Haus Vererben an die Tochter aber die Enkelin solls haben....
Hallo
Meine Oma möchte Ihr Haus nach ihrem Tode ihrer Tochter (meine Mutter) vererben. Diese möchte das Haus aber nicht und würde es mir und meiner kleinen Familie gerne schenken.
Das würde auch meine Oma die im Pflegeheim lebt (und auch hoffentlich noch ganz lange!!!) auch gerne sehen, da sie sich Wünscht das dass Haus in Familienbesitz bleibt.
Meine Mutter hat eine Generalvollmacht und ist laut Gesetz der Vormund meiner Oma. (Nur damit die Fakten klar sind.)
Wie läuft das ganze jetzt bzw. was ist der Beste weg? Kann meine Oma mir das Haus "schenken" obwohl es im Testament so festgehalten ist das meine Mutter es erbt? Kann meine Mutter mir das Haus "schenken" obwohl sie es ja noch gar nicht geerbt hat? Was ist wenn meine Mutter vor meiner Oma stirbt?
Ich weiß das sind alles Extremfälle aber ich hätte das ganze auch gern von der Rechtlichen seite geklärt bevor wir einziehen und dann geht das Haus an die Bank o.ä.!?!
Hab oben den Therminus "Schenken" verwendet, das ist wahrscheinlich nicht der Richtige.. was würde da besser passen? (vererben, vermachen, überschreiben, Verkaufen, ...) Über ein paar Anregungen würde ich mich sehr freuen da das ganze Irgendwie ein Riesenthema ist und ich so gar keinen Anhaltspunkt habe...
Danke und vielen Dank schon mal.
LG
Manuel
7 Antworten
Das Thema heißt "Schenkung"
Deine Oma kann es dir direkt schenken. Auch das Testament lässt sich ändern.
Bei solchen Sachen am besten immer einen Notar und besser noch einen Anwalt mit hinzu ziehen.
Bei Pflegeheimen muss man da etwas Aufpassen da manche Pflegeheime die Besitztümer der Verstorbenen verkaufen um die Kosten wieder rein zu bekommen.
Aber auch deine Mutter kann das Haus annehmen und dann an dich weiter Schenken. Sie MUSS es aber erstmal annehmen ansosnsten kann das Pflegeheim ansprüche erheben
Der beste und sicherste Weg ist eine Beratung bei einem Anwalt oder Notar.
Meine Mutter hat eine Generalvollmacht und ist laut Gesetz der Vormund meiner Oma.
Das heißt, die Oma ist nicht mehr voll geschäftsfähig. Eine Schenkung durch den Vormund oder per Vollmacht ist nicht möglich. Daran ändert sich auch nichts, wenn man es umbenennt. Das Testament kann nur von der Oma persönlich geändert werden. Abgesehen davon wäre eine Schenkung in Hinblick auf eine mögliche Inanspruchnahem der Sozialhife problematisch.
Was ist wenn meine Mutter vor meiner Oma stirbt?
Das kommt auf das Testament an. Ist darin Nichts geregelt, dann würden nach § 2069 BGB die Abkömmlinge Ihrer Mutter also Sie und Ihre Geschwister bzw falls verstorben deren Kinder an die Stelle der Mutter treten.
Diese möchte das Haus aber nicht und würde es mir und meiner kleinen Familie gerne schenken.
Das geht erst nach dem Tod der Oma und soweit das Haus nicht für die Pflegekosten draufgegangen ist.
Ich weiß das sind alles Extremfälle aber ich hätte das ganze auch gern von der Rechtlichen seite geklärt bevor wir einziehen und dann geht das Haus an die Bank o.ä.!?!
Rechtlich wäre hier vom Vormund schlicht ein Mietvertrag zu halbwegs ortsüblichen Konditionen abzuschließen.
Bei Pflegeheimen muss man da etwas Aufpassen da manche Pflegeheime die Besitztümer der Verstorbenen verkaufen um die Kosten wieder rein zu bekommen.
Nicht das Pflegeheim, sondern der Vormund regelt soetwas. Wertmäßig muß natürlich genug Geld reinkommen um die Pflege zu zahlen.
Da Ihre Mutter "Voirmund" Ihrer Oma ist, gehe ich davon aus, dass Oma nicht mehr geschäfts- und testierfähig ist, so dass die einfachste Lösung nicht mehr möglich sein wird, dass Oma ein neues Testament errichtet und statt Ihrer Mutter darin Sie zur Erbin einsetzt. Gruindsätzlich wäre möglich, dass Ihre Mutter aufgrund ihrer Generalvollmacht das Haus namens der Oma auf Sie schenkweise überträgt; aber dazu wird sie als "Vormund" (ich denke die Mutter ist "Betreuerin" der Oma) die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts brauchen, die nicht so ohne Weiteres erhältlich sein wird. Ich rate, einen Notar aufzusuchen, den Sie für eine Grundstücksübertragung ohnehin zwingend brauchen, um mit ihm zu erörtern, wie Sie die Sache regeln können. Sie müssen auch bedenken, dass Sie, wenn Sie das Haus zu Lebzeiten Ihrer Mutter von Ihrer Oma schenkweise übernehmen, es nur dann schenkungssteuerfrei bleibt, wenn der Wert nicht mehr als 200.000 Euro beträgt. Wenn es dagegen nach dem Tod der Oma auf Ihre Mutter kraft des Testamenets überginge, wäre es auch bei einem Wert bis zu 400.000 Euro (unter Einschluss etwaigen weiteren Vermögens der Oma) steuerfrei. Und wenn Sie es dann nach dem Tod Ihrer Mutter als deren Erbin oder zu Lebzeiten der Mutter schenkungsweise erhalten würden, betrüge Ihr Freibetrag dann ebenfalls 400.000 Euro. Das alles braucht Sie natürlich nicht zu interessieren, wenn der Wert des Hauses unter 200.000 Euro läge. Wenn die Oma für ihren Aufenthalt im Heim Sozialhilfe erhält, könnte es insofern Schwierigkeiten machen, als der Sozialhilfeträger Ersatz seiner Aufwendungen aus dem Vermögen der Oma (also aus dem Haus) verlangen könnte. Auch das wäre mit dem Notar zu besprechen.
Die Oma kann es aber Dir schenken bzw. wenn die Mutter Vormund ist, hat die Mutter auch die Verfügungskraft über das Vermögen der Oma und kann es überschreiben lassen. Wenn der Erbfall eintritt, ist dann halt nichts mehr da zum erben. Wenn die Mutter vorher stirbt, erbt das Haus die nächsten Verwanden (Enkeln).