Gesetzlicher Betreuer, Hausverkauf ohne Zustimmung des Betreuungsgerichts?
Darf ein Betreuer einen Makler mit dem Verkauf eines Hauses beauftragen, ohne vorher die Zustimmung des Betreuungsgerichts eingeholt zu haben?
Ist ein Reservierungsvertrag mit dem Makler für den Kaufinteresse überhaupt bindend, wenn das Haus gar nicht offiziell verkauft werden darf?
Es liegt also auch noch kein Wertgutachten vor, der Verkehrswert würde wahrscheinlich höher liegen als der angesetzte Verkaufspreis.
Die Tatsache, dass das Betreuungsgerichts noch gar nicht zugestimmt hat, wurde erst nach Unterzeichnung des Reservierungsvertrags auf Nachfrage mitgeteilt (sind „nur“ 500€ bei Rücktritt, aber unter den Bedingungen wäre ich nicht bereit auch nur 1 Cent zu bezahlen).
Ich habe einen Zeugen bei der Besichtigung dabei gehabt, dort wurde es so dargestellt, dass die Verhältnisse geregelt sind und der Kauf zügig realisiert werden kann.
Meint ihr man kann hier Fahrlässigkeit oder arglistige Täuschung unterstellen? Sollte der Kauf platzen, bin ich nicht bereit etwas zu bezahlen. Anwalt einschalten?
4 Antworten
Ein Betreuer darf durchaus eine Immobilie verkaufen, wenn das im Interesse des Betreuten liegt, zum Beispiel Bezahlung der Pflegekosten. Die Betreuung muss aber offen gelegt werden.
Dem Kaufvertrag muss das zuständige Betreuungsgericht zustimmen. Üblicherweise wird hier ein Verkehrswertgutachten vom Gericht beauftragt und dann entschieden. Einem Verkauf unter Verkehrswert wird das Gericht eher nicht zustimmen.
Wichtig für einen Käufer ist, dass im Kaufvertrag geregelt ist, was bei Nichtzustimmung des Gerichtes passiert (wer trägt welche Kosten etc)
Das ist in soweit richtig: der Betreuer ist nicht der Verkäufer. Eine Reservierungsvereinbarung ist rechtlich nicht bindend. Nochmals es ist ganz wichtig, dass die Kostenfrage zu regeln, falls der Kaufvertrag nicht zustande kommt
Danke für deine Antwort! Der Betreuer hat sich mit mir in Verbindung gesetzt. Er verkauft für eine Dame, die ihre Heimkosten decken muss und Verbindlichkeiten hat - ansonsten würde man nicht um eine Zwangsversteigerung herumkommen (sagte er).
Das Problem sind jetzt noch zwei (ebenfalls betreute) Bewohner/Mieter. Die sind bereits auf Wohnungssuche, die möchte ich auch auf keinen Fall übernehmen (vermutlich unkündbar aufgrund Härtefall).
Es geht nicht ohne rechtliche Beratung durch meinen Anwalt.
Darf ein Betreuer einen Makler mit dem Verkauf eines Hauses beauftragen, ohne vorher die Zustimmung des Betreuungsgerichts eingeholt zu haben?
Der Makler verkauft das Haus nicht, sondern vermittelt nur den Verkauf. Daher kann durchaus ein Maklervertrag geschlossen werden. Die Genehmigung des Betreuungsgerichts kann zwar theoretisch auch vor Abschluss des Vertrages eingeholt werden, in der Praxis erfolgt das jedoch immer nach Beurkundung. Wird unter Verkehrswert verkauft, dann wird der Verkauf aber in aller Regel nicht genehmigt.
Danke, du hast natürlich Recht, der Makler vermittelt nur. Ich hätte mir eine offene und wahrheitsgemäße Kommunikation gewünscht aber das habe ich erst nach Unterschrift der Reservierung erfahren. Es wurde so dargestellt, als ob alles geklärt wäre. Jetzt kann ich wahrscheinlich nicht mal für eine zweite Besichtigung, wofür ich jetzt einen Bausachverständigen angefragt habe, ins Haus.
Ich habe keine Unterlagen zum Haus erhalten und meinem gestrigen Gespräch nach bekomme ich die auch nicht. Ich habe angeboten mich um Bauakte und Grundbuchauszug selbst zu kümmern, falls es dem Betreuer nicht möglich ist…
Es ist ein sehr kleines Haus mit 90qm, Grundstück 600qm. Ich habe mir für 20€ den mittleren Wert für die Immobilie abgefragt (GAG über BORIS) und das ergab 150.000€. Der aufgerufene Preis beträgt 50.000€! Feuchter Keller in Hanglage, hier ist mit 20-30.000€ zu rechnen. (Ist in der Region und für die Baujahre typisch, Verwandschaft hat ebenfalls feuchte Keller). Der Rest des Hauses ist zwar ungepflegt aber es wurden laufend kleinere Renovierungen (Wasser, Heizungsrohre, Therme) durchgeführt.
Das kommt mir jetzt im Nachgang nicht so ganz koscher vor. Selbst wenn ich den Renovierungs-/Sanierungsstau mit 50.000€ ansetze, wären 90-100.000€ ein am Markt erzielbarer Preis.
ich kann dir nur sagen, der ist verraten und verkauft
ich hatte einmal den fall...
den betreuer interessiert der preis überhaupt nicht, der möchte diese arbeit nur los sein
und der makler will einfach verkaufne und schiebt einem stammkunden was zu
der wird gnadenlos betrogen und er kann nichts machen, es ist "legal"
Dafür brauchst Du Sonderrechte vom Betreuungsgericht. Das gehört offiziell nicht zu Deinen Aufgaben.
Ich bin nicht der Betreuer. Ich bin der Kaufinteressent.
Und der Betreuer hat scheinbar noch gar nicht das ok vom Gericht, dass er überhaupt verkaufen darf.
Erkundige Dich beim Betreuungsgericht und laß Dich beraten.
Danke dir für den Tipp 👍
Vielen Dank, hilfreiche Antwort 👍
Aus dem Reservierungsvertrag geht nicht hervor, dass der Verkauf durch einen Betreuer erfolgt oder Hindernisse bestehen.
Ich sehe schon, ich sollte besser morgen direkt mit meinem Anwalt sprechen, damit mir keine unvorhersehbaren Kosten entstehen.