Hauptwasseranschluss in Mietwohnung - muss ich Zugang gewähren?
Ich wohne in einer Erdgeschosswohnung in einem Mehrfamilienhaus. Der Hauswasseranschluss befindet sich in meiner Diele. Es gibt keine separaten Wasseruhren oder Absperrhähne für die Mieteinheiten über und neben mir.
In wie weit muss ich dem Vermieter (welcher das Haus mitbewohnt) und den anderen Mietern Zugang zu meiner Wohnung gewähren? Darf der Vermieter aufgrund dieser baulichen Eigenschaften dauerhaft einen Schlüssel meiner Wohnung einbehalten?
Zusatzfrage, um das Problem zu verdeutlichen: Ist es überhaupt zulässig einen Hausanschluss in einer vermieteten Wohnung zu haben? Da dieser von allgemeinem Interesse ist, wirkt er doch gegen mein Hausrecht als Mieter?
9 Antworten
Rechtlich gestehen, hat er kein Anrecht auf ein Schlüssel, selbst wenn du den Absperrhahn in deiner Wohnung hast. Das ist primär sein Problem.
Natürlich kann er im Fall des Falles, wenn ein Wasserschaden auftritt UND dieser nicht in der betreffenden Wohnung abzudrehen ist, der Feuerwehr den Vortritt zum Eintritt der Wohnungstür lassen ;-)
Selbst darf sich der Vermieter selbst dann nicht Zutritt verschaffen.
Ich selbst hatte auch mal einen Vermieter, der unbedingt ein Schlüssel wollte, aber das wollte ich nicht, also habe ich einfach das Schloss ausgewechselt *gg* Also ich kann deine Bedenken durchaus verstehen, zumal es auch einige Privatvermieter gibt, den man nicht trauen kann :(
Ich bin sogar völlig einverstanden damit im Notfall auf meine Kosten die Tür eintreten zu lassen. Nur der Schlüssel bei einer fremden Person bereitet mir unbehagen, bei längerer Abwesenheit lässt sich ja eine Lösung finden, nur ist mir der Dauerzustand nicht recht. Danke für die Antwort :)
Diese Frage und das Wohnungsbetretungsrecht muß in einem solchen besonderen Fall im Mietvertrag sehr eindeutig geregelt sein.
Der Vermieter, sein Beauftragter und der Mieter haben sich dann an diese Regelung zu halten.
Sowas weiß man vorher und trifft die entsprechenden erforderlichen, dann für alle Beteilgiten auf Dauer, verbindlichen Regelungen.
im Mietvertrag
oder einem separaten Dokument.
.... wohin sollen die Wasserwerke den Übergang denn hinbauen, wenn es keinen Keller gibt?
Und die lieben Mieter dürfen doch bzgl. der Schlüssel fast alles, wer verbietet denn hier etwas?
- Ja, Zugang muss gewährt werden, aber
- Nein, nur nach vorheriger Absprache Mieter/Vermieter. Wie oft kommt so etwas vor? Einmal im Jahr, um die Abrechnung zu machen bzw. bei Ein- oder Auszug oder einer Reparatur, eines Austauschs der geeichten Wasseruhr durch das Wasserwerk. Aber bis auf eine evtl. sofort nötige Reparatur sehe ich als Laie da keinen Grund, fremden Personen ohne Terminabsprache Zugang zu gewähren.
- Den anderen Mietern Zugang zu ermöglichen, ist meiner Meinung nach auch nicht erforderlich oder vorgeschrieben.
- Bleibt die Frage, was genau Du vorhast. Willst Du Dich auf unsere laienhaften Rechtsauskünfte verlassen oder nicht doch lieber die Verbraucherberatung, den Mieterbund oder einen Anwalt fragen? Denn egal, was wir sagen, es ist sicher falsch, weil wir keine Juristen sind und noch nicht einmal eure Mietverträge kennen. Inwiefern könnte also z. B. meine qualifizierte Antwort ;-) weiterhelfen?
Ruhig Brauner!
Es ist doch so, dass viele Fragesteller bei Sachfragen einen so hilflosen Eindruck machen. Ich selbst kläre Probleme immer gleich mit den zuständigen Institutionen oder eben einem Fachverband.
Die hier gegebenen Antworten musst Du sowieso auf Richtigkeit überprüfen, da ist der Zeitaufwand doch für die Katz. Und ob etwas "gefühlt" richtig oder falsch ist, hat doch mit der Realität (und der Rechtslage) gar nichts zu tun.
Und wenn Du Dein Handeln "nicht von den freundlichen Antworten hier abhängig" machst, wozu dann überhaupt fragen? Das ist es, was ich nicht verstehe, aber da bin ich wohl zu sehr faktenorientiert.
Darf der Vermieter aufgrund dieser baulichen Eigenschaften dauerhaft einen Schlüssel meiner Wohnung einbehalten?
Nein, aber Du darfst ihm dauerhaft einen geben.
Als Du die Wohnung angemietet hast, hast Du schon erkannt, dass hier ein "Problem" vorliegt. Dennoch hast Du die Wohnung gemietet. Somit solltest Du auch die Möglichkeit schaffen, dass in einem Notfall oder im Fall, dass das Wasser aufgrund von Handwerkerarbeiten abgestellt werden muss, das auch möglich ist.
Angenommen in einer der anderen Wohnungen geht was kaputt, sodass das Wasser mit 3 oder mehr bar aus der Leitung schießt. In diesem Fall muss sofort jemand das Wasser absperren, um das Haus zu retten, bzw. den Schaden möglichst gering zu halten und ausgerechnet jetzt bist Du nicht da.
Drei Möglichkeiten:
- Den Absperrhahn an der Straße zudrehen. Wer kann das und hat dafür auch das nötige Werkzeug?
- In Deinen Wohnung eindringen und den Haupthahn zudrehen, in dem man die Tür eintritt. (Auf einen Schlüsseldienst braucht man in dem Moment nicht zu warten.)
- Mit einem Notschlüssel, den der Vermieter in Gewahrsam hat, die Tür normal öffnen und den Haupthahn zu drehen.
Welche Möglichkeit würdest Du für die Sinnvollste halten?
Deshalb mein Rat: Der Vermieter soll den Schlüssel, den er von Deiner Wohnung noch hat, in einen Umschlag stecken, den Du verschließt und versiegelst. Er darf ihn nur im Notfall öffnen und muss Dich danach auch sofort über den Notfall und die Dringlichkeit informieren.
Sollte er jemals wegen Handwerkerarbeiten den Haupthahn abdrehen müssen, wenn Du nicht da bist, soll er Dich vorab informieren oder Dir telefonisch Bescheid geben, dass er jetzt in die Wohnung muss.
Von Zeit zu Zeit (vielleicht einmal im Jahr) läßt Du Dir den verschlossenen Umschlag zeigen.
Ich denke, für diese Maßnahme wird jeder vernünftige Vermieter Verständnis haben, denn es bedeutet auch, dass er vom Verdacht befreit ist, dass er heimlich in Deine Wohnung kommt, um zu spionieren oder gar um zu klauen.
Dass der Vermieter in vernünftigem Rahmen Zugang zu meiner Wohnung (nach Anmeldung oder bei Gefahr im Verzug) hat ist mir bewusst und für mich auch kein Problem. Die Tatsache, dass alle angrenzenden Mieteinheiten über keine Absperrhähne verfügen wusste ich jedoch beim (kürzlichen) Einzug nicht. Mein Gefühl ist, dass diese Konstellation überhaupt nicht zulässig ist. Doch Ihre Antwort hat mir geholfen, vielen Dank!
Freut mich, wenn ich helfen konnte und die Sache mit dem Umschlag hat sich wirklich bewährt. Unser Mieter hier im Haus hatte uns auch anfänglich einen Schlüssel im Umschlag überlassen. Auf seinen eigenen Wunsch hin. Und jetzt, immer wenn er verreist, bittet er uns, zwischendurch nach seinen Pflanzen zu sehen. Somit hat er den Schlüssel gar nicht mehr einpacken wollen.
Dennoch ist es auch besser für ihn, wenn er weiß, dass Du ihn nicht verdächtigen kannst, wenn Du mal was Bestimmtes vermisst.
Zudem könntest Du Dir angewöhnen, dass Du wirklich wertvollen Sachen in einem Zimmer deponierst, dass Du immer abschließt, wenn Du für längere Zeit, also mind. 1 Tag aus dem Haus gehst. Auch das trägt zur Beruhigung bei, auch wenn es etwas lästig ist.
Heh, wofür ist denn gutefrage.net sonst da? ;) Ich weiß, dass hier keine "qualifizierten" Antworten erhalten werden können. Es ist mehr so ein "vorfühlen" ob mein Gefühl richtig ist. Natürlich mache ich mein zukünftiges Handeln nicht von den freundlichen Antworten hier abhängig, keine Sorge :D