Türzarge Hausflur verkratzt vom Schlüssel - Darf der Vermieter die Kosten für den Maler abwälzen?
Hallo zusammen,
wir sind umgezogen von einem Mehrfamilienhaus in ein Einfamilienhaus. Unser alter Vermieter hat nach der Wohnungsübergabe noch Dinge gefunden, die ihm nicht passen. Das haben wir ihm bereits klar gemacht, dass es nach der Übergabe nicht unser Problem ist, denn im Protokoll steht nix davon drin.
Was aber drin steht ist die verkratzte Türzarge im Hausflur. Im Treppenhaus also an der Wohnungseingangstür vom Schlüssel. Wir bekommen heute Post, dass die Kosten für den Maler von der Kaution abgezogen werden. Ist das rechtens? Die Zarge ist außerhalb der Wohnung, nämlich im von allen anderen Mietern im Haus und deren Besuch etc. zugänglichen Hausflur und diese Zarge könnte ja jeder "Depp" auch mutwillig verkratzen. Daher ist das doch nicht Mietersache oder?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
12 Antworten
Derartige Abnutzungen / Zerkratzungen sind bei mit Farbe gestrichenen Türzargen und -blättern im Bereich / Umkreis des Schlüsselloches durchaus bei vertragsgemäßem Gebrauch normal, aber mit der Miete abgegolten. Eine Schadenersatzforderung ist deshalb ausgeschlossen. Da sich der Schaden außerhalb der Wohnung befindet, gehört seine Beseitigung auch nicht zu Schönheitsreparaturen die vom Mieter u. U, gefordert werden dürfen,
Wo sind denn die Kratzer? Sagen wir mal im Umkreis von 10 cm um den Schließzylinder ist ein deutliches Indiz, dass dies beim Aufschließen der Tür passierte und somit dem Mieter zuzuordnen ist - dann stellt sich aber die Frage, ob solche Kratzer zum bestimmungsgemäßen Gebrauch der Wohnung gehören und der Vermieter zahlen muss. Ich habe auch Kratzer im Lack neben den Schließzylinder, die kann man gar nicht verhindern.
Sagen wir mal so, man braucht kein Fachmann sein, um zu erkennen warum die Zarge verkratzt ist... Die Wahrscheinlichkeit, dass die anderen Mieter ausgerechnet im Schlossbereich mutwillig Kratzer machen, dürfte auch mehr als gering sein...
Letztendlich hatte der Vermieter nach dem Übergabe-Protokoll noch andere Dinge gesehen, welche von Dir abgelehnt werden. Nachdem aber die Kratzer im Protokoll stehen, hättest Du widersprechen müssen, aber es wird schon einen Grund haben, warum Du das nicht gemacht hast...
denn im Protokoll steht nix davon drin.
So der FS, wie also kommst du drauf, dass die Kratzer im ÜP drin stehen?
Das ist eine gute Frage. Da würde ich mal den Mieterverein fragen. Das klingt mir ehr nach normalen Abnutzungsspuren und für die muss der Vermieter selber aufkommen.
Die Schäden wurden im gemeinsamen Übergabeprotokoll bei Auszug festgehalten und somit vom Mieter akzeptiert. Daran kann auch der Mieterverein nicht rütteln.
Daran habe ich nicht gedacht. Aber ob das gleich bedeutet, dass man das zahlen muss, steht aber in den Sternen.
Das ist eben die Frage...
Ja, genau dafür ist die Kaution da. Wenn es im Protokoll drinsteht, hast Du das durch Deine Unterschrift so akzeptiert.
Auch wenn sie im Protokoll stehen, ist ja nur der Schaden dokumentiert und nicht die Kostenfrage, also wer die Kosten übernimmt.
Es geht hier um die Hauseingangstür, die von allen Mietern und Besuchern genutzt wird.