Parken und Ausfahrt auf Privatgelände
Ich wohne in einen Mehrfamilienhaus wir haben eine Tiefgarage mit einer Einfahrt zu öffnen mit einer Fernbedienung und eine Ausfahrt die nur mit dem Schlüssel geöffnet werden kann. viee Mieter benutzen die Einfahrt auch als Ausfahrt weil es leichter ist. Die Neue Hausverwaltung besteht aber darauf das die einfahrt nur als Einfahrt zu nutzen ist. Es ist doch aber privat. Ist das Rechtens. MfG Rendelmann
8 Antworten
In einem Streitfall käme die StVO zum Tragen ... und diese besagt, wie Einfahrten und Ausfahrten beschaffen sein müssen ... UND ... das dies klar und deutlich für sämtliche Autofahrer ersichtlich sein muss ... beziehungsweise den Mietern - und Benützern - einer mehrfach benützten Garage auch bekanntgemacht werden muss.
Die KUNDMACHUNG der Hausverwaltung ist daher für dich und alle anderen Mieter und Autobesitzer verbindlich und ZWINGEND.
Die Verwaltung hat das Recht, über das ihr anvertraute Areal zu bestimmen, also auch über die Nutzung der Ein- und Ausfahrten. Wenn der Eigentümer das so will, ist das seine Angelegenheit, so zu verfahren.
Wenn es dein eigens Haus auf deinem eigenen Grund und Boden ist, dann kannst du machen was du willst.
Lebst du zur Miete hast du dich eben an die Gesetze der Hausverwaltung / des Vermieters zu halten!
Für mich stellt sich erst einmal die Frage warum es eine getrennte Ein- und Ausfahrt gibt. Ist es gefährlich aus der Einfahrt heraus zu fahren? Ist die Einfahrt 2 spurig, so dass Ein- und Ausfahrt gleichzeitig möglich ist? Oder gibt es eine Ampelanlage, die einfahrende Autofahrer warnt, dass Gegenverkehr kommt?
Grundsätzlich denke ich schon, dass der Eigentümer die Fahrtrichtung in seiner Garage vorgeben darf.Das ist ja in jedem öffentlichen Parkhaus genauso. Da gibt es ja auch Richtungspfeile auf dem Boden sowie Spuren für Ein- und Ausfahrt.
Kommt darauf an, wer der Hausbesitzer ist, wenn die Hausverwaltung der Besitzer ist, dann hat sie das Sagen.