Autokauf und Anmeldung bei Grundsicherung?
Guten Tag Ich möchte euch kurz meine Lage schildern. Ich bin relativ früh von meinem Freund schwanger geworden und habe seit 1,5 Jahren eine Tochter. Der Vater hat uns Ende letzten Jahres verlassen. Da ich meine Tochter noch bis September zuhause betreue und danach mein Abi machen möchte, bekomme ich seit Ende letzten Jahres Sozialhilfe. Momentan mache ich meinen Führerschein und da wir hier auf dem Land leben und ich immer auf andere angewiesen bin, haben mir meine Großeltern vorgeschlagen mir einen Wagen zu kaufen. Der maximale Betrag dafür wären 6.000€. Jetzt ist meine Frage kann der Kaufvertrag und die Anmeldung auf meinen Namen laufen? Oder würde es reichen wenn nur der Kaufvertrag auf einen anderen Namen läuft? Wird das vom Amt so geduldet oder wie regelt man das am Besten? Würde den Wagen gerne auf meinen Namen anmelden. Falls diese Info nützlich ist, wir wohnen in NRW. Vielen Dank für die investierte Zeit.
5 Antworten
Du schreibst "Sozialhilfe" und du schreibst "Grundsicherung". Beides ist alles andere als präzise.
Es gibt Hilfe zum Lebensunterhalt vom Sozialamt und Hilfe zur Pflege vom Sozialamt usw. - all dasheißt Sozialhilfe.
Und es gibt die "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" (= Grusi) und es gibt die Grundsicherung für Erwerbsfähige vor dem Rentenalter (= ALG II, vulgo "Hartz IV").
In allen diesen Fällen aber gilt ein Wagen als Einkommen, wenn man ihn noch nicht hatte, bevor man den Antrag auf die Sozialleistung gestellt hatte.
Also als Einkommen, nicht als Vermögen. Für Vermögen gibt es Freibeträge zwischen 1.600,- und 10.000,-, plus nochmal 7.000,- für ein Auto beim ALG II. Aber ein geschenktes Auto ist kein Vermögen, sondern - wie alle Geschenke - ein Einkommen!
Für Einkommen gibt es auch Freibeträge, aber nur sehr geringe. Meist sind es 30,- Euro, zum Geburtstag manchmal mehr.
Anders sieht es aus, wenn man ein Auto nur geliehen bekommt. Dann wäre lediglich der Geldwert der Leihe als Einkommen anzurechnen. Das wären dann z. B. 50,- Einkommen im Monat, wenn der Gebrauchtwagen einen Marktwert als Leihwagen von 50,- im Monat hätte.
Denn ein Leistungs-Empfänger mit gebrauchtem Leihwagen ist in diesem Fall nun mal um genau 50,- Euro besser gestellt als ein Empfänger, der mit dem Bus oder mit dem Fahrrad fährt.
Anders kann es aussehen, wenn man mit Erfolg darauf plädiert, dass das Auto zweckbestimmt ist zur Teilhabe am Gemeinschaftsleben. Dazu gab es ein Urteil in Stuttgart, leider habe ich die Quelle nicht im Kopf.
Gruß aus Berlin, Gerd
Wenn du Grundsicherung erhältst, wäre es gut, wenn du nicht Eigentümerin des Fahrzeuges würdest, denn es würde einen Vermögenswert darstellen, der eventuell deine Bezüge schmälern könnte.
Eigentümer und Halter müssen nicht zwingend die selbe Person sein. Du kannst mit entsprechender Vollmacht das Auto, welches dir deine Großeltern unentgeltlich zur Verfügung stellen, auf deinen eigenen Namen anmelden.
Ich sagte ja der schreibt einen Bullshit.
Ja Du kannst es Dir wenn Du ganz sicher gehen willst von deinen Großeltern schriftlich geben lassen. So haben wir das damals auch gemacht aber das Amt hat bis heute nicht danach gefragt wo das Auto damals her kam...
Gut ich habe auch seit Jahren meine Arbeit meine Frau auch aber das Schreiben habe ich immer noch zu mal wir das Auto schon gar nicht mehr haben....:-)
Ein vorhandenes Fahrzeug bis zu einem Wert von 7.500 € wäre Schonvermögen.
Wenn du aber das Auto selbst kaufst, hast du ja anfänglich kein Auto sondern Bargeld. Bei diesem beträgt das Schonvermögen 1.600 € sowie 256 € pro Kind.
Was für ein Bullshit.....Ich war vor langer zeit leider kurzfristig auch in dieser Lage trotz Grundsicherung Auto gekauft komisch hatten keine geschmälerten Bezüge...
Durch deine herablassende Art wird deine Antwort nicht richtiger.
Der Betrag von 6.000 liegt höher, als der von der Anrechnung ausgenommene Schonbetrag. Folglich wird eine Anrechnung vorgenommen!
Wenn du evtl. Ärger oder Fragen seitens des Jobcenters aus dem Wege gehen möchtest,denn du bekommst doch sicher ALG - 2 ( Sozialgeld fürs Kind ) von da,dann solltest du mit deinen Großeltern einen privaten zinslosen Darlehensvertrag abschließen !
Musterschreiben dazu findest du im Internet,kannst ja alles vorbereiten und deine Großeltern unterschreiben dann nur,machst dann 2 Exemplare davon.
Dann kannst du alles auf deinen Namen anmelden und bekommst keine Probleme.
Deine Großeltern sollen dir das Geld dann überweisen und im Verwendungszweck sollte dann zinsloses Darlehen für KFZ - stehen.
Im Vertrag vereinbart ihr dann die Rückzahlung,also ab wann und in welcher Höhe,dann darf es nicht mehr als Einkommen angerechnet werden.
Dem Amt kann es egal sein. Wenn Du das Geld für ein Auto geschenkt bekommst geht die das ein feuchten an.
Die Anmeldung und der Kaufvertrag kann auf deinen Namen laufen. Du kannst es Dir falls das Amt stress macht Dir von deinen Großeltern das schriftlich geben lass das sie Dir das Geld gegeben haben.
Aber Du brauchst ein Auto gerade wenn mal was mit deiner kleinen ist. Was für ein A..... erst Kind machen und sich dann verp......
Dem Amt ist es aber nicht egal, wenn der Sozialhilfeempfänger auf einmal 6.000 € bar in der Hand hat. Diese werden zu großen Teilen auf die Bezüge des Empfängers angerechnet. Unterm Strich ist das keine gute Idee.
Viel sinnvoller wäre es, wenn die Großeltern das Auto kaufen und es ihrer Enkelin unentgeltlich zur Verfügung stellen. Die Fragestellerin kann problemlos als Halter auftreten, sollte aber nicht der Eigentümer des Fahrzeuges sein.
Du redest so einen Bullshit...Ich war selbst mal in so einer lage vor langer Zeit Verheiratet + 2 Kinder...das hat dem Amt nix ausgemacht. Da das Geld nicht von uns selbst war....
Es stellt Vermögen dar und ist von keinem Schontatbestand geschützt. Folglich ist es verwertbar.
Die Fragestellerin kann deinem falschen Rat gerne folgen. Wenn ihr das Amt dann die Bezüge kürzt, kannst du ja aushelfen!!
Wenn Du meinst komisch ich war nur selbst in so einer Lage und habe den ganzen Sch.... hinter mir ...
Vielen Dank für deine Antwort. Ja die Situation ist nicht optimal, aber es war die einzige tragbare Lösung. Der menschliche Aspekt, dass ich den Wagen auch für meine Tochter brauche, wird vom Amt wohl ziemlich links liegen gelassen. Aber wenn ich dem Amt mitteile, dass das Geld von meinen Großeltern kommt, gilt dies dann nicht als Schenkung und ich muss ggf einen Teil abgeben?
Also ich würde dem Amt von dem Auto gar nichts erzählen. Wenn Du mal wieder einen Antrag ausfüllen musst (Weiterbewilligungsantrag) wenn da was steht haben Sie ein Auto dann kreuzt ja an.
Ich würde denen davon nichts sagen denn das Auto ändert ja nichts an deiner Finanziellen Lage außer das Du mehr Ausgaben hast wie Versicherung, Tanken, TÜV, Anmeldung usw...
Wenn Du es ganz genau wissen möchtest, dann rufe morgen mal im Service Center des Job Centers an und erkundige Dich mal darüber.
Sage das deine Großeltern Dir ein Auto kaufen wollen usw...
Bei uns damals wollte keiner was darüber wissen, unsere Leistungen haben sich auch nicht geändert...
Wenn ich danach gehe wie es (Interesierter) geschrieben hat, dann dürfte kein Hart4 Empfänger Geschenke annehmen weil das ja mit Wert verbunden ist....
Das heißt der Kaufvertrag sollte auf jemand anderen laufen? In dem SgbII Heft, dass ich zu Anfang bekommen habe, steht drin dass ein angemessenes Auto nicht als Vermögen gewertet wird. Überall lese ich von der 7.500€ Grenze, das Fahrzeug darf diesen Wert nur nicht überschreiten. Allerdings ist da die Frage, wie es aussieht wenn ich den Wagen kaufen und schon Leistungen erhalte. Zieht da das Argument von den Großeltern bekommen?