Darf der Hausmeister in unseren Keller?
Hallo wir wohnen zur Miete in einem Mehrfamilienhaus unser Keller befindet sich direkt neben unserer Wohnungstür. Eines Morgens habe ich beibachtet wie der Hausmeister unseren keller aufschloss und rein guckte. Darf der das? Was kann ich rechtlich machen? Warum hat er dafür überhaupt einen Schlüssel?
12 Antworten
es darf niemand in Eure Räume, auch nicht in den Keller, ohne Voranmeldung (schriftlich) vom Vermieter und dann auch nur wenn es gute Gründe gibt z.B. Reparatur.
Der Tipp mit dem Türschlosswechsel ist gut. Das geht auch einfach, ist quasi nur eine grosse Schraube.
Und eventuell Beschwerde an den Vermieter.
Erstens ihn ansprechen und nachfragen. Eventuell befinden sich im Keller irgend welche Armaturen zum Ablesen oder kontrollieren. Ist das nicht so, dann verbieten und das Schloss austauschen.
Wenn ihr den Keller laut Mietvertrag mitgemietet habt, hat niemand ohne euer Wissen und eure Zustimmung irgend etwas dort verloren. Das ist Hausfriedensbruch und somit strafbar.
Warum hat er dafür überhaupt einen Schlüssel?
Das ist eine berechtigte Frage. Fordert ihn entweder auf, euch den Schlüssel herauszugeben oder tauscht das Schloss aus, hebt es auf und baut es bei Auszug wieder ein. Dasselbe solltet ihr vorsichtshalber mit dem Schloss eurer Wohnungstür machen.
Falls euer Mieterkeller keine Strom, Gas, oder Wasseranschlüsse hat, darf der Hausmeister natürlich nicht reinschauen. Wechselt das Schloss aus!
Nein darf er nicht. Er dürfte such eigentlich keinen Schlüssel dafür haben, ich würd auf jeden Fall mal den Vermieter danach fragen. Rechtlich gesehen gehört euer Kellerraum zur Wohnung, das wäre also genauso, als wenn er einfach in eure Wohnung gehen würde.