriftlich Termin setzen und sagen, was danach mit den Sachen passiert. Einfach aneignen bzw. Wegwerfen geht nicht, denn offiziell seid ihr nicht zum Besitzer geworden.
Normalerweise schreibt man alles konkret im Kaufvertrag hinein, dann gibt es später keinen Ärger. Die hat auch den Vorteil, wenn man bewegliches Inventar mitübernimmt, das man hierfür anteilig keine Grunderwerbsteuer zu bezahlen hat. Wenn dies aber wir hier geschehen, nicht passiert ist, denke ich gilt "besenrein" asl gesetzlicher Zustand als vereinbart. D.h. alles was beweglich ist muss raus. Alles was fest eingebaut ist bleibt drin. Es muss nicht ausgeweißt werden und auch sonst keine Renovierung druchgeführt werden.
Ihr seid zu beneiden. Bei dem Haus, das ich im Auge hab, sind Remise, Hof und Keller vollgemöhlt. Da werd ich erst mal'n Container bestellen müssen und einige Lagerfeuer machen müssen. Ich wäre froh, wenn's nur um'n Schrank und 'n paar Teppichfliesen ginge.
Vielleicht solltet Ihr einen Anwalt konsultieren. Der kann Euch Eure Frage garantiert rechtssicher beantworten. ;-)
Man sagt: Alles was beweglich ist, sprich die Möbel und die Küche. Da zum Beispiel das WC fest verschraubt ist und ein erhöhter Aufwand erforderlich ist, es zu demontieren UND zur Funktionsfähigkeit der Wohnung gehört, muss das drin bleiben.
Normalerweise steht im Kaufvertrag min. leerstehend, ohne Miet- oder Pachtverhältnisse und besenrein. Es ist möglich, dass es an verschiedenen Stellen steht. Macht jeder Notar anders.