Hauskauf auf wessen Namen?

5 Antworten

Man muss unterscheiden zwischen Darlehensnehmer und Eigentümer des Grundstückes.

Selbstverständlich ist es es möglich dass die Kinder als Eigentümer im Grundbuch stehen und Darlehensnehmer andere Personen sind.

Im Zuge der Baufinanzierung werden dann die Kinder - oder generell der Eigentümer - eine sogenannte Zweckerklärung unterschreiben.

Eigentümer und Darlehensnehmer sollten immer in einem wirtschaftlichen Interesse zueinander stehen.

Gerne helfe ich weiter.

Ich würde das Haus auf den Namen der Kinder eintragen, und den Senioren lebenslanges Wohnrecht eintragen bis zum Eintritt des Pflegefalles. Mit dem Auszug ins Pflegeheim erlischt es.

Mit 70 Jahren hat man eine begrenzte Lebenserwartung und der Erbfall ist nicht in weiter Ferne. Zudem geht dann das Haus für die Pflege drauf, wenn der Pflegefall eintritt. Alle Schenkungen werden 10 Jahre zurück, zurückabgewickelt. Unbegrenztes Wohnrecht führt dazu, dass es vermietet wird.

Menschen mit geregeltem Einkommen erhalten meistens problemlos einen Kredit. Warum sie es zusammen aufnehmen ist egal. Da sie beide bürgen freut sich die Bank. Ich würde getrennte eigene Kredite aufnehmen, damit im Notfall der eine nicht für den anderen gerade stehen muss, sonder nur für seinen eigenen Kredit.


Car1903 
Beitragsersteller
 22.10.2016, 20:16

Danke für die Antwort. Das mit dem Pflegefall war mir noch garnicht bewusst.

Was ist mit der zurückabwicklung der Schenkung gemeint? 

Und was ist mit unbegrenzten Wohnrecht und der Vermietung gemeint?

Realisti  23.10.2016, 12:06
@Car1903

Wenn jemand in ein Pflegeheim kommt, dann muss er das auch bezahlen. Sollte die Person nicht dazu in der Lage sein, kann man einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Ein Pflegeplatz ist sehr teuer und es kommt häufig zu einen Antrag.

Mit dem Umzug in ein Heim ist oft (nicht immer) eine beginnende Geschäftsunfähigkeit etc. verbunden. Hat der Betroffene keine Vorsorge getroffen für diesen Fall, tritt nicht selten ein bestellter Betreuer auf den Plan. Diesem sind verwandschaftliche Bindungen oder auch Vorbehalte völlig egal.

Betreuer und Amt sehen nur zu, dass es dem Betreuten gut geht und versuchen dafür das Geld aufzutreiben. Es aus öffentlichen Mittel zu bestreiten bemühen sie sich zu verhindern. (Was ja auch im Prinzip gut und gewollt ist.)  Zu diesem Zweck wird zu Geld gemacht was möglich ist. Sie werden verkaufbaren Besitz verkaufen, Vermietbares vermieten und genau prüfen, wo vor dem Umzug ins Heim Besitz und Vermögen des Schützlings geblieben ist. In diesem Zusammenhang dürfen sie bis 10 Jahre zurück Schenkungen etc. rückgängig machen lassen. Die Beschenkten müssen alles wieder rausgeben. Das wird auch tatsächlich gemacht und ist gängige Praxis.

In einem weiteren Schritt wird die Familie pingelig durchleuchtet. Alle nahen Familienmitglieder müssen ihre kompletten Vermögensverhältnisse offenlegen. Wenn sie in der Lage sind das Heim zu bezahlen, werden sie zur Kasse gebeten. Sie werden alle gleichzeitig auffordern und ihnen eine Rechnung schicken.

Diese betroffenen Angehörige können sich nur ausschließen lassen, wenn sie bereits Verpflichtungen haben: z. B. unterhaltspflichtige Kinder ... Dafür gibt es Listen und Tabellen, die ausrechnen ob man zahlungsfähig ist. 

Infolge werden die Kosten nicht gerecht unter den Kindern aufgeteilt. Sie holen sich die ausstehenden Beträge wo es möglich ist und schlagen den Betroffenen vor sich selbst darum zu kümmern - jemanden zu finden, der sich an den Kosten beteiligt. Kurz gesagt, zahlt ein Kind und ein Kind nicht - muss der Zahler den Nichtzahler
(wenn der Geld hat) bitten/verklagen auf Kostenbeteiligung.

Beim Wohnrecht muss man das bedenken. Besteht dies über den Zeitpunkt (Eintritt ins Heim) hinaus, hat der Senior noch Ansprüche aus dem Wohnrecht und es kann zur Untervermietung kommen oder zu einem Ablösungsanspruch. Je nachdem, wie das Wohnrecht vereinbart und eingetragen worden ist.

Colombo1999  22.10.2016, 19:55

Bei einem Wohnrecht wird gerade NICHT vermietet. Im Pflegefall ist das die Krux!

Realisti  22.10.2016, 19:57
@Colombo1999

Das Wohnrecht muss mit dem Umzug in die Pflege enden, sonst wird es unter-vermietet und den Mieterlös umgeleitet ins Heim.

Ist bei uns gängige Praxis und sollte verhindert werden. Da hat man plötzlich Fremde im Haus.

Ja, es ist in jedem Falle sinnvoll, gleich die Kinder einzutragen und diese auch das Haus finanzieren zu lassen. Spart Erbschaftssteuern und Notar- sowie Amtsgerichtsgebühren bei Umschreibungen in Todesfall der Eltern.


Eine Einschränkung für Schenkungen gibt es nicht; ich denke jedoch, Deine Frage bezieht sich auf die Steuerfreibeträge.

Ohne, dass Beschenkte Steuern zahlen muss, kann man folgende Geldwerte verschenken:

- bis 500.000 Euro an Ehepartner und eingetragenen Lebenspartner
- bis 400.000 Euro an Kinder und Stiefkinder sowie an Enkel, wenn das Kind bereits verstorben ist
- bis 200.000 Euro an Enkel und Urenkel

Jeder von den Kindern kann also 400.000 € steuerfrei geschenkt bekommen und dies als Eigenkapital verwenden.
Natürlich können auch Geschwister einen Kredit zusammen aufnehmen; sie haften dann aber gesamtschuldnerisch. D. h., wenn einer ausfällt, muss der andere für beide tilgen.

Es empfielt sich, den Eltern ein Nießbrauchrecht im Grundbuch einzutragen, löschbar im Falle des Todes. Dies ermögliht, dass im Fall, dass sie in ein Pflegeheim müssen, die Wohnung der Eltern vermietet weerden kann und sie somit Einnahmen haben, die die Kosten des Pflegeheims gegenfinanzieren.

Wenn Ihr sicher seid, die Eltern zu Hause zu pflegen, genügt auch ein lebenslanges Wohnrecht. Dann können die Kinder aer im Fall, dass die Eltern ins Pfegeheim gehen, nicht einfach vermieten.

Car1903 
Beitragsersteller
 22.10.2016, 20:38

Wenn die Eltern mit in dem Haus wohnen, dann brauchen die Eltern doch keine Wohnung mehr. Verstehe das mit der Vermietung gerade nicht?

Colombo1999  22.10.2016, 21:00
@Car1903

Ich war davon ausgegangen, dass die Eltern im Haus ihre eigene Wohnung (etwa großzügigere Einliegerwohnung) bekommen.

Aber wenn das gar nicht der Fall ist, dann ist das, was ich zu Wohnrecht und Nießbrauchrecht geschrieben habe, gegenstandslos.

Ein kurzer Überblick: Die erwachsenen Kinder sind Geschwister. Vorausgesetzt die Eltern würden euch jetzt soviel Geld für den Hauskauf schenken, dass sie im Pflegefall für die evtl anfallenden Pflegekosten nicht mehr aufkommen könnten, müsstet ihr das geschenkte Geld der Eltern wieder zurückzahlen. Sollte das vorhandene Vermögen dann noch nicht ausreichen, wäre es denkbar dass auch das für die Eltern eingetragene Wohnrecht vermietet werden muss. 

Sollte es hier nur um zwei Kinder gehen, es also keine weiteren Geschwister mehr gibt, können euch die Eltern soviel Geld schenken wie sie möchten. Es fällt ja dann keine weitere Erbauseinandersetzung mehr statt.  

Car1903 
Beitragsersteller
 22.10.2016, 21:15

Puh das ist ja alles garnicht so einfach. Verstehe trotzdem nicht warum ich ein Haus in dem ich wohne vermieten sollte, weil meine Eltern im Heim sind. Außerdem wer möchte dann mit mir in einem Haus leben? Das ist doch Käse..

Nein es sind nicht nur 2 Kinder sondern 3. das 3. Kind lebt im Ausland und ist verheiratet 

kabbes69  22.10.2016, 21:45
@Car1903

In dem Moment musst du die Wohnung der Eltern als " Mietwohnung" betrachten. Und der Fall kommt nur auf dich zu, wenn du öffentliche Gelder für die Pflegekosten der Eltern benötigst. 

Das 3. Kind ist in dem Moment von Interesse, um spätere Streitereien zwischen den Kindern zu vermeiden, falls die Eltern ihr gesamtes Vermögen in das Haus stecken würden. Sollte dann zu Lebzeiten der Eltern noch einvernehmlich schriftlich festgehalten werden. Lieber vorher alles geregelt, als später über Anwälte gestritten. 

Frag einen Steuerberater.  

Realisti  22.10.2016, 19:35

oder einen Anwalt für Vertragsrecht bzw. Sozialrecht.