Haus selbst verkaufen trotz zwangsversteigerungsvermerks?
Wir hatten uns letztes Jahr im Frühjahr ein Haus angesehen, welches zum Verkauf durch den Eigentümer stand. Wir entschieden uns aber dagegen, und der Eigentümer versuchte noch eine Weile die Veräußerung per Makler. Nun habe ich per Zufall gesehen, dass das Haus zwangsversteigert wird und frage mich: da der Zwangsversteigerungsvermerk letztes Jahr im März bereits im Grundbuch vorgenommen wurde, hätte der Eigentümer danach überhaupt noch problemlos an uns verkaufen können?
6 Antworten
Natürlich kann er verkaufen. Wenn die Gläubiger dadurch befriedigt werden, wird ihn auch keiner daran hindern. Möglicherweise ist das ja auch mit dem Gläubiger abgesprochen.
Verkaufen kann er jederzeit, die finanzierende Bank des Verkäufers interessiert nur, dass sie ihr Geld erhält.
Bei einer Zwangsversteigerung kommt weniger bei heraus.
Im ersten Termin 70%, 2.Termin 50% im 3.Termin Höchstgebot.
Alelrdings sind so Notverkäufe auch nicht gerade einfach.
LuciLiu hat völlig recht. Selbstverständlich kann er verkaufen. Üblicherweise ist die Bank sogar froh und dankbar, wenn der Schuldner mitwirkt, da sich im freihändigen Verkauf oftmals bessere Preise erzielen lassen als bei einer Zwangsversteigerung. Außerdem hat die Bank dadurch weniger Arbeit und möglicherweise ein schnelleres Ergebnis, weil sich Zwangsversteigerungsverfahren über Jahre hinziehen können.
Wenn der Verkäufer sicher ist, dass der erzielte Kaufpreis die Schulden abdeckt, dann braucht er sich noch nicht einmal mit der Bank abzustimmen.
Es kann allerdings sein, dass die Verbindlichkeiten höher sind als der realisierbare Preis. Dann sollte sich der Eigentümer auf jeden Fall zuvor mit der Bank sprechen, welche Mindest-Preisvorstellungen dort herrschen.
Der Verkäufer kann verkaufen. Der Kaufvertrag ist auch wirksam. Allerdings gilt ein sog. relatives Veräußerungsverbot. Im Falle der Durchführung des Zwangsversteigerungsverfahrens ist die Eigentumsübertragung auf den Käufer im Verhältnis zum Ersteher unwirksam.
Natürlich kann der Eigentümer verkaufen, wenn die Bank dem Kaufpreis zustimmt. Dies wird die Bank in der Regel, denn meistens wird beim freien Verkauf mehr erziehlt als bei der Versteigerung.
Wenn der Kaufpreis die Schulden deckt kann der Verkäufer sowieso machen was er will.