Nach Hauskauf Verkäufer verweigert Schlüsselübergabe
Hallo,
Wir (Mein Lebensgefährte, seine Eltern und ich) haben ein Haus gekauft von einem Ehepaar, welches nach Schweden auswandert. Übergabetermin des Hauses ist laut Vertrag der 15.04.11, Zahlungsdatum ist laut Vertrag frühestens der 15.04.11. Das hat die Verkäuferin auch gewusst und unterschrieben. Nun hatten die Verkäufer aber Probleme, das Haus in Schweden zu bekommen, drängten auf eine vorzeitige Auszahlung des Geldes, wir wären ihnen auch entgegen gekommen, wenn das Geld schon da wäre (ist auf dem Bankweg aktuell). Die Schlüsselübergabe sollte heute morgen stattfinden, da sie heute auswandern. Nun haben sie gestern abend um 9 noch bei Schwiegereltern angerufen, gesagt sie brauchen die Schlüssel heut morgen gar nicht abholen, da das Geld noch nicht auf dem Konto der Verkäufer sei. Sie haben die Schlüssel an einen Nachbarn gegeben, den sie telefonisch benachrichtigen wollen, wenn das Geld auf ihrem Konto ist, erst dann sollen wir die Schlüssel von diesem Nachbarn bekommen. Nun haben wir aber das Problem, dass wir ab morgen ins Haus ziehen wollen/müssen. Wir haben Möbel bestellt, die morgen dort angeliefert werden, wir haben einen Elektriker bestellt etc. pp.. Nun die Frage: Was machen wir am schlauesten? Können wir morgen den Schlüsseldienst rufen, damit die uns das Haus öffnen? Und die Kosten davon den Verkäufern vom Kaufpreis abziehen? Danke für Antworten!
11 Antworten
Wenn der Grundbuch(vor)eintrag dich als Besitzer ausweist, müssen die die Schlüssel herausgeben.
Ansonsten halte ich es für sehr blauäugig, da alles auf einen einzelnen und noch dazu den ersten Tag zu timen.
Als Besitzer darfst du natürlich das Haus öffnen (lassen). Die Kosten hierfür vom Kaufpreis abzuziehen halte ich für ziemlich kleinlich.
Solange der Kaufpreis nicht auf dem Käuferkonto ist, kann man kein Haus aufbrechen lassen! Und Grundbucheinträge dauern einige Wochen und sind ebenfalls nur in Verbindung mit der Zahlung gültig.
Nach deutschem Gesetz ist der Kaufvertrag nach Willenserklärung und Eintragung im Grundbuch abgeschlossen.
Das Geld muss nicht direkt am 15. auf deren Konto sein. Der Verkäufer ist verpflichtet dir die Schlüssel zu geben, andernfalls kannst du die dir entstandenen Umkosten bei ihm gerichtlich geltend machen.
das stimmt leider so nicht. 1. dauern Grundbucheinträge immer lange, teilweise bis 2 Monate und 2. wird im Notarvertrag festgehalten, dass Schlüsselübergabe immer erst dann ist, wenn das Geld auf dem Konto des Verkäufers eingegangen ist.
Wenn das Geld vertragsgemäß am 15.04. auf dem Konto der Verkäufer gebucht ist und ihr den Schlüssel nicht erhalten habt, könnt ihr in EUER Haus einziehen. Das ist doch im Grundbuchamt vermerkt?! Nur wie wollt ihr die Schlüsseldienst kosten vom Kaufpreis abziehen? Die gesamte Summe ist doch bereits "unterwegs". Ihr könntet auch den Notar, der den Verkauf geregelt hat, anrufen und um Hilfe bitten.
Auf jeden Fall geht das. Denn die Verkäuferin hat einen verbindlichen Vertrag für den 15.4.11 unterschrieben. UND das Geld ist ja schon auf dem "Bankweg". Das heisst die Verkäuferin kann überprüfen, wann das Geld überwiesen wurde.
Wenn notariell festgehalten wurde, dass die Schlüsselübergabe erst dann stattfindet, wenn der Verkäufer das Geld auf dem Konto hat, ist der Verkäufer hier im Recht!
Ihr hättet das Geld eben so frühzeitig überweisen müssen, dass es am Stichtag auf dem Konto gutgeschrieben ist.
Wenn ihr einen Schlüsseldienst beauftragt, begeht ihr Hausfriedensbruch, denn der Kauf ist erst dann abgeschlossen, wenn beide Seiten ihre Verpflichtungen erfüllt haben.
Also, seht zu, dass das Geld pünktlich da ist.
Notariell festgehalten wurde, dass das Geld nach der Schlüsselübergabe überwiesen wird, frühestens am 15.04.11.
Notariell festgehalten wurde zweitens, dass die Übergabe des Objektes am 15.04.11. stattzufinden hat.
Das glaube ich nicht, das macht keiner.
Ich übergebe dir doch nicht mein Haus wenn ich das Geld dafür noch nicht habe!
Müsste ich ja bekloppt sein.
Schlüsselübergabe ist immer dann, wenn Geld auf dem Konto.
Tja, steht aber so im Kaufvertrag
vorhin wusstest du es nicht genau, hast du zwischenzeitlich nachgelesen?
Dann schreib doch mal den genauen Wortlaut.
was ich nicht wusste betraf die zwei wochen... wörtlich als auszug: 'Der Kaufpreis ist innerhalb von 2 Wochen NACH Übergabe des Hauses zu überweisen, frühestens jedoch zum 15. 04.11'
ok, wenn das so im Vertrag steht.
Und was steht als Übergabetermin? Da ist ja nun keiner festgehalten, außer, dass der Kaufpreis frühestens zum 15.4. überwiesen werden soll.
Im Grunde genommen habt ihr überhaupt keinen Übergabetermin vereinbart.
Der Verkäufer könnte ja jetzt sagen: wir machen die Übergabe erst zum 1.5. oder später - denn ein Termin ist ja nicht vereinbart.
Übergabedatum laut Vertrag ist der 15.04. 11
dann ruf den Notar an...
Nuna, wir haben das WE genommen, weil die Besitzer eigentlich schon längst weg sein wollten, was sich aber verzögert hat...