Wer zahlt Grundsteuer und Wohngebäude bei der Scheidung? Der der im Haus wohnt allein? Oder hälftig?

9 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja ja die Scheidung, habe das auch hinter mir!!

Allerdings habe ich das haus behalten.

Bei den Zahlungen ist es so: jeder zur Hälfte--Kredit, Versicherung und Grundsteuer.

Alles andere der, der darin wohnt. Wieso seid ihr schon geschieden und habt nicht vorher versucht euch zu einigen.

Wir haben beim Notar ein Schreiben verfasst, was genau alles beinhaltet. Dann habe ich ihn ausgezahlt (musste zwar Kredit aufnehmen ..aber egal) und erst dann kam die Scheidung...lief alles parallel

Schlimm ist, wenn Kinder darunter leiden. Ich wohne auch mit meiner Tochter noch im Haus. Wir haben vorher die evtl. Miete berechnen lassen und im Jugendamt den Unterhalt fürs Kind...erst dann konnte er sagen Miete oder nicht...es waren keine 50 € die ich an ihn hätte zahlen müssen.

Und übrigens, wenn der andere im Grundbuch steht muss er auch ...wenn er Miete verlangt, für Instandhaltung hälftig bezahlen, d.h. wenn Heizung oder so kaputt geht. selbst wenn etwas gestrichen werden muss ..auch innen....das sollte dem anderen klar sein..wenn er Miete verlangt!!

 

Aber besser du suchst dir eine Wohnung, wenn der/die Ex das Haus versteigern will, um mehr Geld dafür zu bekommen wirst du nie Ruhe finden...geh einen neuen Weg mit deiner Tochter und alles wird gut!!!

 

liebe Grüßle

 

Wenn Du in einem Haus lebst, das Dir nur zur Hälfte gehört (gemäß Grundbucheintrag), hat der andere Eigentümer natürlich das Recht, eine "Miete" zu verlangen.

Und wie in einer gemieteten Immobilie trägst Du dann auch die Nebenkosten, zu denen sowohl Grundsteuer als auch Gebäudeversicherung gehören! (Stell Dir einfach vor, Dir würde gar nichts an dem Haus gehören als Eigentümer. Dann müßtest Du das als Mieter auch komplett zahlen, wenn es keine weitere Mietpartei gibt.)

Trauerspiel 
Beitragsersteller
 12.05.2011, 09:12

Danke für die Antwort! Gefällt mir zwar nicht wirklich!

guterwolf  12.05.2011, 10:21
@Trauerspiel

DH - anjanni, genau so sehe ich das auch.

Laut gesetz, ihr beide, wenn ich recht in der annahme bin dass ihr auf Gütertrennung aus seid. Jetzt ist es aber so, dass einer den vollen nutzen vom haus hat und der andere nix. wohnst du alleine in dem haus oder die andere Person? Wenn das nutzen geteilt ist ( die eine haushälfte du, die andere hälfte die geschiedene person) dann ist klar dass auch angefallene kosten durch 2 geteilt werden ( Heizkosten, Strom......). und wenn wie oben beschrieben, einer die volle nutzung hat, kann es durch den Anwalt notarisch festgelegt werden dass die Person die anfallende kosten trägt. Jetzt unabhängig vom darlehen was zu zweit aufgenommen wurde. die haftung wird durch Bürge übernommen. So wurde es unterzeichnet.
so hab ich das damals in der Meisterschule gelernt.
Bei einer Gütertrennung können auch kosten zugewiesen werden. geh mal zum anwalt und lass dich da beraten.

Währe ja auch unmenschlich. der eine wohnt und der andere zahlt. Womit soll er/ sie seine/ ihre Wohnung zahlen? Das ist immerhin kein Unterhalt für ein Kind. Getrennte wege bedeutet auch getrennte kosten.

Trauerspiel 
Beitragsersteller
 12.05.2011, 09:32

Okay! Leider ist die Sachlage aber schwierig! Geschieden. Beide im Grundbuch. Er gegangen, ich und Kind drin! Übernahme aller noch ausstehenden Kosten (Kredis etc) oft angeboten. Nicht gewollt. Möchte lieber Teilungsversteigerung ("Ich ruiniere dich"!). Ich habe das Eigenkapital beim Kauf gehabt, nicht er!

Painkiller87  12.05.2011, 09:47
@Trauerspiel

Also ich ruiniere dich ist wohl der letzte ausweg wie ich sehe^^ dann sei doch schwein und zahl einfach nicht mehr. lass es zu mahnungen kommen oder gegebenfalls auch zum gerichtsvollzieher. spätesten wenn die bank kein geld mehr sieht bekommt man ein schreiben dass auch Person X erhölt und zahlen muss. bevor die bank ein titel bekommt, und man diverse mehrschulden bekommt, wird die person vermutlich der versteigerung zustimmen. mach das aber mit plan und rafinesse. such dir dazu rechtlichen beistand. Manchmal müssen personen eben zu ihrem glück gezwungen werden^^

Trauerspiel 
Beitragsersteller
 13.05.2011, 07:45
@guterwolf

Da gibt es nix auszuzahlen!!!!

Kosten die durch die Nutzung entstehen (Strom, Heizung, Wasser, Abwasser, Müllabfuhr usw.) du alleine. Das sind dann deine Nebenkosten. Die Kosten die ein Eigentümer nicht auf die Mieter abwälzen kann jeder die Hälfte. Du noch eine Nutzungsgebühr (Miete) weil du das Haus nutzen kannst und er nicht. 1/20 seines Hausanteils als Jahresmiete. Wenn du keine Hoffnung hast das ihr wieder zusammen kommt solltes du das Haus ganz übernehmen. Eventuell in der Form eines Mietkaufes. Oder das Haus verkaufen.

Trauerspiel 
Beitragsersteller
 12.05.2011, 09:27

Habe schon Übernahme angeboten und würde alles an Krediten allein bedienen! Aber das möchte er nicht. Lieber Harakiri sprich Teilungsversteigerung. Zudem jetzt noch Miete. Dabei habe ich bislang alle Kosten rund ums Haus allein getragen! Und am meisten Eigenkapital reingepackt. Lebe mit meinem Kind hier!!

Grundsteuer und Versicherung zahlen die Eigentümer gemeinsam, wenn sie sich nicht auf einen andere Zahlungsweise verständigen. Beides sind Ausgaben, die man als Vermieter auf den Mieter abwälzen kann. Macht ihr jetzt also ein "Mietverhältnis" draus, dann kann er auch von dir diese Zahlung verlangen. Aber in eurem Fall ist es wohl immer eine Sache der Verhandlung. Du trägst ja auch einen Teil des Kredites.

Trauerspiel 
Beitragsersteller
 12.05.2011, 09:14

Das sehe ich genauso zumindest gefühlt!