Darf Miteigentümer nach Trennung Schlösser austauschen
Zum Sachverhalt: Getrennt lebendes Pärchen, (seit 4 Monaten) im gemeinsam gekauften Haus ist er verblieben. Sie wohnt nun zur Miete, Gelddinge sind noch nicht geklärt. Nun hat sie gestern festgestellt, dass er die Schlößer am Haus ausgetauscht hat. Darf er das einfach? Es ist doch rein rechtlich auch ihr Haus.
5 Antworten
Angeblich darf er das nicht.
Das hat ein Bekannter so nicht gemacht, dafür ist sie dann frühmorgens mit einigen Bekannten gekommen und hat die Bude leer geräumt. Auch seine Sammlerstücke.
Er muss jetzt genau nachweisen, was er noch hat. Die entfernten Teile hat sie in Sicherheit gebracht und sie muss sie nicht aufzählen.
Es handelt sich bei dem gemeinsamen Haus wohl um SEINEN Lebensmittelpunkt, so lese ich das zumindest aus Deinen Infos. Sie ist komplett ausgezogen!? Insofern „darf“ er das; 100 % legal ist das nicht, aber wird im allgemeinen gebilligt.
Es wird demjenigen, der dort wohnt, einfach zugestanden - gerade, wenn man getrennt ist - dass der andere nicht unangekündigt in die Privatsphäre eindringt.. Denke, das ist verständlich und nachvollziehbar. Er geht ja auch nicht einfach in ihre neue Wohnung. Hätte sie vorher angerufen, wäre es sicherlich kein Problem gewesen, dass sie ihre Sachen abholt, wenn er anwesend ist.
Auch ein Mieter darf die Schlösser tauschen, der VERmieter hat da nichts drin zu suchen ohne Erlaubnis.
Klar darf er das.
Niemand muß es dulden, daß jemand Anderes noch Schlüssel zu der eigenen Wohnung hat, wenn man denjenigen dort nicht haben will. Wenn Du Sachen abholen willst, dann kannst Du ganz normal einen Termin mit ihm vereinbaren. In der Regel macht man das 1-2 Tage im Voraus.
Ja, es ist sein Lebensmittelpunkt, aber sie hat auch noch Sachen dort, die sie gestern holen wollte, nur leider nicht konnte, weil ja die Schlösser ausgetauscht waren.