Hausfriedensbruch Mehrfamilienhaus Schlüssel vergessen…kommt das in Betracht?
Ein Mieter wohnt in einem Mehrfamilienhaus. Er hat seinen Schlüssel für die Haustür (nicht eigene Wohnung) vergessen und öffnet die Tür mit einer Karte (ohne Gewalt, also keine Sachbeschädigung).
Könnte das ein Hausfriedensbruch sein? Er ist zwar dort nicht unerwünscht, aber durch das nicht bestimmungsgemäße öffnen ist der Tatbestand durch eindringen doch erfüllt?
So ähnlich: ein Mieter besitzt eine einliegerwohnung auf umzäunten Grundstück. Er hat den Schlüssel für das Zauntor vergessen und klettert über den Zaun. Auch 123 StGB möglich?
5 Antworten
Könnte das ein Hausfriedensbruch sein?
Vorab: KORRIGIERT MICH WENN ICH FALSCH LIEGE!
Nein, da er ja ein Mietvertrag abgeschlossen hat, besitzt er die Wohnung (ist zwar kein Eigentümer, besitzt sie aber) und damit auch einen Anteil am Hausflur. Also darf er das (die feinere Art wäre zwar bei einem Nachbar zu klingeln, sollte aber theoretisch so gehen).
In beiden Fällen ist der Aufenthalt der Personen im Haus bzw. auf dem Grundstück unproblematisch, da sie zum berechtigten Personenkreis gehören.
Lediglich der Zutritt ist jeweils ein Problem. Wenn dieser aber ohne Sachbeschädigung erreicht wird, liegt keine strafbare Handlung vor.
Doch, natürlich. Aber das erfolgt hier nicht widerrechtlich.
Vielen Dank!
(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Siehe markierte Stellen. Nichts davon ist erfüllt.
Ist es nicht widerrechtlich, die Tür ohne Schlüssel zu öffnen? Eindringen liegt sicher vor mMn.
Nein ist es nicht solange sich dahinter deine Wohnung oder ein Raum zu dem du Zutritt hast ( in dem Fall der Hausflur) befindet.
Sonst würde sich ja jeder Schlüsseldienst laufend strafbar machen wenn du dich ausgesperrt hast.
Das macht Sinn. Danke!
Das ist beides kein Hausfriedensbruch, er darf ja in Gebäude und Garten.
nein, das ist kein hausfriedensbruch
Also das nicht sachgemäße öffnen der Tür stellt kein eindringen dar?