Strommast auf Grundstück umnieten oder unterwerfen?

10 Antworten

In der Zone gibt es auch noch Altrechte, die nicht im Grundbuch eingetragen sind. (Akuelle Rechtslage?)

Es könnte auch eine Eintragung im Baulastenverzeichnis geben.

Du mußt den Eigentümer ausfindig machen. Nur der darf ihn entfernen oder muß/ kann. Je nach Nutzung.

Wenn Du ihn einfach umhaust kann das sehr unschöne Folgen haben. Besonders wenn der noch benutzt wird. Selbst wenn er nicht benutzt wird ist er nicht Dein Eigentum.

Nur der Grund ist vielleicht Dein, aber das Nutzungsrecht? Man kann ja nicht jeden Bürger fragen ob man da ein Mast hinstellen darf. Es wird ein kurze Verbindung geplant, angestrebt.

Ich hoffe Du bist gut versichert und hast eine Rechtschutz. Denn bei dem Blödsinn kannst Du das gebrauchen.

Vergleiche es mal mit einem Parkplatz in der Stadt: Du parkst, da der Eigentümer, die Stadt, das Land etc nun Dein Auto einfach so verschrotten, nur weil Du ein paar Minuten zu spät kommst? Ich wette Du wirst tierisch sauer.

Der Mast muss nicht zwingend im Grundbuch eingetragen sein. Dazu gibt es auch ein Baulastenverzeichnis, in dem u.a solche Versorgungsthemen geregelt sein können. Du solltest also erst einmal auf der Behörde dort Einblick nehmen.

Als Beispiel für BW: https://www.service-bw.de/leistung/-/sbw/Baulastenverzeichnis++Einsicht+nehmen-257-leistung-0

… und beim Kauf eines Grundstücks (mit Haus) ist es auch angeraten, das Grundbuch und das BLV zu prüfen - kann man überall im WWW nachlesen. Solltet ihr eine fachliche Beratung zum Kauf gehabt haben, würde ich diese Instanz einmal darauf ansprechen, falls kein Hinweis dazu kam. Das wäre fahrlässig gewesen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nein.

Der Strommast gehört dem Stromanbieter.

Alles andere ist eine Schnapsidee.

BrummBrumm03 
Beitragsersteller
 04.05.2019, 13:38

Steht aber auf meinem Grund und Boden... oder soll ich den ausbuddeln?

kugel  04.05.2019, 13:42
@BrummBrumm03

Ach komm. Troll hier nicht rum.

Der Stromanschluss - egal ob über- oder unterirdisch - gehört zur Erschließung eines Grundstücks.

Gleiches gilt für Abwasser und Telefon und Gas- bzw Fernwärme.

Blume8576  04.05.2019, 14:05
@BrummBrumm03

Warum klärst du sowas nicht bevor du das Grundstűck kaufst.

...wird auch lustig ,wenn Du den unter Spannung umlegst. ....

BrummBrumm03 
Beitragsersteller
 04.05.2019, 23:34
@Blume8576

Die Kabel sind doch isoliert...