Nach Hauskauf Verkäufer verweigert Schlüsselübergabe

11 Antworten

Wenn der Grundbuch(vor)eintrag dich als Besitzer ausweist, müssen die die Schlüssel herausgeben.

Ansonsten halte ich es für sehr blauäugig, da alles auf einen einzelnen und noch dazu den ersten Tag zu timen.

Als Besitzer darfst du natürlich das Haus öffnen (lassen). Die Kosten hierfür vom Kaufpreis abzuziehen halte ich für ziemlich kleinlich.

babypuk 
Beitragsersteller
 14.04.2011, 09:40

Nuna, wir haben das WE genommen, weil die Besitzer eigentlich schon längst weg sein wollten, was sich aber verzögert hat...

guterwolf  14.04.2011, 10:36
@babypuk

Solange der Kaufpreis nicht auf dem Käuferkonto ist, kann man kein Haus aufbrechen lassen! Und Grundbucheinträge dauern einige Wochen und sind ebenfalls nur in Verbindung mit der Zahlung gültig.

Nach deutschem Gesetz ist der Kaufvertrag nach Willenserklärung und Eintragung im Grundbuch abgeschlossen.

Das Geld muss nicht direkt am 15. auf deren Konto sein. Der Verkäufer ist verpflichtet dir die Schlüssel zu geben, andernfalls kannst du die dir entstandenen Umkosten bei ihm gerichtlich geltend machen.

guterwolf  14.04.2011, 10:37

das stimmt leider so nicht. 1. dauern Grundbucheinträge immer lange, teilweise bis 2 Monate und 2. wird im Notarvertrag festgehalten, dass Schlüsselübergabe immer erst dann ist, wenn das Geld auf dem Konto des Verkäufers eingegangen ist.

Wenn das Geld vertragsgemäß am 15.04. auf dem Konto der Verkäufer gebucht ist und ihr den Schlüssel nicht erhalten habt, könnt ihr in EUER Haus einziehen. Das ist doch im Grundbuchamt vermerkt?! Nur wie wollt ihr die Schlüsseldienst kosten vom Kaufpreis abziehen? Die gesamte Summe ist doch bereits "unterwegs". Ihr könntet auch den Notar, der den Verkauf geregelt hat, anrufen und um Hilfe bitten.

Auf jeden Fall geht das. Denn die Verkäuferin hat einen verbindlichen Vertrag für den 15.4.11 unterschrieben. UND das Geld ist ja schon auf dem "Bankweg". Das heisst die Verkäuferin kann überprüfen, wann das Geld überwiesen wurde.

Wenn notariell festgehalten wurde, dass die Schlüsselübergabe erst dann stattfindet, wenn der Verkäufer das Geld auf dem Konto hat, ist der Verkäufer hier im Recht!

Ihr hättet das Geld eben so frühzeitig überweisen müssen, dass es am Stichtag auf dem Konto gutgeschrieben ist.

Wenn ihr einen Schlüsseldienst beauftragt, begeht ihr Hausfriedensbruch, denn der Kauf ist erst dann abgeschlossen, wenn beide Seiten ihre Verpflichtungen erfüllt haben.

Also, seht zu, dass das Geld pünktlich da ist.

babypuk 
Beitragsersteller
 14.04.2011, 10:38

Notariell festgehalten wurde, dass das Geld nach der Schlüsselübergabe überwiesen wird, frühestens am 15.04.11.

Notariell festgehalten wurde zweitens, dass die Übergabe des Objektes am 15.04.11. stattzufinden hat.

guterwolf  14.04.2011, 10:43
@babypuk

Das glaube ich nicht, das macht keiner.

Ich übergebe dir doch nicht mein Haus wenn ich das Geld dafür noch nicht habe!

Müsste ich ja bekloppt sein.

Schlüsselübergabe ist immer dann, wenn Geld auf dem Konto.

babypuk 
Beitragsersteller
 14.04.2011, 11:07
@guterwolf

Tja, steht aber so im Kaufvertrag

guterwolf  14.04.2011, 11:18
@babypuk

vorhin wusstest du es nicht genau, hast du zwischenzeitlich nachgelesen?

Dann schreib doch mal den genauen Wortlaut.

babypuk 
Beitragsersteller
 14.04.2011, 11:24
@guterwolf

was ich nicht wusste betraf die zwei wochen... wörtlich als auszug: 'Der Kaufpreis ist innerhalb von 2 Wochen NACH Übergabe des Hauses zu überweisen, frühestens jedoch zum 15. 04.11'

guterwolf  14.04.2011, 12:01
@babypuk

ok, wenn das so im Vertrag steht.

Und was steht als Übergabetermin? Da ist ja nun keiner festgehalten, außer, dass der Kaufpreis frühestens zum 15.4. überwiesen werden soll.

Im Grunde genommen habt ihr überhaupt keinen Übergabetermin vereinbart.

Der Verkäufer könnte ja jetzt sagen: wir machen die Übergabe erst zum 1.5. oder später - denn ein Termin ist ja nicht vereinbart.

babypuk 
Beitragsersteller
 14.04.2011, 12:22
@guterwolf

Übergabedatum laut Vertrag ist der 15.04. 11

guterwolf  14.04.2011, 13:07
@babypuk

dann ruf den Notar an...