Vermieter gibt Handwerker Schlüssel ohne den Mieter zu informieren?
Hallo Auszug ist in 10 Tagen. Ich bin seit 4 Wochen nicht mehr in der Wohnung und wollte gestern die Wohnung renovieren.
Als ich gestern in meine Wohnung kam war das Badezimmer komplett rausgerissen worden. Fließen, Dusche Becken Boden alles raus. Auf dem Balkon standen 15 gefüllte große Eimer mit Schutt. Die Wohnung war komplett verstaubt.
Kurz nach meiner Ankunft kam ein Nachbar mit Schlüssel in meine Wohnung, ich fragte ihn was er hier mache. Er habe den Schlüssel vom VM bekommen und ob ich denn der Nachmieter bin? Danach merkte er dass ich angepisst bin und ging.
Wie kann es sein dass der VM einfach so einen Handwerker in meine Bude schicken darf? Wir haben trotz staub gestrichen und unser Zeug gemacht.
Ich finde es schon eine unverschämtheit sowas. Wieso muss ich auch Strom für die schweren Maschienen und Wasser für den Beton zahlen?
Ich vermute aufgrund des Arbeitsvortschritts dass der Hadnwerker dort schon mehrere Tage tätig ist.
Wie ist hier die Rechtslage? Ich vermute mindestens einen Hausfriedensbruch. Und da ich denke dass es sich um Schwarzarbeit handelt bin ich sicher dass auch die Strom und Wasserkostenabrechnung hier nicht berücksichtigt wird.
Gruss
MHH
Nachtrag am 28.1.2017
die Sache ist folgendermaßen ausgegangen. Ich habe einen Anwalt eingeschaltet dieser hat einen freundlichen Brief an den Vermieter geschrieben. Den Vermieter anzuzeigen wegen Hausfriedensbruch ist leider fruchtlos, den Schwarzarbeiter anzuzeigen hätte eine Möglichkeit sein können. Ich habe vom Vermieter die Miete ab dem Zeitraum ab dem ich nachweisen konnte dass er in der Wohnung war (und ich gehe davon aus das waschen einige Tage früher) die Miete zurückverlangen können in diesem Fall waren es 50 %, des weiteren habe ich alle Anwaltskosten zurückverlangt. Der Vermieter war in seinen Briefen an meinen Anwalt extrem unfreundlich, hat die Sache in allen Belangen falsch dargestellt (zum Beispiel hat er behauptet ich hätte gewusst dass er in die Wohnung geht) zum anderen hat er eine kleine Drohung ausgesprochen „man sieht sich immer zweimal im Leben „. Ich muss ehrlich sagen ich hätte lieber auf die erstattete Miete verzichtet wenn es erfolgreich gewesen wäre ihn vor Gericht zu zerren. Aber wieso ist im Leben man hat viel zu tun und vielleicht gibt es Besseres als vor dem Gericht unseren. Vielleicht hat der Vermieter aber recht und man sieht sich wirklich zweimal im Leben, da freue ich mich jetzt schon.
11 Antworten
Das ist nicht nur eine Unverschämtheit, sondern ein Rechtsbruch. Er hat ohne Deine Zustimmung während der Laufzeit Deines Vertrages nichts in der Wohnung zu suchen, es sei denn, es läge ein Wasserrohrbruch oder eine andere Gefahrenursache vor.
Hat er einen Schlüssel auch ihne Deine Zustimmung und ohne Dein Wissen behalten? Wenn ja, dann liegt bereits da das erste rechtswidrige Verhalten.
Unbedingt dokumentieren und mit Zeugen begehen. Nachweisen lassen, wann die Arbeiten begannen, ab da die Miete zurück fordern.- Wenn man umzieht, hat man zwar unzählige Ummeldungen und ist im Dauerlauf unterwegs, bis in der neuen Wohnung alles passt. Aber in einem derart drastischen Fall sollte man dagegen vorgehen. Ich würde einen Anwalt einschalten. Das Wort Hausfriedensbruch hast Du bereits mehrfach gelesen. Und auf Deine Mietkosten die Umbauten vornehmen zu lassen, das ist schon stramm! Er hätte Dich einen Monat vorher aus dem Vertrag entlassen können.
Die Miete (Warmmiete) für November zurückfordern.
Strom und Wasserkosten überschlagen und den "Handwerkeranteil" einfordern.
Ansonsten die Schwarzarbeit anzeigen.
Nur mal so nebenbei: Wieso hat der Vermieter einen Schlüssel deiner Wohnung?
Wasserpreis 1 m³ 5 €. Wasserbedarf für Renovierung ca. 20 Liter?
Soviel Wasser wird für Beton nicht benötigt. Wenn es insgesamt 1 € ausmacht, dürfte das schon viel sein.
Strom? Auch das ist zu vernachlässigen. Ich würde aus Erfahrung sagen, für ein paar Tage Badrenovierung alles zusammen 10 €.
Das solltest Du allenfalls erwähnen, wie unverschämt Du das findest. Dann stellt sich womöglich raus, dass der Vermieter die Zählerstände notiert hat.
Viel wichtiger ist, dass Du die Miete für die Zeit, in der der Vermieter nachweislich in der Wohnung war, zurück verlangen kannst. Nachweislich würde ich sagen, ab dem Moment, wo Du raus warst. Er hatte keinen Grund, noch zu zögern, wenn er mit so großer Eile das Bad sanieren wollte. Verlang die Novembermiete zurück.
Schwarzarbeit? Mit einem solchen Vorwurf würde ich mich sehr zurück halten, wenn Du nicht zufällig auch einen stichhaltigen Beweis dafür hast. Das bringt Dir nichts.
Wie kann es sein dass der VM einfach so einen Handwerker in meine Bude schicken darf? Wir haben trotz staub gestrichen und unser Zeug gemacht.
Weil er glaubt oder weiß, dass ihr ausgezogen seid.
Wie kann es sein, dass er überhaupt reinkommt???
Entweder ihr habt ihm den Schlüssel gegeben oder er hat einfach einen Schlüssel gehabt mit oder ohne Euer Wissen.
Bei Umzug sollte man immer das Schloss tauschen.
Renovieren darf der Vermieter nur nach Ende der Kündigungsfrist oder mit Erlaubnis des Nochmieters.
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Wenn er ohne Dein Wissen einen Schlüssel hat und ein Unbefugter die Wohnung betritt ist es Hausfriedensbruch.
Ich würde Zeugen mitnehmen, Fotos machen und das Schloss tauschen.
Sage dem Vermieter er kann den Schlüssel am Ende der Kündigungsfrist haben oder wenn er einen Obulus zahlt.
Zählerstände unter Zeugen notieren!
Wo hat denn der Vermieter den Schlüssel für die Wohnung her?
Bis zum fristgerechten Ablauf des Mietvertrags hat der Vermieter ohne es mit dir abzusprechen und dein Einverständnis zu erhalten keinerlei Recht deine Wohnung zu betreten oder jemandem Dritten den Schlüssel auszuhändigen, um in die Wohnung zu gelangen. Soweit ich das herauslese, hast du ihm dieses Einverständnis nicht gegeben. Zumal ja wohl auch noch die Übergabe erfolgen wird und durch das Auftreten und Wirken des Handwerkers Veränderungen vorgenommen wurden. Ich an deiner Stelle würde mir den Schlüssel holen, du bist ja schließlich noch Besitzer der Wohnung, dem Vermieter ausdrücklich klar machen, dass er gegen das Mietrecht verstossen hat und ihn bitten, dir dieses Vorgehen mit Auflistung aller vorgenommenen Renovierungen schriftlich zu bestätigen. (Als Sicherheit, falls da noch was käme). Der Vermieter darf grundsätzlich nur dann die Wohnung ohne Einwilligung betreten, sofern Gefahr im Verzug (z..B. bei Feuer) steht. Sollte der Vermieter nicht in deinem Sinne reagieren, würde ich zum Anwalt für Mietrecht gehen.