Gesetzl. Betreuer verweigert Betreutem Zugang zu bedingungslosem Geschenk (Verstoß gg. § 107 BGB? - Was tun?)?
Nach § 107 BGB ist die Zustimmung des Betreuers nur erforderlich, wenn es sich um ein Rechtsgeschäft handelt, das dem Betreuten auch Nachteile bringt. Eine Schenkung begründet aber ja ein einseitiges Vorteilsgeschäft.
Im vorliegenden Fall hat der Betreuer dennoch die Wohnstätte angewiesen, das Geschenk vom Betreuten fernzuhalten (es handelt sich um eine Sammlung Harry-Potter-Bücher). Auf den Hinweis auf den § 107 hieß es zuletzt vom Betreuer nur, der Schenker könne sich ja beim Betreuungsgericht beschweren.
Ist das damit tatsächlich der einzige Weg zur Problemlösung, wenn es zwischenmenschliche Diplomatie nicht tut? Falls ja, was genau muss man tun? Würde sich der Betreuer bereits strafbar machen, wenn er entgegen einer erneuten Willensbekundung des Betreuten zur Geschenkannahme diese weiter verwehrt?
5 Antworten
ja, wenn sich Betreuer und betreuter uneinig sind, dann ist zunächst mal das Gericht Ansprechpartner!
Ob eine Strafbarkeit vorliegt, wäre erstmal zu prüfen
Wobei ich ja glaube, dass hier noch ein Teil der Geschichte fehlt....
Je nach Konstellation (und ich sagte ja, dass ich glaube, dass hier ein Teil fehlt) kann es sich schon ggf. um Untreue handeln
die Bücher sind in der Einrichtung - werden aber nicht ausgehändigt
Im vorliegenden Fall hat der Betreuer dennoch die Wohnstätte angewiesen, das Geschenk vom Betreuten fernzuhalten
also keine Untreue ...
reinstes Zivilrecht ...
Würde sich der Betreuer bereits strafbar machen, wenn er entgegen einer erneuten Willensbekundung des Betreuten zur Geschenkannahme diese weiter verwehrt?
Nö. Warum auch?
Schreib das zuständige Betreuungsgericht an, schildere den Sachverhalt und gut ist. Das Gericht wird sich dann mit dem Betreuer in Verbindung setzen, ihn zum Sachverhalt befragen und entscheiden. Darüber wirst Du dann nicht mehr in Kenntnis gesetzt und es gibt auch keine Verhandlung.
Ich gehe davon aus, dass der Betreuer gute Gründe für sein Verhalten hat und Deine Beschwerde nicht viel bringen wird.
beschwert euch auf alle Fälle beim Betreuungsgericht wenn der Betreuer sich nicht an die Regeln hält.
Nach einiger solchen Beschwerden wird er als Betreuer nicht mehr eingesetzt
Vielleicht hält der Betreuer Harry-Potter-Bücher für den Betreuten und dessen geistige Verfassung für ungeeignet. Du solltest Dir selbst unter Berücksichtigung der Gründe, wegen der der Beschenke unter Betreuung steht, überlegen, ob der Betreuer nicht recht hat, das Geschenk im Interesse des Betreuten nicht weiterzugeben. Frage dich selbst, ob die doch recht phantastischen Geschichten des Harry Potter nicht zur Folge haben könnten, den Betreuten zu verwirren oder ihn auf falsche Gedanken zu bringen.
Im Übrigen: Hänge die Sache nicht so hoch, gleich eine "strafbare Handlung" des Betreuers anzunehmen. Das ist es gewisslich nicht. Frage den Betreuer und vertraue auf seine im Interesse des Betreuten kommende Antwort. Auch eine "Beschwedre" zum Betreuungsgericht hängt die Sche viel zu hoch.
für diese Entscheidung gibt es sicher Gründe
Dir gefällt die Entscheidung als Schenkender nicht ... also bleibt für Dich der aufgezeigte Weg
wo soll da eine Strafbarkeit liegen
der Betreuer hat eine Entscheidung getroffenen, die dem Schenker nicht passt
das ist reinstes Zivilrecht