Mieter gibt Schlüssel an Dritte weiter
Wir haben im Erdgeschoss eine Einliegerwohnung (mit separatem Haustürschlüssel) und unsere Mieter haben den einen ihrer Schlüssel an einen uns völlig unbekannten Mann weitergegeben. Dieser geht seit einigen Tagen hier ein und aus, besonders während ihrer Abwesenheit. Was kann man da tun? Dürfen die Mieter das überhaupt? Wenn sie ausziehen, haben wir dann das Recht darauf, das Schloss auf ihre Kosten auszutauschen? Wir haben nicht den geringsten Nachweis, dass da ein Unbekannter bei uns ein und aus geht...
14 Antworten
Das ist eine gute Frage, die ich Dir nicht schlüssig beantworten kann. Grundsätzlich ist die Wohnung vermietet, der Mieter hat daran das Hausrecht und darf darin empfangen, wen er will. Das impliziert natürlich auch den Zugnag zum Haus und die Nutzung des Treppenhauses. Dazu braucht man aber keinen Schlüssel, denn dann ist der Mieter i.d.R. selbst zu Hause...
Allerdings darf er nicht einfach so untervermieten, dazu bedarf es Deiner Genehmigung, und auch ansonsten ist die Gebrauchsüberlassung der Wohnung an Dritte genehmigungspflichtig...
Ich denke, Du solltest vor allem mit dem Mieter reden und versuchen, zu klären, wer das ist und warum dieser im Haus ist. Solltest Du keinen erfolg haben, weise Deinen Mieter darauf hin, dass die Gebrauchsüberlassung der Wohnung an Dritte ohne Deine Genehmigung ein Vertragsverstoß ist, erteile der Person Hausverbot und setze dieses ggf. mithilfe der Polizei durch...
@sangsus, auch noch ein Tipp:
Im übrigen kannst Du, wenn es die Mieter zu bunt treiben oder Du feststellen solltest, daß sie Dich anlügen, kündigen und zwar ohne Begründung gem. § 573a.
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Kuendigung/ka1-2.htm
Auch noch ein sehr guter Tipp. Man vergisst immer wieder, was bei 2-Familien-Häusern mit Einliegerwohnung doch alles anders ist...
@ sangsus
Ach, noch ein Tipp: Wenn Du außer dieser Einliegerwohnung nichts weiter vermietest, müsste es durchaus möglich sein, die Weitergabe von Schlüsseln ohne Deine Erlaubnis zukünftig per Mietvertrag auszuschließen...
Danke für den Stern... :-)
Ob es sich hier um eine "Überassung der Wohnung" handelt, kann hier keiner sagen. Wir wissen nicht, wie lange sich dieser Mann in der Wohnung aufhält und warum
Habe ich das geschrieben???
Der Mieter ist Besitzer der Wohnung mit Hausrecht. Er darf demzufolge für eine notwendige Betreuung der Wohnung während seiner Abwesenheit (Krankenhaus, Kur, Urlaub) einer dritte Person die Schlüssel ohne Erlaubnis des Mieters aushändigen. Natürlich wäre es sinnvoll gewesen, da es sich um eine Einliegerwohnung handelt, dass mit dem Vermieter abzusprechen. Müssen muss er aber nicht.
Es geht den Vermieter nichts an, wer sich in der Wohnung wie, wann und warum bewegt. Hauptsache, er wohnt nicht dort, und der Vermieter weiß nicht Bescheid.
Das Schloss austauschen darf der Vermieter auf gar keinen Fall.
Einen Anspruch auf einen Schlüssel zu der vermieteten, bewohnten Wohnung hat er auch nicht. Und die Kosten für den ungewollten Schlosswechsel kann der Vermieter natürlich nicht an den Mieter weitergeben.
<<<Das Schloss austauschen darf der Vermieter auf gar keinen Fall.<<<
Selbstverständlich darf der Fragesteller wie er schrieb, nach dem Auszug der Mieter das Schloß austauschen.
Der Frager wollte auch nicht den Schlüssel zur vermieteten und bewohnten Wohnung.
Im übrigen sind die Mieter verpflichtet nach Beendigung des Mietverhältnisses sämtliche Schlüssel an den Vermieter auszuhändigen, und zwar auch die vom Unbekannten.
Das ist sachlich richtig. Und natürlich darf der Vermieter das Schloss nach dem Auszug austauschen.
Natürlich danach!!!
Mieter dürfen Schlüssel an Dritte geben.
Z. B. an Freunde/Verwandte die im Urlaub des Mieters die Blümchen gießen und den Briefkasten leeren und an Hauspersonal (Putze oder Kindermädchen).
Und natürlich auch an Besucher. Ebenso an Handwerker.
Der Mieter ist nicht verpflichtet dem Vermieter mitzuteilen ob und wem er Schlüssel gibt. In einem 2FH möchte man als Eigentümer natürlich wissen wer das ein- und ausgeht.
Also frag einfach mal höflich an.
Schloß austauschen nach Auszug des Mieters - ja
Auf dessen Kosten - nein
Das Risiko das ein nachgemachter Schlüssel im Umlauf ist liegt allein beim Vermieter.
Manchmal reichen die zur Verfügung gestellten zwei Schlüssel nicht. Viele Mieter benötigen ja mehr als einen oder zwei Schlüssel. Nahe Angehörige oder Lebensgefährten müssen in die Wohnung können, die Putzfrau während man zur Arbeit ist, frühmorgens der Zeitungsbote wenn noch alles schläft oder tagsüber auch mal die Tagesmutter: Das sind alles Gründe, um vom Vermieter – notfalls gegen Bezahlung – weitere Schlüssel zu fordern.
Soweit der Mieterverein Hamburg. Es ist also rechtens, als Mieter einen Schlüssel an Dritte zu geben. Und ganz ehrlich - wenn man eine Wohnung vermieten möchte, sollte man dem Mieter schon seine Rechte zugestehen. Wenn das nicht passt, darf man nicht vermieten.
Finde ich gut. Deshalb DH. MfG