Stromdiebstahl im Mehrfamilienhaus-Anzeige erstattet, wird wirklich ermittelt?
Durch Zufall habe ich einen Stromdiebstahl im Mehrfamilienhaus festgestellt. Habe drei weitere Mieter dafür als Zeugen beigeholt. Ein Bewohner hat den Boden seit Jahren für sich "beschlagnahmt" ohne das der Vermieter trotz vieler Beschwerden aktiv geworden ist. Ich wollte dort was abstellen, und gewaltsam die Tür geöffnet, weil das Schloss ausgewechselt wurde. Der Boden gehört zur Mietsache und ich habe einen Schlüssel, der nicht passte. Da habe ich eine illegale Leitung über das Haushauslicht angeschlossen, entdeckt. Diese führte in die Wohnung des Mieters, der den Boden abgeschlossen hat. Die Polizei hat eine Anzeige aufgenommen. Ich wollte nur wissen, wird jetzt jemand aktiv?
4 Antworten
Du solltest die ganze Sache deinen Energieversorgern/ Stadtwerken und der Hausverwaltung melden mit dem Hinweis, das du bis zur endgültigen Klärung der Sache einen Sicherungsvorbehalt ( Kürzung der Stromrechnung) in Höhe von 30% wegen offensichtlichem Diebstahls (deines Geldes) und einem laufendem Ermittlungsverfahren (bei der Polizei)einbehälst. Zur genauen Abrechung deiner Stromrechung ist es notwendig, das amtlicherseits festgestellt wird, wie lange und in welcher Größenordnung der Mieter den Strom gestohlen hat. Erst dann kann eine genaue Neuberechung deiner Stromrechung stattfinden, die du dann mit dem einbehaltendem Sicherungsvorbehalt verrechnest!
DH
Vielen Dank! Das hört sich sehr kompetent an!
Hast Du schon eine Bearbeitungsnummer/ Aktenzeichen...sowas in der Art? Dann kannst Du doch den Ermittlungsstand erfragen, oder? Ich würde bei der Polizei mal anrufen und fragen! Die müssen doch sowas in ihren Daten haben...
wenn der täter eh schon erkannt ist werden die sogar sehr aktiv, leichter geht es doch gar nicht.
Mit absoluter Sicherheit. Soetwas mögen die Energieversorger gar nicht.
Nein!!! Den habe ich zuerst angerufen. Der Diebstahl passiert nach dem Zähler, die interessiert es nicht!
Die Rechnung des Energieversorgers kannst du nur kürzen, wenn der Strom von deinem Zähler geklaut wird! Wenn der Dieb das Hauslicht angezapft hat, kannst du alternativ die Mietnebenkostenabrechnung kürzen, weil die ja dann nicht stimmen kann. Du solltest netterweise die Hausverwaltung schriftlich informieren mit dem Hinweis, das du natürlich gern bereit bist die korrekte Mietnebenkostenabrechung zu begleichen, wenn sich alles genauestens aufgeklärt hat und die Position Hauslicht korrekt neu berechnet wurde.