Haus im Winter nicht beheizt, trotz Absprache, wer ist für Schäden verantwortlich?
Guten Tag,
wir haben am 10. November 2017 den Kaufvertrag für ein Haus unterschrieben, seit gestern, dem 23. Januar 2018, dürfen wir endlich rein. Beim ersten Betreten des Hauses nach ca. 2,5 Monaten ist uns leider aufgefallen, dass das Haus seit es leer steht, nicht beheizt wurde! Dies war anders abgesprochen. Die ehemalige Eigentümerin ist Anfang November ausgezogen, bis zu unserem Einzug sollte natürlich weiter geheizt werden, das Wasser wurde ebenfalls nicht abgelassen oder abgestellt.
Die Maklerin war als letztes in dem Haus. Wer ist nun für mögliche Schäden verantwortlich? Welche Schäden können wir erwarten? Schimmel, Schäden an Rohren und Heizung?
Vielen Dank im Voraus.
8 Antworten
Mich reizt jetzt die Frage, ist es typisch Deutsch sofort eher von schlechtem auszugehen? Oder liegt das eher an den jeweiligen Personen?
Nimm mir mal nicht sofort alles übel, was ich anspreche. Es geht nicht direkt um dich, sondern nur um gewisse Angewohnheiten, Prinipien, die ich gerne hinterfrage.
Hinterfragen wir doch mal deine Befürchtungen, Argumente auf sinngemäße Realitäten!
Wieso gehst du so pauschal davon aus, es könnten absichtlich oder leichtsinnig Schäden durch nicht beheizen des Hauses enstanden sein? Konkretisiere das bitte mal, bringe Argumente ein, die wir bzw ich dann auf Stichhaltigkeiten etc hinterfragen könnte.
Geheizt werden muss nicht, es muss höchstens dafür gesorgt werden, dass keine Frostschäden entstehen können. Wenn du da anderer Meinung bist, musst du relevante Gerichtsurteile bringen, die deine Aussage bestätigen.
Es war noch nicht so kalt, dass Gebäudeschäden wegen fehlendem heizen zu erwarten sind. Ferner kann trotz heizen auf Verdacht und ohne genauere Kontrolle aller Räumlichkeiten Feuchtigkeitsschäden im Sinne von Schimmel entstehen, bestehen.
Somit ist also das Argument, es könne nur durch nicht heizen ein Schaden entstehen, hahnebüchen. Schimmel entsteht trotz heizen und lüften regelmäig trotzdem überall dort, wo sich trotz heizen Tauwassertemperaturen bilden können! Somit ist das Argument, es könne sowas nur entstehen, wenn nicht geheizt wird ein unsinniges Argument das nicht mal vor Gericht tragbar wäre.
Wenn Leute sinngemäß realistätsfremd argumentieren, anstatt Dinge gut zu hinterfragen, tun diese sich selbst und Anderen keinen Gefallen.
Fühle dich jetzt nicht auf den Schlips getreten, nur weil ich dir einiges realistischer gesagt habe. Wie gesagt, ich hinterfrage gerne, will sinngemäß den Dingen auf den Grund gehen, nicht Leute anklagen.
Da ihr nun Hauseigentümer seid und heizen werdet, ein kleiner Tipp von mir als Hauseigentümer. Heizt normal wie ihr euch das so vorstellt, besorgt Euch aber bitte ein Infrarotthermometer. (Falls da Laser mit dran ist, klebt den Laser mit etwas zu, damit der keine Augenverletzungen bei Mensch oder Tier verursachen kann) Wenn etliche Tage geheizt wurde, tastet mit dem Infrarotthermometer mal systematisch Wände, Decken, Ecken grobflächig ab. Versucht sinngemäß die Stellen zu notieren, an denen trotz heizen nur Temperaturen unter 14 Grad bestehen. Solche Stellen "können" zu Feuchtestellen, also Schimmelplätzen werden. Können, sagte ich. Nicht müssen.
Sind solch kritische Stellen bekannt, kann man dort und nur dort halt öfters mal ein Auge drauf werfen und reagieren, bevor es zu spät ist. In meinem Haus entstanden erst nach etlichen Jahren Flecken in einer Ecke einer Aussenwandecke, und erst dann kontrollierte ich per Infrarotthermometer diesen Raum. Überall gab es Temperaturen von größer 17 Grad an Wänden, Decken. Nur an dieser Ecke waren es oft unter 14 Grad. Grund dafür war ein gewisser Baumangel namens Kältebrücke. Ein über der Mauer verlaufender Balken stand beiderseits etwa einen halben Meter über. Dies bewirkte einzig auf der Nordseite solche Probleme, die jahrelang nicht bemerkt wurden. Ich habe die überstehenden Balken isoliert, damit dieses Problem in den Griff bekommen.
Das nur nebenbei, damit ihr Vorsorge treffen könnt und nebenbei zeigt sowas auf, es kann auch durch normales heizen zu Problemen kommen, die nicht sofort erkennbar werden.
Was gibt denn Ihr Kaufvertrag hinsichtlich des vereinbarten Zustandes und der Haftung her?
Grundstäzlich gilt, dass der Verkäufer Sorge dafür zu tragen hat, das sich der Zustnd des Kaufobjektes gegenüber dem Zeitpunkt der letzten Besichtigung, die auch ausschlaggebend für die Preisfindung war, nicht verschlechtern darf; dafür haftet der Verkäufer gegenüber dem Käufer.
Auf der Basis des Besichtigungszustandes - gekauft wir gesehen -, beruht die Erhaltungs- und Schutzpflicht des Verkäufers.
Den Makler geht das Ganze nichts. der hat lediglich den Nachweis über die Gelegenheit zum Abschluß eines Kaufvertages erbracht und mit der Unterzeichnung des Kaufvertrages seine vereinbarte Provision verdient.
Ihr wart doch im Haus und da müssten euch ja schäden aufgefallen sein
Und außerdem, es stand nur 2.5 monate leer..... soviel wohnungen stehen auch manchmal genauso leer oder länger.... und es passiert nix.... allerdings hab ich ma gesehen dass wo was 9 monate leer stand die Toilette das Rohr so zugekalkt war dass nix ging - ist in 10 min arbeit getauscht
Naja abgesprochen oder vertraglich geregelt? Wenn vertraglich geregelt dann logischerweise die vertragsinhaber
Es gibt keinen "Inhaber" von einem Vertrag.
Der Makler oder der Vorbesitzer ist für alles verantwortlich was kaputt ist. Im Zweifel Bausachverständiger, denn der kann sehr genau sagen wenn was kaputt ist, wie lange es schon kaputt ist. Ich habe meinen Hauskauf auch ohne Bausachverständigen gemacht, hätte ich aber besser mit gemacht, dann hätte ich viel Geld beim Hauskauf sparen können.;(
Direkt hat er damit gar nichts zu tun, nur ist er dafür verantwortlich das das Objekt das er verkaufen will auch in dem Zustand verbleibt wie er es bekommen hat.
Der Makler ist ein Vermittler. Der bekommt das Objekt gar nicht.
Er hat aber ein eigenes interesse, das das Gebäude, das er zum verkaufen bekommen hat, auch so bleibt, wie als er es zum verkaufen bekommen hat.
Interessen hat der viele, aber an dieser Stelle ist er dafür weder verantwortlich noch haftbar.
Vielleicht istesso kann ich nur sagen. Als ich die Eigentumswohnung meines verstorbenen Vaters verkauft habe, ca.300 km weg, hat es nur ein Makler on side, bekommen, nachdem er zugesagt hater kümmert sich so ein bichen um das objekt. Was er warscheinlich auch gemacht hat. Denn die 2 Malals ich in dem halben Jahr bis sie verbkauft war da war, war gelüftet und geheizt.
Das hat aber mit dem Sachverhalt und der Frage gar nichts zu tun.
Was hat mit dem Sachverhalt nichts zu tun????
Das der Makler doch zumindest ein bischen mit dem Heizen zu tun haben kann????
Wenn du deine Lebenserfahrungen weiter geben willst, schreib ein Buch. Hier allerdings ohne jegliche Ahnung zu behaupten, der Makler hätte die verantwortung ist und bleibt Blödsinn. Daran ändern auch deine Privatgeschichten in vollkommen anderen Situationen nichts.
Gut wenn Du Rechtsgelehrter bist und weißt was wann wie gilt. Und Tschüß.;)
Ja, Ahnung von den Gesetzen hilft, wenn man Rechtsfragen beantwortet. Vielleicht solltest du bei deiner nächsten Antwort daran denken und die Finger stillhalten.
Vor dem Gesetz, dem Richter also und auf hoher See ist man in Gottes Hand hieß es doch mal. Ich denke das gilt auch heute noch.
Nein, tut es nicht. In den meisten Fällen wie auch hier ist die Rechtslage eindeutig. Das ist keine Lotterie. Wenn man allerdings wie du keine Ahnung von der Materie hat, könnte das stimmen.
Was ist daran eindeutig.
Wenn ich mein Haus verkaufen hat die Gemeinde immer ein Vorkaufsrecht, wenn sie will.
Also müßte ich erstmal zum Notar damit mir die Gemeinde bestätigt, das sie auf das Vorkaufsrecht verzichtet und dann kann ich einen Käufer suchen. Diese Bestätigung der Gemeinde ist aber z.B. nur ein Jahr gültig. Also gehe ich jedes Jahr zum Notar und zahle Geld für diese Bescheinigung?
Mache ich das nicht sprigt der Käufer vielleicht ab und ich fange wieder bei 0 an.
Na wieder deine Lebensgeschichte? Warum erzählst du uns die die ganze Zeit? Schreib doch einfach ein Buch. Was du tun musst, um dein Haus zu verkaufen und warum deine Gemeinde absonderlicherweise ein Vorkaufsrecht darauf besitzt, interessiert hier doch keinen.
Weil ich nicht genug für ein Buch habe, und keiner das Buch lesen wollte.
Und warum belästigst du uns dann damit?
Ach jemandem nach bestem Gewissen etwas sagen ist belästigen. Warum belästigst Du dann mich?
Versuch es doch mal mit Wissen. Dann bleiben uns so einige deiner komplett falschen Antworten erspart und ich wiese nicht dauernd darauf hin, welchen Stuss du erzählst.
Was soll bitte schön diese Antwort. Ich fühle Mich auf alle Fälle von Dir beleidigt. Danke für die Beleidigung von Dir.;))))))))) Ha ha ha
Wo auch immer du eine Beleidigung gefunden hast.
Es deutet auf eine nazistische Störung hin immer das letzte Wort haben zu wollen. Ichz habe meine nazistische Störung dahingehend überwunden, das ich nicht immer das letzte wort haben will.;)))))))) Ha ha ha, und Tschüß.
Narziss hieß der Typ. Wenn du Nazistörungen hattest, tu mir das leid für dich.
Sorry hätte narzistisch heißen sollen. Also zu sehr auf sich selbst bezogen.
Woher haben Sie denn diesen Unsinn?! Nach Unterschrift beim Notar ist die Vermittlung für den Makler erledigt. Ist er ordentlich, begleitet er noch die spätere Übergabe und fertig. Was in der Zwischenzeit mit dem Objekt passiert geht ihn überhaupt nichts an, er ist in den Notarvertrag ja auch überhaupt nicht involviert, den unterschreiben nur der Käufer und Verkäufer. Also besteht ein Vertragsverhältnis mit Rechten und Pflichten NUR zwischen diesen beiden Parteien. Bitte nichts vom Stammtisch posten, Danke.
Wie kommst Du auf Unsinn? Ich habe jedenfalls nichts von Unterschrift beim Notar gesagt.
Nö, du hast nur behauptet, der Makler hätte irgendeinen Verantwortung, obwohl die Unterschrift beim Notar ja schon geleistet wurde. Das ist und bleibt Blödsinn.
Es geht aber darum in der Frage vor der Unterschrift beim Notar.
Was hat mir der Notar gesagt als ich ihn danach fragte.
Nach der Unterschrift kann keiner mehr ankommen und irgendwas von mir fordern. Ich könnte aber noch wenn mir irgendwas auffällt was ich vor der Unterschrift nicht gewußt habe geltend machen.
Nein, es geht in der Frage um die Zeit zwischen Unterschrift und Einzug.
Aber nicht in der Frage denke ich. Das hier einige Fehler gemacht wurden ist klar.
Sobald ich unterschrieben habe, gehe ich auch sofort in das Haus, das ist der 1. Fehler. Ist es wie beschrieben das ich nicht kann kommt es darauf an.
- Kann ich nicht rein, weil ich keine Lust oder so habe. Dann bin ich selber Schuld das nicht geheizt wurde.
- Kann ich nicht rein, weil wer anderes mir nicht die Schlüssel gegeben hat hat er die Schlüsselgewalt und er ist Schuld. Die Schlüssel müssen immer mir gegeben werden. Ich brauche ihnen nicht hinterher zu laufen. Das ich es machen sollte, nach meiner Unterschrift steht auf einem anderen Blatt.
Lesen und verstehen ist nicht so deins, oder?
wir haben am 10. November 2017 den Kaufvertrag für ein Haus unterschrieben, seit gestern, dem 23. Januar 2018, dürfen wir endlich rein.
Du hast doch keine Ahnung, was vereinbart wurde. Man kann durchaus ein Haus kaufen und die Übergabe für einen späteren Zeitpunkt vereinbaren. Das ist üblich.
Klarkann ich bei jedem Vertrag alles mögliche vereinbahren, nur ist eseben nicht üblich, denke ich. Und Tschüß.;)
Doch, genau das ist es. Die meisten Menschen verkaufen Häuser, in denen sie noch wohnen. Da ist dann nichts mit sofortigem Einzug. Vor allem da die Käufer meistens auch nicht auf Koffern auf der Straße sitzen.
Aber schön, dass du eingesehen hast, dass du den Sachverhalt nicht verstanden hattest.
Ein intaktes Haus trägt hiervon in der Regel keine Schäden davon. Oder sind euch welche aufgefallen? Ansonsten trägt der Verkäufer die Haftung zwischen Notar und Übergabe, außer es ist vertraglich anders geregelt. Hier muss man aber erstmal beweisen dass wirklich ein Fehlverhalten vorlag und der Schaden dadurch entstand, was meist die Besichtigung eines Sachverständigen nötig macht.
Der Makler hat damit nun so gar nichts zu tun?