Gartenpavillon gerostet - Reklamation berechtigt?
Na, bin ich mal auf Euere Infos gespannt! Also: Ich habe voriges Jahr so einen Pavillon geschenkt bekommen, aus so Metallteilen mit Stoffdach drüber. Der sah beim Aufbau schon nicht aus, als würde der das ewige Leben haben. Habe da auch ne Mail geschrieben, aber schlussendlich das nicht weiterverfolgt, weil dann das ja grade mit Corona aufkam und ich anfangs da auch nicht mehr groß raus bin. Naja, und es kam, wie es kommen musste. Als ich jetzt das Dach wieder draufziehen wollte, brach der auseinander wie ein Kartenhaus, weil die Verbindungsstücke an vielen durchgerostet waren. Fotos gemacht, damit in das Geschäft. Gut, die Verkaufsstellenleiterin konnte und wollte das nicht allein entscheiden und wollte sich kundig machen. Ich heute wieder hin und nach dem Ergebnis gefragt, das da lautet: Die Reklamation erkennen wir nicht an. Der muss im Winter komplett abgebaut werden.
Aber wenn ich mir etwas für den Garten kaufe, ist das auch für den Garten. Das muss ja dann wenigsten länger als einen Winter halten. Ich kann doch nicht alles, was ich für den Garten kaufe, im Winter hier im Haus lagern. Da ich keinen Keller habe, ein Ding der Unmöglichkkeit. Und ganz davon abgesehen, ich sehe auch nicht ein, so ein Gestell jeden Herbst abzubauen und dann im Frühjahr wieder aufzubauen. Ich muss mir dann ja auch jedes Mal jemand holen, der das für mich macht.
So, nun meine Fragen: Liege ich da wirklich so falsch, wenn ich Ersatz verlange? Und wenn ich das könnte, wie stelle ich das am dümmsten - oder eher am besten - an?
2 Antworten
Liege ich da wirklich so falsch, wenn ich Ersatz verlange?
Liegst Du:
Nach 6 Monaten ist der Händler aus der Gewährleistung raus; es sei denn, Du kannst nachweisen, dass der Fehler beim Kauf zumindest im Ansatz schon vorhanden war.
Klicken: Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung
Klicken: Beweislastumkehr für das Vorliegen eines Sachmangels nach § 476 BGB
Dann versuch halt, Deinen vermeintlichen Anspruch zivilrechtlich durchzusetzen. Dir sollte aber klar sein, dass Du den Anwalt erstmal selbst zahlst, und das bei ungewissem Ausgang.
Kommt drauf an ob das Teil auch für jedes Wetter ist oder nicht. Eine Reklamation basiert ja nur auf zugesicherte Eigenschaften die sich nicht erfüllt haben.
Also Beschreibungen und Handbuch/Anleitung nach Infos checken.
Naja, ich habe noch die Mail, in der drinsteht, dass bereits beim Aufbau Mängel erkennbar waren. Ich hatte damals schon angemerkt, dass die Qualität so ist, dass ich nicht glaube, dass die länger als ein Jahr hält.