Hausbau auf geschenkten Grundstück, Schwiegervater möchte mich nicht im Grundbuch
Hallo
Ich weiß, dass hier nicht exakt auf alles geantwortet werden kann, aber ein paar Tipps, Meinungen, Erfahrungen würde sehr bereichernd sein, damit man beim nächsten Termin bei einem Notar besser gewappnet ist. Danke
Sachverhalt: Verheiratet 1 Kind Frau und Mann (ich) möchten Haus bauen. Mein Schwiegervater hat ein großes Grundstück. Meine Frau hat mich überredet dort zu bauen. Plan: Hausbau von uns beiden finanziert. Schwiegervater würde den Teil des Grundstücks übertragen. Ich Notarbesuch angeregt. Sein Vorschlag: Grundstück erst an meine Frau überschreiben. Etwas später dann auch an mich (um die Kettenschenkung zu umgehen). Es müsste dann noch entsprechend ein Schriftstück vereinbart werden (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) Beispielrechnung: EA Mann für Haus 100.000 EA Frau für Haus 100.000 A Grundstück von Schwiegervater an Frau 100.000 100.000 Kredit (50% von Mann + Frau) Bei Trennung, ich Anspruch auf 1/3, meine Frau 2/3 auf den Wert Haus/Grundstück etc.
Haken: Schwiegervater möchte mich nicht im Grundbuch. Im Falle einer Trennung soll dass das Grundstück in dem Besitz meiner Frau bleibt oder wieder in seinen Besitz gehen. Frau / Schwiegervater wollen auch nicht, dass ich im Rahmen der Zugewinngemeinschaft von der Wertsteigerung des Grundstücks profitieren (Herausnahme des Grundstücks vom Zugewinn)
Fragen: Welche Nachteile darüber hinaus für mich entstehen, wenn ich nicht im Grundbuch stehe? Ich habe dann keine Rechte am Haus, was bedeutet das? Ist das relevant, wenn es für mich klar wäre, dass ich das Haus verlasse und das Haus im Besitz meiner Frau/Kind bleibt oder an irgendwen anderen?
Wenn ich nur an der Wertentwicklung vom Haus ohne Grundstück beteiligt bin, bin ich doch gekniffen, da der Wert des Hauses ja stetig abnimmt, da es älter wird? Meistens steigt doch nur der Grundstückswert oder Haus und Grund zusammen? (Ort Hamburg)
Bei den Schwiegereltern spare ich zwar am Grundstück, sprich nehme weniger Schulden auf, aber mein Vermögen wächst evt. nicht und am Ende gehört mir ja nichts?
Wie sieht es mit der Anrechnung des Kredits aus und mit den offenen Kreditverpflichtungen?
Wie ist die Zugewinngemeinschaft geregelt?
Ich möchte lediglich nicht der Dumme am Ende sein, wenn es mal soweit kommt.
4 Antworten
Wenn Du nicht im Grundbuch stehst, dann hast Du auch keinerlei Eigentumsrechte an dem Haus, da es untrennbar mit dem Grundstück verbunden ist und deshalb Teil des Grundstücks wird. Und wie Du schon richtig erkannt hast - mit Zugewinngemeinschaft ist da dann nicht viel^^
Man kann im Grundbuch auch mehrere Eigentümer zu unterschiedlichen Eigentumsanteilen eintragen - also z.B. Du 2/5 und Deine Frau 3/5, damit der Wert des Grundstücks dadurch abgegolten wird. Ein Notar sollte zu solchen Fragen aber eine wunderbare Beratung bieten können.
Mir scheint Du hast beim Schwiegervater kaum Vertrauen. Was er verlangt ist reichlich unfair. Du sollst alles mitfinanzieren und hast aber keinerlei Sicherheiten?
Ente oder Trente! Entweder Ihr habt ein gemeinsames Haus oder nur die Frau.
Wenn Schwiegerpapa unbedingt nur die Tochter bedenken will, muss sie natürlich auch alle Lasten tragen: Anschaffungskosten und laufende Kosten, also auch die Kreditraten.
Natürlich lässt sich das in einer intakten Ehe kaum durchsetzen und ist auch kaum praktikabel.
Falls Schwiegervater auf seine Position beharrt, würde ich eine Beteiligung an der Hypotek nur eingehen, wenn Dir im Gegenzug ein lebenslanges Wohnrecht eingetragen wird. Dann müsstest du entschädigt werden falls die Ehe scheitert und Du irgendwann mal ausziehen musst.
Eine Trennung von Gebäude und Grundstück ist nur bei Erbbaurecht möglich, was hier natürlich auch eine Alternative wäre: Ihr schließt mit Schwiegerpapa ein Vertrag auf Erbbaupacht und baut auf seinem Grundstück. Falls ihn mal die Englein davontragen erbt Deine Frau das Grundstück, der Erbbauvertrag lebt weiter. Nach den Üblichen 100 Vertragsjahren, die auch Du wohl nicht überleben wirst, geht das Eigentum am Gebäude auf den Grundstückseigentümer über, dann wohl wahrscheinlich Eure Kinder.
Lass das Haus Deine Frau und ihren Vater bezahlen. Dann musst Du auch nicht ins Grundbuch und wenn es scheitern sollte....musst Du eben gehen. Aber verloren hast Du dann wenigstens nicht so viel, wie wenn Du mitfinanzieren würdest! Hab ich auch so gemacht. Dem Mann überlassen ob ich mitfinanziere oder nicht. Er wollte es alleine finanzieren. Schöne Sache, wir hatten keinerlei Probleme! Die Möbel waren meine, hab ich mitgenommen. Haus und Grund bleibt seins. Und irgendwann gehört das ja (im besten Fall) alles Eurem Kind. Erspart viel Streiterei. Doch für den täglichen Unterhalt solltet ihr Euch absprechen. Es kann nicht sein, dass sie dann ggf. ihr Haus bezahlt und Du für alles andre aufkommst. Dann wärest ja wieder der Mops. Das sollte dann schon irgendwie "geteilt" werden. Aber das ist Ansichtsache. Viel Glück!
P.S. Gegen eine Zugewinngemeinschaft gibt es Eheverträge ;-) Auch recht hilfreich, um etwaigen Streitereien aus dem Weg zu gehen!
Alles was fest mit dem Grundstück verbunden ist, gehört dem Grundstückeigentümer.
Wenn du nicht im Grundbuch stehst, gehört dir faktisch gar nichts und ich vermute dein Schwiegervater weiß es gut. Wie ist denn dein Verhältnis zu ihm ?
Es kann auch nur deine Frau ein Darlehen für den Hausbau aufnehmen, für das ihr als Eheleute aber beide gesamtschuldnerisch haften werdet.
Im Falle einer Trennung behält deine Frau also das Haus alleine und die Bank kann nach Lust und Laune alleine bei dir die Schulden eintreiben.
Wenn ihr es klassisch mit einer Schenkung des Schwiegervaters an deine Frau macht, wird im Falle der Trennung der Wert des Grundstücks zum Zeitpunkt der Schenkung ja vom zu verteilenden Vermögen abgezogen. Also hat es deine Frau sicher. Ein Notar wird das vertraglich entsprechend absichern.
Und danach macht man schließlich gemeinsame Sache, läßt sich zu gleichen Teilen in's Grundbuch eintragen und übernimmt die Schulden zu gleichen Teilen.
Alles andere halte ich für Quatsch. Wenn man sich schon nicht traut, bevor man einen solchen Schritt wagt, würde ich das Vorhaben umgehend einstellen.
Oder ihr kauft euch woanders einen anderen Bauplatz, weit weg vom Schwiegervater....