Mutter verstorben, Stiefvater lebt im Pflegeheim. Beide standen im Mietvertrag, dieser wurde nicht geändert. Wer ist zuständig für die Mietwohnung?

6 Antworten

Wenn ihr alle das Erbe ausschlagt,  dann lass sich doch den Betreuer darum kümmern, zumal er selber der Meinung ist, zuständig zu sein.

Indians 
Beitragsersteller
 03.04.2016, 11:29

war auch mein erster gedanke. aber was ist, wenn es ein böses erwachen gibt? ich möchte mich vor nichts drücken, aber man muss ja auch fristen einhalten. und die kosten darf ich auch nicht aus den augen verlieren :-/ 

Da dein Stiefvater noch am Leben ist, ist er jetzt alleiniger Vertragspartner.
Das regelt § 563 Abs. 1 BGB.

Damit ist ist der Betreuer zuständig.

Um aber ganz sicher zu gehen, könntest du höchstvorsorglich gemeinsam mit dem Betreuer gegenüber dem Vermieter erklären, dass kein Eintritt in den Meitvertrag erfolgen soll.

Für die Mietwohnung ist allein der Betreuer zuständig. Du hast damit nichts zu tun !

Auf alle Fälle muss die Wohnung durch den Betreuer oder mit Vollmacht durch dich gekündigt werden. KF 3 Monate!. Bezüglich der Erbausschlagung ginge es dann nur um evtl. nicht zu leistende Schönheitsreparaturen etc. Dabei darfst du aber absolut nichts aus der Wohnung entfernen. Das Erbe ist natürlich erst fällig, wenn der Erbfall eingetreten ist. Und danach erst kannst du das Erbe ausschlgen. Akut wird die Sache erst nach Ablauf der Kündigungsfrist.

Wenn innert dieser Frist der Stiefvater sterben sollte, greift natürlich sofort (innert der gesetzlichen Frist) die Möglichkeit der Erbausschlagung.

Zuständig ist in dem Fall der überlebende Mieter. Sprich Dein Stiefvater.

Wende Dich an seinen Betreuer.

Als Information: Betreuer wird das Erbe ausschlagen, ich werde ebenfalls das Erbe ausschlagen.

Dann wird ja ein Nachlassverwalter vom Gericht bestellt der dann alles regelt.

Achtung, das Erbe muß binnen 6 Wochen nach Bekannt werden des Todes ausgeschlagen werden und aus der Wohnung darf nichts entnommen werden. Außer Dokumente die für die Beisetzung nötig sind.

Indians 
Beitragsersteller
 03.04.2016, 11:34

erbausschlagung ist bereits veranlasst, wohnung nicht angerührt! das hatte ich auch schon in erfahrung gebracht. mir wurde nur zugetragen, dass sich das vertragsrecht ändert, da mein stiefvater bereits seit 2 jahren im pflegeheim gemeldet ist. allerdings ist der mietvertrag nicht geändert worden... ich möchte halt nichts falsch machen, fristen verpassen und das finanzielle im auge behalten. meine mama war erst 62, unerwarteter sterbefall - das ist nicht so einfach für mich, auch in finanzieller hinsicht. leider habe ich keine rechtsschutzversicherung, daher versuche ich von allen seiten informationen zu bekommen. 

anitari  03.04.2016, 11:38
@Indians

Der Mietvertrag ändert sich nicht nur weil Dein Stiefvater nicht mehr in der Wohnung wohnt.

Du hast mit der Wohnung und dem Mietvertrag rein gar nichts zu tun.

Das ist Sache des Stiefvaters bzw. seines Betreuers. Wenn das Erbe ausgeschlagen wird dann des Nachlassverwalters.